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   OLG Karlsruhe, 02.03.1998 - 3 Ws 299/97   

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OLG Karlsruhe, 02.03.1998 - 3 Ws 299/97 (https://dejure.org/1998,3106)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.03.1998 - 3 Ws 299/97 (https://dejure.org/1998,3106)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. März 1998 - 3 Ws 299/97 (https://dejure.org/1998,3106)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 317
  • StV 1998, 609
  • Rpfleger 1998, 369
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Frankfurt/Main, 13.02.1997 - 15 Qs 76/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.1998 - 3 Ws 299/97
    Auch nach der Änderung der §§ 464d, 467 StPO aufgrund des KostRÄndG 1994 (BGBl 1, 1325) ist für die Kostenverteilung die sog. Differenztheorie - neben der Kostenverteilung nach Bruchteilen - in den Fällen (echter) Teilfreisprüche weiterhin anwendbar (gegen LG Frankfurt a.M., NStZ-RR 1997, 191 ).
  • KG, 24.11.2011 - 1 Ws 113/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berechnung der Verteidigergebühren unter

    Zwar entscheidet der Rechtspfleger im Falle des Teilfreispruchs grundsätzlich selbst, ob er im Kostenfestsetzungsverfahren den Erstattungsanspruch nach der Differenztheorie (vgl. hierzu ausführlich OLG Koblenz, Beschluss vom 10. September 2007 - 1 Ws 191/07 - bei juris; OLG Karlsruhe StV 1998, 609) oder nach sachgerechter Schätzung durch eine Quotelung bestimmt.

    Bei der Differenzmethode bestimmt sich der Erstattungsanspruch dadurch, dass von dem Gesamthonorar des Verteidigers das fiktive Honorar abgezogen wird, welches ihm zustünde, wenn nur die zur Verurteilung führende Tat Gegenstand des Mandats gewesen wäre; die Differenz ist dem Angeklagten zu erstatten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17. April 2007 - 4 Ws 97/07 bei juris; OLG Karlsruhe NStZ 1998, 317 ; OLG Koblenz StraFo 1999, 105, 106; OLG Hamm Rpfleger 1999, 436; KK-Gieg, StPO 6. Aufl., § 465 Rdn. 7).

  • OLG Frankfurt, 02.04.2008 - 2 Ws 211/07

    Kosten beim Teilfreispruch: Erstattung von ausscheidbaren Auslagen des

    Nach der von der Rechtspflegerin vorliegend zugrunde gelegten Differenztheorie, die auch nach Erlass des KostRÄndG 1994 (BGBl. I 1325) nach ganz überwiegender, auch vom Senat (vgl. zuletzt die Beschlüsse vom 17. Mai 2006 - 2 Ws 79/06 - vom 25. Oktober 2006 - 2 Ws 163/06 -) geteilter Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. OLG Braunschweig, NJW 1970, 1809; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.03.1998 - 3 Ws 299/97 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2001 - 4 Ws 523/01 - OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2007 - 4 Ws 97/07 -, jew. zit. nach juris; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Rz. 8 f., § 465; Karlsruher Kommentar/Franke, StPO, 5. Aufl., Rz. 7, § 465, jew. m. w. N.) weiterhin anwendbar ist, kommt wegen des Teilfreispruchs ein gegen die Staatskasse festzusetzender Erstattungsbetrag nicht in Betracht.

    Die darüber hinaus geltend gemachten Auslagen nach Nr. 7000 Nr. 1, Nr. 1a, 7002, 7003, 7005 Nr. 1 und Nr. 2 VV RVG stellen keine erstattungsfähigen Aufwendungen des Beschwerdeführers dar, weil § 52 RVG nur den Gebührenanspruch des Wahlverteidigers erfasst und der Pflichtverteidiger die weitergehenden Auslagen bereits gemäß §§ 45, 46 RVG aus der Staatskasse erstattet bekommt (vgl. nur Hartmann, a. a. O., Rz. 14, § 52 RVG; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe - Madert, RVG, 17. Aufl., Rz. 4, § 52, jew. m. w. N.; ferner OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.03.1998 - 3 Ws 299/97 -, zit. nach juris, zu der Frage der Ausscheidbarkeit).

  • KG, 05.12.2008 - 1 Ws 283/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Vergütungsanspruch des Verteidigers nach Teilfreispruch;

    Die Vorschrift des § 464d StPO wendet sich nicht nur an den Tatrichter, sondern auch an den mit der Kostenfestsetzung befaßten Rechtspfleger (vgl. BT-Drucksache 12/6962 S. 111), der nach pflichtgemäßem Ermessen selbst entscheidet, ob er von der Möglichkeit einer Quotelung Gebrauch macht oder die zu erstattenden Auslagen nach der Differenzmethode festsetzt (vgl. OLG Koblenz, Beschluß vom 10. September 2007 - 1 Ws 191/07 - bei juris; OLG Karlsruhe StV 1998, 609; LR-Hilger, StPO 25. Aufl., Rdn. 7 zu § 464d).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2017 - 2 Ws 34/17

