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   OLG Hamm, 22.01.2008 - 3 Ws 23/08   

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https://dejure.org/2008,19102
OLG Hamm, 22.01.2008 - 3 Ws 23/08 (https://dejure.org/2008,19102)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.01.2008 - 3 Ws 23/08 (https://dejure.org/2008,19102)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 3 Ws 23/08 (https://dejure.org/2008,19102)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der akustischen Überwachung von Privatbesuchen naher Familienangehöriger in der Untersuchungshaft; Erforderlichkeit von Beschränkungen zum Zwecke der Untersuchungshaft oder zur Wahrung der Ordnung der Vollzugsanstalt ; Kriterien für die Annahme der ...

  • Judicialis

    StPO § 119

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 10 Ks 13/07
  • OLG Hamm, 22.01.2008 - 3 Ws 23/08
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 02.06.2004 - 1 Ws 154/04

    akustische Überwachung; Aufhebung; erstinstanzliches Urteil; Gefahr für die

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2008 - 3 Ws 23/08
    Dies gilt entsprechend, wenn bei einem auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gestützten Haftbefehl - wie es hier der Fall ist - zusätzlich eine mögliche Verdunkelungsgefahr Berücksichtigung finden soll (vgl. OLG Hamm StV 1998, 35; Beschluss des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 02.06.2004 - 1 Ws 154/04 - OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2003, 126).

    Auch aus diesem Grunde hält der Senat eine eigene Sachentscheidung nicht für angezeigt, da diese ausschließlich nach Aktenlage ergehen könnte (vgl. Beschluss des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 2.6.2004 - 1 Ws 154/04 -).

  • BVerfG, 20.06.1996 - 2 BvR 634/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2008 - 3 Ws 23/08
    Der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch des Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht bei einer den Grundrechten Rechnung tragenden Auslegung des § 119 Abs. 3 StPO nicht aus, um Beschränkungen anzuordnen (vgl. BVerfGE NStZ 1996, 613).
  • OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ws 514/96
    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2008 - 3 Ws 23/08
    Dies gilt entsprechend, wenn bei einem auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gestützten Haftbefehl - wie es hier der Fall ist - zusätzlich eine mögliche Verdunkelungsgefahr Berücksichtigung finden soll (vgl. OLG Hamm StV 1998, 35; Beschluss des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 02.06.2004 - 1 Ws 154/04 - OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2003, 126).
  • OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 45/10

    Zulässigkeit der akustischen und optischen Überwachung des Besuchs eines

    Der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch des Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht bei einer den Grundrechten Rechnung tragende Auslegung des § 119 Abs. 1 StPO neuer Fassung ebenso wie zuvor bei einer Anwendung des § 119 Abs. 3 Alternative 1 StPO a. F. nicht aus, um Beschränkungen anzuordnen (vgl. BVerfG NStZ 1996, 613; Senatsbeschlüsse vom 22.01.2008 - 3 Ws 23/08 -, BeckRS 2008 08269, und vom 15.08.2005 - 3 Ws 345/05 -, juris.de, jeweils zu § 119 Abs. 3 StPO a. F.).
  • OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 46/10

    Zulässigkeit der akustischen und optischen Überwachung des Besuchs eines

    Die Anordnung der akustischen Besuchsüberwachung stellt einen ganz erheblichen Eingriff in den persönlichen, durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Lebensbereich sowohl des Gefangenen als auch des Besuchers dar (Senatsbeschluss v. 22.01.2008 - 3 Ws 23/08; OLG Hamm, Beschl. v. 31.10.2006 - 1 Ws 734/06).
  • KG, 29.03.2010 - 4 Ws 14/10

    Vollzug der Untersuchungshaft in Berlin: Voraussetzungen und Umfang von

    Daher ist stets zu prüfen, ob im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Haftzwecks durch den unkontrollierten Kontakt des Untersuchungsgefangenen mit der Außenwelt vorliegen (vgl. BVerfG StV 1993, 592; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 3 Ws 23/08 - [bei juris]).
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