Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 01.10.2013

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.09.2013 - 3 Ws 277/13   

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https://dejure.org/2013,26411
OLG Karlsruhe, 27.09.2013 - 3 Ws 277/13 (https://dejure.org/2013,26411)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.09.2013 - 3 Ws 277/13 (https://dejure.org/2013,26411)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. September 2013 - 3 Ws 277/13 (https://dejure.org/2013,26411)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Strafaussetzung, Therapieauflage, Kostentragung, Staatskasse

  • openjur.de

    Therapiekosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten einer ambulanten Anschlusstherapie durch die Staatskasse bei einem unverschuldet vermögenslosen Verurteilten auch bei der Strafaussetzung zur Bewährung möglich; Übernahme der Kosten einer ambulanten Anschlusstherapie durch die Staatskasse bei einem ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 56c Abs 1 StGB, § 57 Abs 1 StGB, § 268a Abs 3 S 1 StGB, § 268c StGB, § 454 Abs 4 StGB
    Strafaussetzung zur Bewährung: Tragung der notwendigen Kosten zur Erfüllung einer Therapieweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1; StGB § 56c Abs. 1
    Übernahme der Kosten einer ambulanten Anschlusstherapie durch die Staatskasse bei einem unverschuldet vermögenslosen Verurteilten auch bei der Strafaussetzung zur Bewährung möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nachschlag: Wer trägt die Kosten einer forensischen Therapie?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Notwendige Kosten einer Therapie können bei Strafaussetzung von der Staatskasse zu tragen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 62
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 13.08.2012 - 4a Ws 33/12

    Strafvollstreckung: Zumutbarkeit der Kostentragung für ein im Rahmen der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2013 - 3 Ws 277/13
    Der Senat wendet insoweit die von der obergerichtlichen Rechtsprechung im Rahmen der Führungsaufsicht entwickelten Grundsätze zur Möglichkeit der Kostenübernahme auf die Staatskasse bei unverschuldeter Leistungsunfähigkeit des Verurteilten (OLG Bremen, NStZ 2011, 216; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2011, 30; OLG Nürnberg, OLGSt StPO § 453 Nr. 11; OLG Jena, NStZ-RR 2011, 296) entsprechend an und stützt sich auf eine Annexkompetenz zu § 56c Abs. 1 StGB (vgl. hierzu OLG Stuttgart, B. v. 13.8.2012 - 4a Ws 33/12).
  • OLG Jena, 16.05.2011 - 1 Ws 74/11

    Führungsaufsicht: Kostentragung für Alkohol- oder Drogenkontrollen zur Erfüllung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2013 - 3 Ws 277/13
    Der Senat wendet insoweit die von der obergerichtlichen Rechtsprechung im Rahmen der Führungsaufsicht entwickelten Grundsätze zur Möglichkeit der Kostenübernahme auf die Staatskasse bei unverschuldeter Leistungsunfähigkeit des Verurteilten (OLG Bremen, NStZ 2011, 216; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2011, 30; OLG Nürnberg, OLGSt StPO § 453 Nr. 11; OLG Jena, NStZ-RR 2011, 296) entsprechend an und stützt sich auf eine Annexkompetenz zu § 56c Abs. 1 StGB (vgl. hierzu OLG Stuttgart, B. v. 13.8.2012 - 4a Ws 33/12).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10

    Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2013 - 3 Ws 277/13
    Der Senat wendet insoweit die von der obergerichtlichen Rechtsprechung im Rahmen der Führungsaufsicht entwickelten Grundsätze zur Möglichkeit der Kostenübernahme auf die Staatskasse bei unverschuldeter Leistungsunfähigkeit des Verurteilten (OLG Bremen, NStZ 2011, 216; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2011, 30; OLG Nürnberg, OLGSt StPO § 453 Nr. 11; OLG Jena, NStZ-RR 2011, 296) entsprechend an und stützt sich auf eine Annexkompetenz zu § 56c Abs. 1 StGB (vgl. hierzu OLG Stuttgart, B. v. 13.8.2012 - 4a Ws 33/12).
  • OLG Bremen, 17.09.2010 - Ws 96/10

    Beschwerde gegen Weisungen nach § 68 b StGB im Rahmen der Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2013 - 3 Ws 277/13
    Der Senat wendet insoweit die von der obergerichtlichen Rechtsprechung im Rahmen der Führungsaufsicht entwickelten Grundsätze zur Möglichkeit der Kostenübernahme auf die Staatskasse bei unverschuldeter Leistungsunfähigkeit des Verurteilten (OLG Bremen, NStZ 2011, 216; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2011, 30; OLG Nürnberg, OLGSt StPO § 453 Nr. 11; OLG Jena, NStZ-RR 2011, 296) entsprechend an und stützt sich auf eine Annexkompetenz zu § 56c Abs. 1 StGB (vgl. hierzu OLG Stuttgart, B. v. 13.8.2012 - 4a Ws 33/12).
  • OLG Koblenz, 08.05.2014 - 2 Ws 216/14

    Anordnung von Drogenscreenings in der Bewährungszeit auf Kosten der Staatskasse

    Allerdings hat er sie grundsätzlich nach dem Veranlassungsprinzip selbst zu tragen (OLG Nürnberg aaO; Thür.OLG aaO; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2014, 62).

    Die Kostentragungspflicht des Staates ergibt sich in diesem Fall als Annex zu den Entscheidungen nach § 56c StGB bzw. § 68b StGB (OLG Koblenz, Beschluss 1 Ws 381/11 vom 18.07.2011; OLG Nürnberg aaO; Thür.OLG aaO; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2011, 30; NStZ-RR 2014, 62; OLG München NStZ-RR 2012, 324; OLG Braunschweig, Beschluss 1 Ws 333/13 vom 18.11.2013, juris; s.a. BVerfG, Beschluss 2 BvR 1392/02 vom 27.06.2006, juris = JR 2006, 480; OLG Bremen NStZ 2011, 216).

  • KG, 12.07.2018 - 5 Ws 98/18

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Positive Prognose bei noch nicht angetretener

    Denn jedenfalls wäre zu fordern, dass die Erteilung einer entsprechenden Therapieweisung - gegebenenfalls in Verbindung mit sonstigen Anordnungen nach §§ 56a, 56c StGB - im konkreten Fall eine tragfähige Grundlage für eine positive Prognose bietet (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. September 2013 - 3 Ws 277/13 - juris Rdn. 4 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.10.2013 - 3 Ws 277/13   

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OLG Karlsruhe, 01.10.2013 - 3 Ws 277/13 (https://dejure.org/2013,26537)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.10.2013 - 3 Ws 277/13 (https://dejure.org/2013,26537)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Oktober 2013 - 3 Ws 277/13 (https://dejure.org/2013,26537)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 544
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