Rechtsprechung
   KG, 19.10.2020 - 3 Ws 241/20 - 161 AR 189/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,37007
KG, 19.10.2020 - 3 Ws 241/20 - 161 AR 189/20 (https://dejure.org/2020,37007)
KG, Entscheidung vom 19.10.2020 - 3 Ws 241/20 - 161 AR 189/20 (https://dejure.org/2020,37007)
KG, Entscheidung vom 19. Oktober 2020 - 3 Ws 241/20 - 161 AR 189/20 (https://dejure.org/2020,37007)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,37007) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsrecht: Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis - Rechtsmittel?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Entscheidungsbefugnis des Landgerichts

    Auszug aus KG, 19.10.2020 - 3 Ws 241/20
    Die Entscheidung des Landgerichts, das rechtsirrig annimmt, der Beschuldigte habe Beschwerde eingelegt, wird dadurch noch nicht zu einer - der weiteren Anfechtung entzogenen - Beschwerdeentscheidung (Senat, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 3 Ws 39/17 -, juris; KG, Beschluss vom 27. März 2009 - 4 Ws 31/09 -, BeckRS 2009, 12737; Matt in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 310 Rn. 6).
  • KG, 15.08.2016 - 5 Ws 124/16

    Untersuchungshaft: Anfechtung von Haftentscheidungen; Umdeutung einer

    Auszug aus KG, 19.10.2020 - 3 Ws 241/20
    Im Übrigen wäre auch bei einer entsprechenden Umdeutungsmöglichkeit das Landgericht erst dann zu einer Entscheidung berufen gewesen, wenn der Beschuldigte gegen den Nichtabhilfebeschluss Beschwerde eingelegt hätte, sich sein Anfechtungswille also gerade auf diese Entscheidung bezogen hätte, was hier schon mangels Bekanntgabe des Nichtabhilfevermerks nicht angenommen werden kann (vgl. KG, Beschluss vom 15. August 2016 - 5 Ws 124/16 -, juris m.w.N.).
  • KG, 01.04.2011 - 3 Ws 153/11

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Unverhältnismäßigkeit bei erheblicher

    Auszug aus KG, 19.10.2020 - 3 Ws 241/20
    Eine Auslagenentscheidung ist nicht veranlasst, weil es sich um ein Zwischenverfahren handelt (Senat, Beschluss vom 1. April 2011 - 3 Ws 153/11 -, juris).
  • KG, 02.06.2020 - 4 Ws 21/20

    Beschwerdeverfahren: Erfordernis der Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung;

    Auszug aus KG, 19.10.2020 - 3 Ws 241/20
    Im Interesse der Verfahrensbeschleunigung (vgl. KG, Beschluss vom 2. Juni 2020 - 4 Ws 21/20 -) scheidet die Rückgabe der Akten aus, wenn das mit der Beschwerde befasste Gericht - wie hier - selbst sofort entscheiden kann, weil das Abhilfeverfahren für dessen Entscheidung keine Verfahrensvoraussetzung darstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 3 Ws 12/15 - Matt in Löwe-Rosenberg StPO 26. Aufl., § 306 Rn. 21).
  • KG, 27.03.2009 - 4 Ws 31/09

    Verwerfung eines Wiederaufnahmeantrages: Anfechtbarkeit der

    Auszug aus KG, 19.10.2020 - 3 Ws 241/20
    Die Entscheidung des Landgerichts, das rechtsirrig annimmt, der Beschuldigte habe Beschwerde eingelegt, wird dadurch noch nicht zu einer - der weiteren Anfechtung entzogenen - Beschwerdeentscheidung (Senat, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 3 Ws 39/17 -, juris; KG, Beschluss vom 27. März 2009 - 4 Ws 31/09 -, BeckRS 2009, 12737; Matt in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 310 Rn. 6).
  • OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02

    Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Anrechung von Untersuchungshaft, 2/3 Zeitpunkt

    Auszug aus KG, 19.10.2020 - 3 Ws 241/20
    Denn es ist anerkannt und entspricht der Rechtsprechung des Kammergerichtes (vgl. KG, Beschluss vom 13. Januar 2020 - 2 Ws 202 - 203/19 -, juris m.w.N.), dass dann, wenn das Gericht, dessen Entscheidung mit der Beschwerde angegriffen wird, keine Abhilfeentscheidung im Sinne von § 306 Abs. 2 StPO getroffen hat, das über die Beschwerde befindende Gericht unter Berücksichtigung seiner Pflicht zur schnellen und wirtschaftlichen Erledigung der Sache nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu befinden hat, ob es selbst entscheiden oder dem Erstbeschwerdegericht Gelegenheit geben will, eine unterlassene Entscheidung über die Abhilfe ordnungsgemäß nachzuholen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 -, juris m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht