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   OLG Hamm, 22.05.2003 - 3 Ws 188/03   

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https://dejure.org/2003,5619
OLG Hamm, 22.05.2003 - 3 Ws 188/03 (https://dejure.org/2003,5619)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.05.2003 - 3 Ws 188/03 (https://dejure.org/2003,5619)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 3 Ws 188/03 (https://dejure.org/2003,5619)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht zweier Angeklagter durch bloßes Kopfnicken

  • Judicialis

    StPO § 274; ; StPO § 302

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 274; StPO § 302
    Rechtsmittelverzicht, Beweiskraft des Protokolls, Kopfnicken als Rechtsmittelverzeicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 31 Ls 121/02
  • OLG Hamm, 22.05.2003 - 3 Ws 188/03
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 3 Ws 188/03
    Zwar kann bereits in der Hauptverhandlung unmittelbar im Anschluss an die Urteilsverkündung ein Rechtsmittelverzicht wirksam erklärt und in der Sitzungsniederschrift protokolliert werden (vgl. Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., Rdnr. 13 zu § 302, BGH NStZ 86, 277).
  • OLG Zweibrücken, 25.05.1992 - 1 Ws 269/92

    Hauptverhandlung; Rechtsmittelverzicht; Erklärung; Wörtlich; Protokollierung;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 3 Ws 188/03
    Ob das bloße Kopfnicken bereits als eindeutige, vorbehaltlose und ausdrückliche Erklärung angesehen werden kann, ist bereits zweifelhaft (ablehnend Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., Rdnr. 20 zu § 302; OLG Zweibrücken VRS 83, 358; OLG Koblenz MDR 81, 956).
  • BGH, 07.07.2004 - 1 StR 256/04

    Wirksamer konkludent erklärter Rechtsmittelverzicht durch "Kopfnicken";

    Der Hinweis des Beschwerdeführers auf Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 302 Rdn. 20 mit Hinweis auf OLG Hamm, Wistra 2003, 440 geht fehl.
  • OLG Hamm, 26.09.2003 - 2 Ws 222/03

    Rechtsmittelverzicht; Wirksamkeit; Urteilsverkündung, Vorbehalt; gesundheitliche

    Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des 3. Senats in seinem Beschluss vom 22. Mai 2003 - 3 Ws 188/03 - der Entscheidung im vorliegenden Fall nicht entgegensteht.
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