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   OLG Karlsruhe, 16.10.2007 - 3 Ws 308/07   

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OLG Karlsruhe, 16.10.2007 - 3 Ws 308/07 (https://dejure.org/2007,2033)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.10.2007 - 3 Ws 308/07 (https://dejure.org/2007,2033)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 3 Ws 308/07 (https://dejure.org/2007,2033)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Beihilfe oder Mittäterschaft an einer Steuerhinterziehung durch das Unterschreiben einer gemeinsamen Einkommensteuererklärung zusammen veranlagter Ehegatten trotz Kenntnis von der Unrichtigkeit der Angaben; Erfordernis eines wirtschaftlichen ...

  • Betriebs-Berater

    Strafrechtliches Risiko für Ehegatten bei Zusammenveranlagung

  • Judicialis

    AO § 101 Abs. 1; ; AO § ... 370 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 25 Abs. 3; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 27 Abs. 1; ; StGB § 73 Abs. 1; ; StGB § 73 Abs. 3; ; StGB § 73 a; ; StPO § 111 b Abs. 2; ; StPO § 111 b Abs. 5; ; StPO § 111 d; ; StPO § 111 e; ; StPO § 431 Abs. 1; ; StPO § 442 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusammen veranlagter Ehegatte als Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben des anderen Ehegatten in der gemeinsamen Steuererklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Kein dinglicher Arrest gegen einen Ehegatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 162
  • NStZ 2008, 413
  • StV 2008, 255
  • BB 2008, 1496
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 16.04.2002 - IX R 40/00

    Mittäterschaft des Ehegatten bei Zusammenveranlagung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2007 - 3 Ws 308/07
    Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung ist ein zusammen veranlagter Ehegatte - trotz Eigeninteresses - nicht schon dann, wenn er sich darauf beschränkt, die gemeinsame Einkommensteuererklärung zu unterschreiben, in der der andere Ehegatte unrichtige oder unvollständige Angaben über eigene Einkünfte macht (im Anschluss an BFHE 198, 66; BFHE 212, 398).

    Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten im Einkommensteuerrecht liegt eine Beihilfe oder Mittäterschaft eines Ehegatten nicht schon dann vor, wenn ein Ehegatte die Einkommensteuererklärung mit unterzeichnet, obschon er weiß, dass die Angaben seines Gatten über dessen Einkünfte unzutreffend sind (BFH Urt. v. 16.04.2002 - IX R 40/00 - bei juris Rdnr. 12 [NJW 2002, 2495=BFHE 198, 66]; Joecks in Franzen/Gast/Joecks Steuerstrafrecht 5. Aufl. 2001 AO § 370 Rdnr. 249).

    Sie ist nicht nur mit der gefestigten, auf der steuerrechtlichen Systematik (BFH Urt. v. 16.04.2002 - IX R 40/00 - bei juris Rdnr. 13 [a.a.O.]=BFHE 198, 66) beruhenden höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht vereinbar.

  • BFH, 07.03.2006 - X R 8/05

    Haftungsbescheid gegen Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2007 - 3 Ws 308/07
    Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung ist ein zusammen veranlagter Ehegatte - trotz Eigeninteresses - nicht schon dann, wenn er sich darauf beschränkt, die gemeinsame Einkommensteuererklärung zu unterschreiben, in der der andere Ehegatte unrichtige oder unvollständige Angaben über eigene Einkünfte macht (im Anschluss an BFHE 198, 66; BFHE 212, 398).

    Eine derartige überschießende Mitwirkung, wie sie etwa der Entscheidung des OLG Hamm vom 08.03.1995 -11 U 13/94- (bei juris) oder der des BFH vom 07.03.2006 - X R 8/05 - (NJW 2006, 2430=BFHE 212, 398) zugrunde liegt, ist - nach dem Ergebnis der bislang getätigten Ermittlungen - in der Person der Beschuldigten S. K. nicht festgestellt.

  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99

    Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2007 - 3 Ws 308/07
    Aber auch hinreichende Gründe für die Annahme, dass in einem H. K. verurteilenden Erkenntnis gegen S. K. als Drittbegünstigte nach §§ 73 Abs. 3, 73 a StGB, 442 Abs. 2 Satz 1, 431 Abs. 1 Satz 1 StPO der Verfall (von Wertersatz) angeordnet bzw. davon im Hinblick auf Ansprüche Verletzter nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB abgesehen werden wird (vgl. BGHSt 45, 235; BGH wistra 2002, 422; vgl. zur Anordnung der Verfahrensbeteiligung: OLG Düsseldorf wistra 1999, 477), liegen derzeit nicht vor.

    Ein Handeln des H. K. für einen anderen, hier für seine Ehefrau S. K., hätte, selbst wenn er dies zunächst nicht (auch) in ihrem Interesse gewollt haben mag, vorgelegen (vgl. BGHSt 45, 235, 246; BGH Urt. v. 09.10.1990 -1 StR 538/89- bei juris Rdnrn. 86, 87; insoweit in BGHSt 37, 191 nicht abgedruckt).

