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   OLG Hamm, 03.07.2014 - III-3 Ws 213/14   

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https://dejure.org/2014,24992
OLG Hamm, 03.07.2014 - III-3 Ws 213/14 (https://dejure.org/2014,24992)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.07.2014 - III-3 Ws 213/14 (https://dejure.org/2014,24992)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - III-3 Ws 213/14 (https://dejure.org/2014,24992)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    UVollzG NRW 6; 6 UVollzG NRW 14
    Anstatlsarzt, Fehlverhalten; Verurteilter,

  • openjur.de

    Verlegung, Untersuchungsgefangener, andere Justizvollzugsanstalt, medizinische Versorgung, sachfremde Erwägungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Justizvollzug, ärztliche Behandlung, Untersuchungshaft, Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abbruch einer Substitutionsbehandlung innerhalb der Justizvollzugsanstalt aus sachfremden und medizinisch nicht erforderlichen Gründen kann zur Verlegung des Gefangenen berechtigen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UVollzG NRW § 25 Abs. 1 S. 1
    Abbruch einer Substitutionsbehandlung innerhalb der Justizvollzugsanstalt aus sachfremden und medizinisch nicht erforderlichen Gründen kann zur Verlegung des Gefangenen berechtigen

  • rechtsportal.de

    UVollzG NRW § 25 Abs. 1 S. 1
    Abbruch einer Substitutionsbehandlung innerhalb der Justizvollzugsanstalt aus sachfremden und medizinisch nicht erforderlichen Gründen kann zur Verlegung des Gefangenen berechtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Knastarzt muss als Arzt handeln

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kriterien der ärztlichen Behandlung eines Untersuchungshäftlings

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachfremde Erwägungen bei der medizinische Versorgung im Strafvollzug

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Inhaftierte sind allein aufgrund medizinischer Erwägungen ärztlich zu behandeln

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Gefangenen auf Verlegung wegen der Art und Weise seiner ärztlichen Behandlung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Behandlung von Häftlingen: Indikation zählt - nichts sonst

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 16.09.2014)

    Auch in Haft Anspruch auf Substitution

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Medizinische Behandlung von Inhaftierten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Inhaftierte sind allein aufgrund medizinischer Erwägungen ärztlich zu behandeln - Bei nicht gewährleisteter korrekter ärztlicher Behandlung ist Verlegung in andere Justizvollzugsanstalt gerechtfertigt

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Gefangener hat Anspruch auf Verlegung in andere JVA, wenn Arzt aufgrund sachfremder Erwägungen adäquate Behandlung verweigert

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.10.2012 - 2 BvR 736/11

    Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Vollzug

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2014 - 3 Ws 213/14
    Bei der Überprüfung der Verhältnismäßigkeit ist die lndizwirkung internationaler Standards mit Menschenrechtsbezug zu berücksichtigen (BVerfG, 2 BvR 736/11 vom 17.10.2012).

    Insoweit greift die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG (BVerfG, 2 BvR 736/11 vom 17.10.2012).

  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07

    Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2014 - 3 Ws 213/14
    Kann aufgrund der besonderen Verhältnisse in einer bestimmten Anstalt den Anforderungen, die sich aus der Pflicht zum Schutz der Menschenwürde ergeben, einem Gefangenen gegenüber nicht entsprochen werden, so ist dieser in eine andere Anstalt zu verlegen (BVerfG, 2 BvR 939/07 vom 13.11.2007).

    Unter Bezugnahme auf die bereits in dem Beschluss der Kammer vom 3. April 2014 in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 13. November 2013, 2 BvR 939/07), könne aus diesem Grunde eine Verlegung zwar angezeigt sein.

  • VG Meiningen, 15.02.2007 - 6 D 60013/04

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Weigerung eines beamteten Anstaltsarztes eine

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2014 - 3 Ws 213/14
    Die (öffentlich-rechtlich ausgestaltete) Gesundheitsfürsorge gemäß §§ 24 ff. UVoIIzG folgt wie diejenige für Strafgefangene gemäß §§ 56 ff. StVoIIzG aus der Fürsorgepflicht des Staates für die ihm im Rahmen des Strafvollzuges anvertrauten Gefangenen (vgl. zu allem VG Meiningen, Urteil vom 15. Februar 2007 - 6 D 60013/04 Me -, juris betr. den Strafvollzug).
  • BGH, 28.01.2014 - 1 StR 494/13

    Fahrlässige Tötung und Totschlag (objektive Zurechnung: eigenverantwortliche

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2014 - 3 Ws 213/14
    Insofern normieren § 13 BtMG und § 5 BtMVV die materiellen Voraussetzungen einer erlaubten ärztlichen Substitutionsbehandlung bei Anwendung ansonsten unerlaubter Stoffe in einer für den solche Behandlungen durchführenden Arzt eindeutig erkennbaren Weise (BGH, Urteil vom 25. Januar 2014 - 1 StR 494/13), deren Vorliegen hier nicht in Frage steht, soweit der Angeklagte - auf richterliche Anordnung - sich über einen längeren Zeitraum substituieren lassen hat und - auch schon über einen längeren Zeitraum in der Haft - substituiert worden ist.
  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 304/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (negative

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2014 - 3 Ws 213/14
    Sind aggressive Auffälligkeiten auf haftspeziflsche Situationen, möglicherweise gar auf ein Missverständnis des Untersuchungsgefangenen, zurückzuführen und wird dieser nicht tätlich, bedarf es vielmehr generell einer zurückhaltenden Beurteilung (BGH, Beschluss vorn 28. August 2012 - 3 StR 304/12 zur Gesamtbeurteilung der Gefährlichkeit eines Beschuldigten, die eine Unterbringung rechtfertigen kann); Verhaltensweisen innerhalb einer Einrichtung gegenüber dem Pflegepersonal sind nicht ohne weiteres denjenigen Handlungen gleichzusetzen, die ein Täter außerhalb einer Betreuungseinrichtung begeht (BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 304/12).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2014 - 3 Ws 322/14

    Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht

    Im Beschwerdeverfahren kann der Fehler nicht geheilt werden, weil die nach Eingang des Gutachtens erforderliche Anhörung des Untergebrachten und gegebenenfalls des Sachverständigen vor der Strafvollstreckungskammer zu erfolgen hat (Senat, Beschl. v. 11.03.2014 - 3 Ws 213-214/14 - st. Rspr.; Zabeck, in: KK-StPO, 7. Aufl., § 309 Rn 7 mwN).
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