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   KG, 20.05.1997 - 3 Ws 232/97, 1 AR 353/87   

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https://dejure.org/1997,12254
KG, 20.05.1997 - 3 Ws 232/97, 1 AR 353/87 (https://dejure.org/1997,12254)
KG, Entscheidung vom 20.05.1997 - 3 Ws 232/97, 1 AR 353/87 (https://dejure.org/1997,12254)
KG, Entscheidung vom 20. Mai 1997 - 3 Ws 232/97, 1 AR 353/87 (https://dejure.org/1997,12254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendige Auslagen bei Verfahrenseinstellung vor Verlesung der Anklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 14.07.1993 - 4 Ws 157/93

    Einstellung; Verfahren; Verfahrenshindernis ; Verurteilung; Auslagen;

    Auszug aus KG, 20.05.1997 - 3 Ws 232/97
    Nach überwiegender Ansicht in der Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 1995, 407 ; OLG München NStZ 1989, 134 ; KG NJW 1994, 600 ) und der Literatur (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl., § 467 Rdn. 16; Hilger in Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., § 467 Rdn. 54) ist die Versagung der Auslagenerstattung verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn ohne das Verfahrenshindernis eine Verurteilung mit Sicherheit zu erwarten gewesen wäre.
  • OLG München, 01.08.1988 - 2 Ws 237/88

    Freistellung; Angeklagter; Verfahrenshindernis; Hauptverhandlung;

    Auszug aus KG, 20.05.1997 - 3 Ws 232/97
    Nach überwiegender Ansicht in der Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 1995, 407 ; OLG München NStZ 1989, 134 ; KG NJW 1994, 600 ) und der Literatur (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl., § 467 Rdn. 16; Hilger in Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., § 467 Rdn. 54) ist die Versagung der Auslagenerstattung verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn ohne das Verfahrenshindernis eine Verurteilung mit Sicherheit zu erwarten gewesen wäre.
  • OLG Brandenburg, 23.03.1995 - 2 Ws 170/94

    Umwandlung einer lebenslangen Freiheitsstrafe in eine Jugendstrafe von zehn

    Auszug aus KG, 20.05.1997 - 3 Ws 232/97
    Nach überwiegender Ansicht in der Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 1995, 407 ; OLG München NStZ 1989, 134 ; KG NJW 1994, 600 ) und der Literatur (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl., § 467 Rdn. 16; Hilger in Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., § 467 Rdn. 54) ist die Versagung der Auslagenerstattung verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn ohne das Verfahrenshindernis eine Verurteilung mit Sicherheit zu erwarten gewesen wäre.
  • KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11

    Auslagenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses: Absehen

    a) Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NStZ 1987, 421; 1988, 84) hat es das Kammergericht mit der zunächst herrschenden Meinung (vgl. BGH NStZ 1995, 406; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 288; OLG Hamm NJW 1986, 734; NStZ-RR 1997, 127; OLG München NStZ 1989, 134; Hilger in Löwe/Rosenberg aaO § 467 Rdn. 54) für erforderlich gehalten, den Anwendungsbereich des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO auf jene Fälle zu beschränken, in denen bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses eine Verurteilung wegen der bereits bis zur Schuldspruchreife durchgeführten Hauptverhandlung mit Sicherheit zu erwarten gewesen wäre (vgl. NJW 1994, 600 ("Honecker"); NJ 1999, 494; Beschlüsse vom 7. August 2000 - 4 Ss 110/00 - und vom 20. Mai 1997 - 3 Ws 232/97 - jeweils bei juris; Beschluss vom 18. Februar 1993 - 3 Ws 22/93 -).
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