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   OLG Karlsruhe, 13.02.2006 - 3 Ws 199/04   

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https://dejure.org/2006,5565
OLG Karlsruhe, 13.02.2006 - 3 Ws 199/04 (https://dejure.org/2006,5565)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.02.2006 - 3 Ws 199/04 (https://dejure.org/2006,5565)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Februar 2006 - 3 Ws 199/04 (https://dejure.org/2006,5565)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Pflichtwidrigkeit des Abschlusses eines Vergleichs über die Rückforderung betrügerisch erlangter Honorarzahlungen; Qualifizierung von Honorarbescheiden im Vertragsarztrecht; Zulässigkeit einer Rückforderung fälschlich geleisteter Zahlungen nach ...

  • Judicialis

    StGB § 266 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Pflichtwidrigkeit des Abschlusses eines Vergleichs über die Rückforderung betrügerisch erlangter Honorarzahlungen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Verantwortliche der Kassenärztlichen Vereinigung Nordbaden müssen sich nicht vor Gericht verantworten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verantwortliche der Kassenärztlichen Vereinigung Nordbaden müssen sich nicht vor Gericht verantworten

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1682
  • NStZ 2007, 568
  • NStZ-RR 2007, 78
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2006 - 3 Ws 199/04
    Hinreichender Tatverdacht ist anzunehmen, wenn die nach Maßgabe des Akteninhalts vorzunehmende vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist (BGHSt 23, 304, 306; Senat wistra 2005, 72; B. v. 01.08.2005 - 3 Ws 285/04).
  • BGH, 04.02.2004 - 2 StR 355/03

    Untreue (Risikogeschäft; riskantes Handeln; unternehmerischer Spielraum)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2006 - 3 Ws 199/04
    Da nicht jede nachteilige Geschäftsbesorgung pönalisiert werden darf, ist der Abschluss eines Vergleichs nur dann pflichtwidrig im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB, wenn der Handelnde die Grenzen überschreitet, welche durch die für ein ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln geltenden Normen und sonstigen Grundsätze gezogen werden (vgl. BGH StV 2004, 424; allg. zum Risikogeschäft Hillenkamp NStZ 1981, 161; Rose wistra 2005, 281; Schmid in Müller-Gugenberger/Bieneck Wirtschaftsstrafrecht 3. Aufl. § 31 Rdnr. 115 ff).
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2006 - 3 Ws 199/04
    Honorarbescheide im Vertragsarztrecht ergehen nach den bundesmantelvertraglichen Bestimmungen - ungeachtet ihres Charakters als Verwaltungsakte im Sinne des § 31 SGB X - als vorläufige Regelungen unter dem Vorbehalt späterer Überprüfung auf ihre Rechtmäßigkeit (vgl. BSGE 89, 90; 74, 44).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03

    Untreuetatbestand: Strafbarkeit von Bank-Vorstandsmitgliedern wegen der Vergabe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2006 - 3 Ws 199/04
    Hinreichender Tatverdacht ist anzunehmen, wenn die nach Maßgabe des Akteninhalts vorzunehmende vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist (BGHSt 23, 304, 306; Senat wistra 2005, 72; B. v. 01.08.2005 - 3 Ws 285/04).
  • BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 29/91

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarbescheid - Berichtigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2006 - 3 Ws 199/04
    Honorarbescheide im Vertragsarztrecht ergehen nach den bundesmantelvertraglichen Bestimmungen - ungeachtet ihres Charakters als Verwaltungsakte im Sinne des § 31 SGB X - als vorläufige Regelungen unter dem Vorbehalt späterer Überprüfung auf ihre Rechtmäßigkeit (vgl. BSGE 89, 90; 74, 44).
  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2006 - 3 Ws 199/04
    Die Kassenärztlichen Vereinigungen, denen gem. § 85 Abs. 4 SGB V die Verteilung der von den Krankenkassen entrichteten Gesamtvergütungen an die Vertragsärzte obliegt, sind daher im Rahmen der ihnen kompetenzmäßig zugewiesenen sachlich-rechnerischen Prüfung von Honoraranforderungen und -bescheiden befugt, innerhalb einer Frist von vier Jahren seit Ergehen des Quartalsabrechnungsbescheids unrichtige Honorarbescheide zu berichtigen und zu Unrecht geleistete Honorarzahlungen durch Erstattungsbescheid zurückzufordern (vgl. BSG aaO; auch BSGE 89, 62).
  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung - fachfremde Leistung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2006 - 3 Ws 199/04
    Die den Kassenärztlichen Vereinigungen nach den Bestimmungen der Bundesmantelverträge obliegende sachlich-rechnerische Prüfung erstreckt sich in Abgrenzung zu der durch § 106 Abs. 5 SGB V ausschließlich den Prüfgremien zugewiesenen Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht nur auf die Einhaltung des Regelwerks der Gebührenordnungen, sondern auch auf die Frage, ob abgerechnete Leistungen nicht oder erkennbar ohne jeden Nutzen erbracht worden sind (vgl. BSG MedR 1997, 187; 2003, 591; Breithaupt 1999, 659).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 85/95

    Vergütungsausschluß nicht allgemein üblicher Diagnosemethoden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2006 - 3 Ws 199/04
    Die den Kassenärztlichen Vereinigungen nach den Bestimmungen der Bundesmantelverträge obliegende sachlich-rechnerische Prüfung erstreckt sich in Abgrenzung zu der durch § 106 Abs. 5 SGB V ausschließlich den Prüfgremien zugewiesenen Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht nur auf die Einhaltung des Regelwerks der Gebührenordnungen, sondern auch auf die Frage, ob abgerechnete Leistungen nicht oder erkennbar ohne jeden Nutzen erbracht worden sind (vgl. BSG MedR 1997, 187; 2003, 591; Breithaupt 1999, 659).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2007 - 3 Ws 216/07

    Strafrecht - Strafrechtliche Konsequenzen eines Balkonabsturzes für Bauträger?

    Hinreichender Tatverdacht ist anzunehmen, wenn die nach Maßgabe des Akteninhalts vorzunehmende vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist (vgl. BGHSt 23, 304, 306; Senat NStZ-RR 2007, 78; wistra 2005, 72).
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