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OLG Hamm, 09.07.2013 - III-3 Ws 181/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
- openjur.de
Geldstrafe; Tilgung; freie Arbeit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Geldstrafe; Tilgung; freie Arbeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsnatur der Entscheidung zur Gestattung der Tilgung einer Geldstrafe durch freie Arbeitsleistung seitens der Staatsanwaltschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gestattung oder Ablehnung der Tilgung einer Geldstrafe durch freie Arbeit seitens der Staatsanwaltschaft stellt eine Entscheidung einer Vollstreckungsbehörde dar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Detmold - 4 StVK 65/13
- OLG Hamm, 09.07.2013 - III-3 Ws 181/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Koblenz, 29.10.2009 - 2 Ws 506/09
Strafvollstreckung: Rechtsweg bei Ablehnung der Abwendung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 3 Ws 181/13
Vor diesem Hintergrund kann es keinem Zweifel unterliegen, dass es sich bei den auf der Grundlage von Art. 293 Abs. 1 EGStGB (in Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der GStrTilgVO NRW) getroffenen Entscheidungen, dem Verurteilten die Tilgung der Geldstrafe durch freie Arbeit zu gestatten oder - wie im vorliegenden Falle - die vom Verurteilten beantragte Gestattung abzulehnen, um Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde im Sinne der §§ 459e, 459h StPO handelt (wie hier OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2009, 220; i.E. ebenso OLG Koblenz, BeckRS 2010, 06699; in diese Richtung tendierend ebenfalls BGH, NJW 2009, 3587; a.A. - indes ohne nähere Begründung - OLG Dresden, NStZ 1999, 160; OLG Jena, BeckRS 2009, 26706; 2009, 86297). - BGH, 23.06.2009 - 5 AR (VS) 10/09
Zuständigkeit; Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe durch …
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 3 Ws 181/13
Vor diesem Hintergrund kann es keinem Zweifel unterliegen, dass es sich bei den auf der Grundlage von Art. 293 Abs. 1 EGStGB (in Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der GStrTilgVO NRW) getroffenen Entscheidungen, dem Verurteilten die Tilgung der Geldstrafe durch freie Arbeit zu gestatten oder - wie im vorliegenden Falle - die vom Verurteilten beantragte Gestattung abzulehnen, um Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde im Sinne der §§ 459e, 459h StPO handelt (wie hier OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2009, 220; i.E. ebenso OLG Koblenz, BeckRS 2010, 06699; in diese Richtung tendierend ebenfalls BGH, NJW 2009, 3587; a.A. - indes ohne nähere Begründung - OLG Dresden, NStZ 1999, 160; OLG Jena, BeckRS 2009, 26706; 2009, 86297). - OLG Karlsruhe, 28.01.2009 - 2 VAs 20/08
Reichweite des Begriffs der Anordnungen über die Vollstreckung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 3 Ws 181/13
Vor diesem Hintergrund kann es keinem Zweifel unterliegen, dass es sich bei den auf der Grundlage von Art. 293 Abs. 1 EGStGB (in Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der GStrTilgVO NRW) getroffenen Entscheidungen, dem Verurteilten die Tilgung der Geldstrafe durch freie Arbeit zu gestatten oder - wie im vorliegenden Falle - die vom Verurteilten beantragte Gestattung abzulehnen, um Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde im Sinne der §§ 459e, 459h StPO handelt (wie hier OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2009, 220; i.E. ebenso OLG Koblenz, BeckRS 2010, 06699; in diese Richtung tendierend ebenfalls BGH, NJW 2009, 3587; a.A. - indes ohne nähere Begründung - OLG Dresden, NStZ 1999, 160; OLG Jena, BeckRS 2009, 26706; 2009, 86297). - OLG Jena, 12.02.2008 - 1 VAs 1/08
Rechtsweg bei Ablehnung des Antrags auf Tilgung uneinbringlicher Geldstrafe druch …
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 3 Ws 181/13
Vor diesem Hintergrund kann es keinem Zweifel unterliegen, dass es sich bei den auf der Grundlage von Art. 293 Abs. 1 EGStGB (in Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der GStrTilgVO NRW) getroffenen Entscheidungen, dem Verurteilten die Tilgung der Geldstrafe durch freie Arbeit zu gestatten oder - wie im vorliegenden Falle - die vom Verurteilten beantragte Gestattung abzulehnen, um Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde im Sinne der §§ 459e, 459h StPO handelt (wie hier OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2009, 220; i.E. ebenso OLG Koblenz, BeckRS 2010, 06699; in diese Richtung tendierend ebenfalls BGH, NJW 2009, 3587; a.A. - indes ohne nähere Begründung - OLG Dresden, NStZ 1999, 160; OLG Jena, BeckRS 2009, 26706; 2009, 86297). - OLG Dresden, 26.11.1998 - 2 Ws 540/98
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 3 Ws 181/13
Vor diesem Hintergrund kann es keinem Zweifel unterliegen, dass es sich bei den auf der Grundlage von Art. 293 Abs. 1 EGStGB (in Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der GStrTilgVO NRW) getroffenen Entscheidungen, dem Verurteilten die Tilgung der Geldstrafe durch freie Arbeit zu gestatten oder - wie im vorliegenden Falle - die vom Verurteilten beantragte Gestattung abzulehnen, um Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde im Sinne der §§ 459e, 459h StPO handelt (wie hier OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2009, 220; i.E. ebenso OLG Koblenz, BeckRS 2010, 06699; in diese Richtung tendierend ebenfalls BGH, NJW 2009, 3587; a.A. - indes ohne nähere Begründung - OLG Dresden, NStZ 1999, 160; OLG Jena, BeckRS 2009, 26706; 2009, 86297).