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   OLG Düsseldorf, 08.08.2002 - 3 Ws 256/02   

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https://dejure.org/2002,2946
OLG Düsseldorf, 08.08.2002 - 3 Ws 256/02 (https://dejure.org/2002,2946)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.08.2002 - 3 Ws 256/02 (https://dejure.org/2002,2946)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. August 2002 - 3 Ws 256/02 (https://dejure.org/2002,2946)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 464a Abs. 2 Nr. 2 § 464b S. 3 § 467 Abs. 1
    Umfang der Auslagenerstattung bei Freispruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 317
  • StV 2003, 175
  • Rpfleger 2002, 649
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.08.2002 - 3 Ws 256/02
    Dies wäre aber der Fall, wenn er damit rechnen müsste, selbst im Falle seines Freispruchs für die Kosten des Verteidigers seines Vertrauens aufkommen zu müssen (BVerfGE 66, 313).
  • OLG Zweibrücken, 04.11.1981 - 1 Ws 373/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.08.2002 - 3 Ws 256/02
    So muss ihm kosten rechtlich gestattet sein, neben einem Pflichtverteidiger, zu dem kein Vertrauen (mehr) besteht, einen Rechtsanwalt seines Vertrauens mit seiner Verteidigung zu betrauen (OLG Zweibrücken, StV 1983, 119).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 3 Ws 512/01

    Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde in Strafsachen-

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.08.2002 - 3 Ws 256/02
    Die nach §§ 464 b Satz 3 StPO, 104 Abs. 3, 577 ZPO (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2001 - Rpfl 2002, 223) zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache teilweise Erfolg.
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - 3 Ws 62/05

    Zweiwöchige Notfrist bei sofortiger Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Mit Rücksicht hierauf sind daher nach ganz überwiegender Ansicht die Kosten eines Wahlverteidigers für den freigesprochenen Angeklagten in voller Höhe erstattungsfähig, ohne dass auf diesen Betrag die bereits aus der Staatskasse gezahlte gesetzliche Vergütung für einen aus gerichtlicher Fürsorge zusätzlich bestellten Pflichtverteidiger anzurechnen ist (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 317f.; LR-Hilger, StPO, 25. Auflage, § 464a Rdn. 47, jeweils m.w.N.; vgl. ferner BverfGE 66, 313, 318ff.).
  • OLG Koblenz, 18.03.2003 - 1 Ws 101/03

    Kosten, Kostenfestsetzung, Freispruch, mehrere Verteidiger, Pflichtverteidiger,

    Im Falle der Beiordnung eines Rechtsanwaltes als Pflichtverteidiger hängt die Erstattungsfähigkeit der Kosten des Wahlverteidigers davon ab, ob der Pflichtverteidiger neben dem Wahlverteidiger aus Gründen bestellt worden ist, die dem Angeklagten oder dessen Verteidiger zuzurechnen sind, oder ob die Gründe in der Sphäre des Gerichts liegen (s. auch BVerfGE 66, 313, 322; OLG Düsseldorf RPfl 2002, 649 = JurBüro 2002, 594).

    Im Falle der Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger hängt die Erstattungsfähigkeit der Kosten des Wahlverteidigers davon ab, ob der Pflichtverteidiger neben dem Wahlverteidiger aus Gründen bestellt worden ist, die dem Angeklagten oder dessen Verteidiger anzurechnen sind, oder ob die Gründe in der Sphäre des Gerichts liegen (BVerfGE 66, 313, 322; OLG Düsseldorf RPflG 2002, 649 = JurBüro 2002, 594).

