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OLG Frankfurt, 05.03.1993 - 3 Ws 24/93 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 51
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 02.09.1988 - 1 Vollz (Ws) 207/88
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.1993 - 3 Ws 24/93
Zwar war die Strafvollstreckungskammer berechtigt, die Festsetzung der Höhe des Überbrückungsgeldes uneingeschränkt zu überprüfen und selbst eine Neufestsetzung vorzunehmen (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 2.9.1988, 1 Vollz (Ws) 207/88).
- BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13
Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt …
In Fällen, in denen das Landgericht einen den Darstellungen der Justizvollzugsanstalt widersprechenden, nicht offensichtlich abwegigen Vortrag des Gefangenen schlicht übergeht oder seiner Entscheidung ohne weitere Ermittlungen die Darstellung der Justizvollzugsanstalt zugrunde legt, lässt auch die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung Rechtsbeschwerden als nach § 116 Abs. 1 StVollzG zulässig zur Entscheidung zu, in denen der Gefangene lediglich seinen Vortrag wiederholt, ohne konkrete Angaben zur Art und Weise der zu erfolgenden Beweiserhebung zu machen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 5. März 1993 - 3 Ws 24/93 -, juris (Leitsatz); OLG Hamm, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 Vollz (Ws) 183/2001, 1 Vollz (Ws) 183/01 -, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 Ws 694/09 -, juris).