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die

    Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers, nach dem das Gericht nicht dazu gezwungen sein soll, von der durch § 464d StPO gegebenen Möglichkeit der Bruchteilsentscheidung Gebrauch zu machen (BT-Dr. 12/6962, S. 112; OLG Karlsruhe StV 1998, 609; OLG Koblenz StraFo 1999, 105; KG Berlin StraFo 2009, 260; OLG Rostock StRR 2011, 120 m.w.N.; Gieg in KK-StPO, a.a.O., § 464d Rn. 3; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 464d Rn. 1).
  • OLG Celle, 21.04.2016 - 1 Ws 187/16

    Verrechnung der bereits ausgezahlten Pflichtverteidigergebühren mit dem Anspruch

    Das Landgericht Hannover hat aus zutreffenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen, die der Senat auch seiner Entscheidung zu Grunde legt, den Gesamtbetrag der bereits an den Beschwerdeführer als Verteidiger ausbezahlten Pflichtverteidigergebühren in Höhe von 2.232,44 EUR von dem nach der Differenzmethode (vgl. hierzu KG, Beschluss vom 24. November 2011 - 1 Ws 113-114/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. März 1998 - 3 Ws 299/97, NStZ 1998, 317) ermittelten Betrag in Höhe von 3.052,35 EUR, der seitens der Landeskasse als notwendige Verteidigungsauslagen im Sinne des § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO grundsätzlich erstattungspflichtig ist, in Abzug gebracht.
  • KG, 07.09.2011 - 1 Ws 53/11

    Gerichtliche Feststellung einer angemessenen Gebühr nach § 14 Abs. 1 RVG im Fall

    aa) Die Entscheidung des Rechtspflegers, den Erstattungsbetrag nicht durch die so genannte Differenztheorie, nach der im Einzelnen die Auslagen zu bestimmen sind, die durch den zum Freispruch führenden Anklagevorwurf veranlasst worden sind (vgl. hierzu ausführlich OLG Koblenz, Beschluss vom 10. September 2007 - 1 Ws 191/07 - bei [...]; OLG Karlsruhe, StV 1998, 609 ), sondern durch eine Quotelung nach § 464d StPO zu ermitteln, entspricht pflichtgemäßem Ermessen.

    Dies ist der Fall, wenn die Quotelung die zur Verurteilung und zu dem Teilfreispruch führenden Verfahrensanteile nachvollziehbar bemisst und zueinander in Beziehung setzt (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 1998, 317 [OLG Karlsruhe 02.03.1998 - 3 Ws 299/97] ).

  • OLG Hamm, 17.04.2007 - 4 Ws 97/07

    Beschwerde; Kostenentscheidung; Zuständigkeit; Differenztheorie

    In den Fällen des teilweisen Freispruchs kommt zur Ermittlung des Erstattungsanspruchs gegen die Staatskasse die Differenztheorie zur Anwendung (vgl. zur Differenztheorie OLG Hamm, Beschlüsse v. 21.12.2006 - 4 Ws 544/06 - 22.04.1999 - 4 Ws 27/99 - 21.12.1993 - 3 Ws 518/93 - OLG Karlsruhe, JurBüro 1998, 543).
  • OLG Köln, 02.02.2004 - 2 Ws 29/04

    Kostenverteilung bei Teilfreispruch

    Eine solche in das Ermessen gestellte Befugnis des Rechtspflegers entspricht jedoch ganz einhelliger Auffassung, die auch vom Senat geteilt wird (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 46.A., § 464 b Rn 1; OLG Karlsruhe, NStZ 98, 317; LG Hamburg RPfleger 2000, 296 m.w.N.) .
  • OLG Hamm, 21.12.2006 - 4 Ws 544/06

    Kostenerstattung bei echtem Teilfreispruch unter Anwendung der Differenztheorie

    Es handelt sich dabei um die auf die "Freispruchstaten" entfallenden Mehrkosten, die nach der sogenannten Differenztheorie zu ermitteln sind (vgl. OLG Karlsruhe, JurBüro 1998, 543 f., Senat, Beschluß vom 22. April 1999 - 4 Ws 27/99 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2000 - 1 Ws 372/00

    Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluß

    Der verbleibende Differenzbetrag ist dem Verurteilten zu erstatten (OLG Karlsruhe NStZ 1998, 317; OLG München JurBüro 1985, 151).
  • OLG Rostock, 08.11.2010 - I Ws 260/10

    Kostenfestsetzungs- und Kostenansatzverfahren in Strafsachen: Differenzmethode

  • OLG Celle, 19.10.2011 - 2 Ws 174/11

    Quotelung der Kosten nach § 464d StPO als Vereinfachung der Anwendung der

  • OLG Saarbrücken, 25.07.2000 - 1 Ws 57/00

    Anrechnung bereits erhaltener Pflichtverteidigervergütung auf den

  • OLG Hamm, 22.04.1999 - 4 Ws 27/99

    Abhilfeentscheidung, Differenztheorie, notwendige Auslagen, Teilfreispruch,

  • OLG Köln, 24.08.1999 - Ss 215/99

    Erforderlichkeit der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles bei der

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