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   OLG Karlsruhe, 16.11.2007 - 3 Ws 216/07   

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https://dejure.org/2007,16967
OLG Karlsruhe, 16.11.2007 - 3 Ws 216/07 (https://dejure.org/2007,16967)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.11.2007 - 3 Ws 216/07 (https://dejure.org/2007,16967)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. November 2007 - 3 Ws 216/07 (https://dejure.org/2007,16967)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Strafrechtliche Konsequenzen eines Balkonabsturzes für Bauträger?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Bauherrn / Bauunternehmers bei herabstürzendem Balkon

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Balkon stürzte nach 38 Jahren ab - Drei Tote: Bauunternehmer der fahrlässigen Tötung beschuldigt

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Anklage gegen Bauherrn nicht zugelassen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Anklage gegen Bauherrn nach tödlichem Balkonsturz

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Balkonabsturz mit Todesfolge 38 Jahre nach Bauerrichtung: Wer ist strafbar? (IBR 2008, 64)

Verfahrensgang

  • LG Mannheim - 4 KLs 200 Js 573/06
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2007 - 3 Ws 216/07

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 139
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03

    Untreuetatbestand: Strafbarkeit von Bank-Vorstandsmitgliedern wegen der Vergabe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.11.2007 - 3 Ws 216/07
    Hinreichender Tatverdacht ist anzunehmen, wenn die nach Maßgabe des Akteninhalts vorzunehmende vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist (vgl. BGHSt 23, 304, 306; Senat NStZ-RR 2007, 78; wistra 2005, 72).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.1977 - 3 Ss 159/76
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.11.2007 - 3 Ws 216/07
    Bedient sich der als Bauherr und Bauunternehmer am Bau Beteiligte zur Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben der Mitwirkung Dritter, so treffen ihn Auswahl-, Organisations- und Überwachungspflichten (vgl. Senat NJW 1977, 1930; OLG Celle NdsRpfl 1986, 133, 134 f; Gallas Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der am Bau Beteiligten S. 36 f).
  • BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.11.2007 - 3 Ws 216/07
    Hinreichender Tatverdacht ist anzunehmen, wenn die nach Maßgabe des Akteninhalts vorzunehmende vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist (vgl. BGHSt 23, 304, 306; Senat NStZ-RR 2007, 78; wistra 2005, 72).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2006 - 3 Ws 199/04

    Voraussetzungen für die Pflichtwidrigkeit des Abschlusses eines Vergleichs über

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.11.2007 - 3 Ws 216/07
    Hinreichender Tatverdacht ist anzunehmen, wenn die nach Maßgabe des Akteninhalts vorzunehmende vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist (vgl. BGHSt 23, 304, 306; Senat NStZ-RR 2007, 78; wistra 2005, 72).
  • BGH, 21.04.1964 - 1 StR 72/64

    Bauherr - Bauausführender Unternehmer - Oberbauleiter - Bestellter Statiker -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.11.2007 - 3 Ws 216/07
    Anderes gilt nur dann, wenn aus Sicht des Bauherrn und -unternehmers konkrete Anzeichen für Fehlleistungen des mit der Bauausführung betrauten Personals vorliegen oder er selbst Kenntnis von einer Gefahrenquelle erlangt, welche ein eigenes Tätigwerden erfordert (vgl. Senat aaO; BGHSt 19, 286, 288 f; BGH MDR 1966, 160).
  • BGH, 12.10.1965 - 1 StR 337/65

    Stellung eines bauleitenden Architekten als Garant zur Verhütung von Gefahren für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.11.2007 - 3 Ws 216/07
    Anderes gilt nur dann, wenn aus Sicht des Bauherrn und -unternehmers konkrete Anzeichen für Fehlleistungen des mit der Bauausführung betrauten Personals vorliegen oder er selbst Kenntnis von einer Gefahrenquelle erlangt, welche ein eigenes Tätigwerden erfordert (vgl. Senat aaO; BGHSt 19, 286, 288 f; BGH MDR 1966, 160).
  • OLG Hamburg, 28.04.2015 - 1 Rev 13/15

    Verurteilung des Jugend-Fußballtrainers von Dersimspor e.V. aufgehoben

    Unabhängig von der Frage, ob ein Begehungs- oder unechtes Unterlassungsdelikt vorliegt, begeht eine fahrlässige Tötung, wer die ihn treffende Sorgfaltsanforderung missachtet, welche bei Erfüllung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Nichteintritt des Erfolges geführt hätte, sofern er dies nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte und wenn gerade die Pflichtwidrigkeit objektiv und subjektiv vorhersehbar den Erfolg gezeitigt hat (BGH, Urt. vom 22. November 2000 - 3 StR 331/00, NStZ 2001, 143, 144; BGH, Urt. vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13, NJW 2015, 96, 98; vgl. zum fahrlässigen Unterlassungsdelikt OLG Karlsruhe, Beschl. vom 16. November 2007 - 3 Ws 216/07, BauR 2008, 139 f; LK-Jähnke, 11. Aufl., § 222 Rn. 3), wobei die Vorhersehbarkeit des Verlaufs im Allgemeinen genügt, alle konkreten Einzelheiten brauchen nicht voraussehbar zu sein (BGH, Urt. vom 10. Juli 1958 - 4 StR 180/58, BGHSt 12, 75, 77; BGH, Beschl. vom 25. September 1990 - 4 StR 359/90, BGHSt 37, 179, 180).
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