Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 18.06.1997 - 3 Ws 248/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 605
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 03.07.1998 - 2 Ws 333/98 Der Nebenklägervertreter kann nicht die nach § 97 Abs. 1 Satz 3 BRAGO erhöhten Gebühren (i.V.m. § 102 BRAGO) beanspruchen, wenn sich der Angeklagte nicht auf freiem Fuß befindet (gegen OLG Düsseldorf NStZ 97, 605).
Sie hat - weil sich der Angeklagte in Untersuchungshaft befunden hatte - unter Hinweis auf OLG Düsseldorf NStZ 97, 605, erhöhte Gebühren für das vorbereitende Verfahren in Höhe von 300, 00 DM und für die Hauptverhandlung in Höhe von insgesamt 980, 00 DM angemeldet und hierzu im weiteren Verlauf des Kostenfestsetzungsverfahrens die Ansicht vertreten, auch der Nebenklägervertreter könne im vorbereitenden Verfahren sowie für den ersten Verhandlungstag die nach § 97 Abs. 1 Satz 3 BRAGO erhöhten Gebühren beanspruchen.
Der anderslautenden Entscheidung des OLG Düsseldorf NStZ 97, 605, auf die sich der Kostenfestsetzungsantrag stützt, vermag der Senat nicht zu folgen.
- OLG Hamm, 18.02.1999 - 3 Ws 10/99
Mandant in Haft, Angeklagter in Haft, Gebühren, Nebenklage, …
Der anderslautenden Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (JurBüro 1998, 137) vermag er sich demgegenüber nicht anzuschließen.Die vom OLG Düsseldorf vertretene Gegenmeinung (JurBüro 1998, 137), auf die sich die Nebenklägervertreterin und der Vorsitzende der Strafkammer stützen, überzeugt dagegen nicht.
- OLG Düsseldorf, 06.04.2006 - 3 Ws 161/06
Rechtsanwaltsvergütung: Haftzuschlag
Der Senat hat seine insoweit gegenteilige Ansicht zur alten Rechtslage (Beschluss vom 18. Juni 1997-3 Ws 248/97 - in NStZ 1997, 605 = JurBüro 1998, 137 = zfs 1998, 310) bereits seit längerem aufgegeben (vgl. zuletzt Beschluss vom 31. Oktober 2005 - III-3 (s) BRAGO 145/05). - OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - 1 Ws 362/12
Rückforderung überzahlter Pflichtverteidigervergütung
Da jedoch die gegenteilige Auffassung früher zum Teil vertreten wurde (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1997, 605, 606;… siehe auch den Nachweis bei OLG Hamm 2 (s) Sbd IX - 87/07 vom 8. Juni 2007, Rn. 12 ), hat die Beschwerdeführerin die objektiv unrichtige Kostenfestsetzung jedenfalls nicht in grob fahrlässiger Weise verursacht. - OLG Hamburg, 09.07.1998 - 1 Ws 133/98
Kein "Haft"-Zuschlag für Nebenklagevertreter bei in Haft befindlichem Angeklagten
Die vom OLG Düsseldorf vertretene Gegenmeinung (NStZ 97, 605), auf die sich der Beschwerdeführer beruft, überzeugt dagegen nicht.