  • OLG Oldenburg, 22.10.2009 - 1 Ws 576/09

    Erstattung notwendiger Auslagen bei Verteidigung sowohl durch einen

    Neben diesem ist eine Wahlverteidigung grundsätzlich nicht mehr "notwendig", vgl. OLG Köln Beschluss vom 24.08.2008, 2 Ws 383/04, zit. nach juris, OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 594.
  • OLG Celle, 06.05.2019 - 3 Ws 136/19

    Freispruch, Pflichtverteidiger, Wahlverteidiger, Kostenerstattung

    Die Kosten eines (zusätzlichen) Wahlverteidigers kann er im Falle einer ihm günstigen Kostenentscheidung insoweit nicht bzw. nur in Höhe der Differenz zu den entstandenen Pflichtverteidigerkosten gegen die Staatskasse geltend machen (OLG Rostock aaO; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 317 [OLG Düsseldorf 08.08.2002 - 3 Ws 256/02] ).
  • OLG Rostock, 08.11.2016 - 20 Ws 276/16

    Anspruch des Freigesprochenen auf Ersatz der Wahlverteidigergebühren: Zusätzliche

    Die Kosten eines (zusätzlichen) Wahlverteidigers kann er im Falle einer ihm günstigen Kostenentscheidung insoweit nicht bzw. nur in Höhe der Differenz zu den entstandenen Pflichtverteidigerkosten gegen die Staatskasse geltend machen (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 317).
  • LG Detmold, 27.08.2008 - 8 O 177/06

    Kostenfestsetzung Erstattungsfähigkeit Reisekosten auswärtiger Rechtsanwalt

    Kosten verurteilten Gegner zu erstatten sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 08.08.2002 - 3 Ws 256/02 - in JurBüro 2002, 594).
  • OLG Jena, 16.09.2011 - 1 Ws 417/11

    Erstattung der notwendigen Auslagen durch die Staatskasse: Reise- und

    Für eine Anrechnung der Pflichtverteidigervergütung ist insbesondere dann kein Raum, wenn zusätzlich zum vorhandenen Wahlverteidiger ein Pflichtverteidiger aus vom Angeklagten nicht zu vertretenden Gründen, etwa zur Sicherung des Verfahrens, bestellt wird (OLG Dresden, Beschluss vom 19.10.2006, 1 Ws 206/06, juris; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 21.12.19984, 1 Ws 121/84, juris; Beschluss vom 8.8.2002, 3 Ws 256/02, juris; Beschluss vom 4.5.2005, 3 Ws 62/05, juris; KK-Gieg, StPO, 6. Aufl. § 464a Rd.-Ziff. 13; Meyer-Goßner, a. a. O., § 464a Rd.-Ziff.13).
  • KG, 16.07.2010 - 1 Ws 95/10

    Kostenfestsetzung: Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen eines im Ausland

    Ein von der Rechtsprechung anerkannter Ausnahmefall, in dem zur Verfahrenssicherung oder aus Fürsorgegründen ein Pflichtverteidiger (neben dem Wahlanwalt) oder zwei Verteidiger bestellt worden sind (vgl. OLG Dresden StraFo 2007, 126; OLG Düsseldorf StraFo 2002, 370; KG NStZ 1994, 451), liegt ebenfalls nicht vor.
  • OLG Köln, 09.06.2004 - 2 Ws 183/04

    Freiberufler, Entschädigung

    Erfolgt die Bestellung des/der Pflichtverteidiger(s) nur rein vorsorglich, etwa zur Sicherstellung eines reibungslosen Verfahrensablaufs, sind die Wahlverteidigerkosten aus der Staatskasse zu erstatten (vgl. hierzu außer BVerfG a.a.O. auch Senat 10.02.98 - 2 Ws 676/97 = StV 98, 621 und OLG Düsseldorf NStZ-RR 02, 317 sowie LR-Hilger, StPO, 24.A.§ 464 a Rn 47, alle m.w.N.).
  • OLG Jena, 16.01.2014 - 1 Ws 467/13

    Erstattung der notwendigen Auslagen durch die Staatskasse: Kosten des

    Die Kosten eines (zusätzlichen) Wahlverteidigers kann er im Falle einer ihm günstigen Kostenentscheidung insoweit nicht bzw. nur in Höhe der Differenz zu den entstandenen Pflichtverteidigerkosten gegen die Staatskasse geltend machen (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 317).
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