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   OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ws 188/05, 3 Ss 247/05   

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https://dejure.org/2005,5972
OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ws 188/05, 3 Ss 247/05 (https://dejure.org/2005,5972)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.06.2005 - 3 Ws 188/05, 3 Ss 247/05 (https://dejure.org/2005,5972)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 3 Ws 188/05, 3 Ss 247/05 (https://dejure.org/2005,5972)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Angeklagten zur Anwesenheit bei der Verhandlung; Aussetzung des Verfahrens wegen verspätetem Beginn der Hauptverhandlung; Verzögerung des Verhandlungsbeginns in einer Bußgeldsache

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Angeklagten zur Anwesenheit bei der Verhandlung; Aussetzung des Verfahrens wegen verspätetem Beginn der Hauptverhandlung; Verzögerung des Verhandlungsbeginns in einer Bußgeldsache

  • Judicialis

    StPO § 329

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329
    Berufungsverwerfung; verspäteter Beginn der Hauptverhandlung; Aussetzung; Entfernen des Angeklagten

  • rechtsportal.de

    StPO § 329
    Berufungsverwerfung; verspäteter Beginn der Hauptverhandlung; Aussetzung; Entfernen des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    OWiG/StPO: Hauptverhandlung - Verspäteter Beginn der Hauptverhandlung

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 6 Ns 23 Js 629/04
  • OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ws 188/05, 3 Ss 247/05
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 12.02.1997 - 5 Ss OWi 2/97
    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ws 188/05
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass mit der Verzögerung des Beginns der Hauptverhandlung in einer Bußgeldsache um 30 Minuten der Betroffene und sein Verteidiger grundsätzlich zu rechnen haben (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1997, 451; KG, Beschluss vom 28.04.1999 - 2 Ss 55/99 - 3 Ws (B) 218/99 337 OWi 3153/98 -).
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ws 188/05
    Bei der Erhebung einer Verfahrensrüge muss die Mitteilung der den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und genau sein, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Rechtsfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 344 Randziffer 24), wobei auch die Tatsachen mitzuteilen sind, aufgrund deren das Revisionsgericht überprüfen kann, ob das Urteil auf dem behaupteten Verstoß beruht (vgl. BGHSt 30, 131 (135), Meyer-Goßner, a.a.O. § 344, Randziffer 27).
  • BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67

    Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ws 188/05
    Da es sich bei einem Verwerfungsurteil gemäß § 329 StPO um ein Prozessurteil handelt, führt die Sachrüge nur zu einer Überprüfung der Frage, ob Verfahrenshindernisse gegeben sind (vgl. BGHST 21, 242; Gössel in L-R, a.a.O, § 329 Randziffer 98).
  • KG, 28.04.1999 - 3 Ws (B) 218/99
    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ws 188/05
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass mit der Verzögerung des Beginns der Hauptverhandlung in einer Bußgeldsache um 30 Minuten der Betroffene und sein Verteidiger grundsätzlich zu rechnen haben (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1997, 451; KG, Beschluss vom 28.04.1999 - 2 Ss 55/99 - 3 Ws (B) 218/99 337 OWi 3153/98 -).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2012 - 2 Ss OWi 21/12

    Strafprozess: Berechnung der Wartepflicht vor Einspruchsverwerfung

    Er gilt sowohl für die Wartepflicht des pünktlich erschienenen Betroffenen, der nicht unbeschränkt auf einen verzögerten Aufruf der Sache warten muss (OLG Hamm, B. v. 8.6.2005 - 3 Ss 247/05, BeckRS 2005 30357791) als auch für den verspäteten Betroffenen, der darauf vertrauen darf, dass das Gericht eine kurze Zeit auf ihn warten werde.
  • OLG Hamm, 21.08.2006 - 2 Ws 182/06

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; Begründung des

    Da es sich bei einem Verwerfungsurteil gemäß § 329 StPO um ein Prozessurteil handelt, führt die Sachrüge nur zu einer Überprüfung der Frage, ob Verfahrenshindernisse gegeben sind (vgl. BGHSt 21, 242; OLG Hamm Beschluss des 3. Strafsenats in 3 Ws 188/05, 3 Ss 247/05; Meyer - Goßner, StPO, 49. Aufl., § 329, Rdnr. 49).
  • OLG Hamm, 21.08.2006 - 2 Ss 338/06

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; Begründung des

    Da es sich bei einem Verwerfungsurteil gemäß § 329 StPO um ein Prozessurteil handelt, führt die Sachrüge nur zu einer Überprüfung der Frage, ob Verfahrenshindernisse gegeben sind (vgl. BGHSt 21, 242; OLG Hamm Beschluss des 3. Strafsenats in 3 Ws 188/05, 3 Ss 247/05; Meyer - Goßner, StPO, 49. Aufl., § 329, Rdnr. 49).
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