  • BGH, 09.10.1990 - 1 StR 538/89

    Keine Amtsträgereigenschaft des landeskirchlichen Vermögensverwalters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2007 - 3 Ws 308/07
    Ein Handeln des H. K. für einen anderen, hier für seine Ehefrau S. K., hätte, selbst wenn er dies zunächst nicht (auch) in ihrem Interesse gewollt haben mag, vorgelegen (vgl. BGHSt 45, 235, 246; BGH Urt. v. 09.10.1990 -1 StR 538/89- bei juris Rdnrn. 86, 87; insoweit in BGHSt 37, 191 nicht abgedruckt).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 5 Ss 52/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2007 - 3 Ws 308/07
    Aber auch hinreichende Gründe für die Annahme, dass in einem H. K. verurteilenden Erkenntnis gegen S. K. als Drittbegünstigte nach §§ 73 Abs. 3, 73 a StGB, 442 Abs. 2 Satz 1, 431 Abs. 1 Satz 1 StPO der Verfall (von Wertersatz) angeordnet bzw. davon im Hinblick auf Ansprüche Verletzter nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB abgesehen werden wird (vgl. BGHSt 45, 235; BGH wistra 2002, 422; vgl. zur Anordnung der Verfahrensbeteiligung: OLG Düsseldorf wistra 1999, 477), liegen derzeit nicht vor.
  • BVerfG, 29.05.2006 - 2 BvR 820/06

    Recht auf Eigentum (Arrest in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren);

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2007 - 3 Ws 308/07
    Dieser Grundsatz gebietet insbesondere eine Abwägung des Sicherstellungsinteresse des Staates mit der Eigentumsposition der Betroffenen (BVerfG B. v. 29.05.2006 - 2 BvR 820/06 - bei juris Rdnr. 23 [NStZ 2006, 639]).
  • BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04

    Grundrecht auf Eigentum (Inhalt und Schranken; Entzug deliktisch erlangter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2007 - 3 Ws 308/07
    In die dem Gericht und der Staatsanwaltschaft nach § 111 d Abs. 1 StPO eröffnete Ermessensentscheidung (vgl. Meyer-Goßner a.a.O. § 111 d Rdnr. 4) sind nicht nur die Belange des Opferschutzes, sondern auch die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten des Verletzten, seine Rechte selbst durchzusetzen, die Schwere des Eingriffs in das Eigentumsrecht des Betroffenen, der Verdachtsgrad, die Schadenshöhe und der die Strafverfolgungsbehörden treffende Kosten- und sonstige Aufwand einzustellen (vgl. hierzu BVerfG B. v. 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04 - bei juris Rdnrn. 46, 51, 59 [StraFo 2005, 338]).
  • BGH, 03.11.1994 - 3 StR 62/94

    Strafbarkeit der Wahlfälschung im Auftrag der SED-Parteiführung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2007 - 3 Ws 308/07
    Nach Lage der Akten sind auch die Annahme einer psychischen Beihilfe (vgl. etwa BGHSt 40, 307, 315; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 27 Rdnrn. 2, 6, 7 m.w.N.) begründende -von straflosem Verhalten der bloßen Anwesenheit, Zustimmung oder Nutznießung abzugrenzende- aktive Handlungen oder garantenpflichtwidrige Unterlassungen der Beschuldigten S. K., die H. K. in seinem Tatentschluss bestärkt hätten, nicht konkretisiert; solche allein auf Grund einer ehelichen Lebensgemeinschaft unsubstantiiert zu unterstellen, geht fehl.
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2007 - 3 Ws 308/07
    Eine Mitwirkung von S. K. an dem fraglichen Transfer der DM 3, 75 Mio. vom 11.10.2001 an die am 12.09.2001 gegründete P. W. M. Ltd., etwaige verschleiernde Maßnahmen zur Verheimlichung von seitens ihres Ehemannes (oder von ihr) hieraus gezogenen Kapitalerträgen (vgl. hierzu BGHSt 46, 107) sind nicht ermittelt.
  • OLG Düsseldorf, 12.12.1978 - 1 Ws 944/78
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2007 - 3 Ws 308/07
    Ein etwaiges Bestreben des H. K., mittels sich an die Steuerverkürzung anschließender Vermögensverschiebung an einen Drittbegünstigten eine Vollstreckung in sein Vermögen mangels Masse zu vereiteln, würde ggf. zudem die Anordnung des Verfalls gegen den Begünstigten rechtfertigen (vgl. zur Verschiebung eines betrügerisch erlangten Darlehens: OLG Düsseldorf NJW 1979, 992).
  • OLG Hamm, 08.03.1995 - 11 U 13/94
  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

  • BGH, 24.11.2016 - III ZR 209/15

    Amtshaftung: Absehen von Maßnahmen der Rückgewinnungshilfe durch die

    In die gebotene Prüfung des Sicherstellungsbedürfnisses des Geschädigten sind insbesondere einzustellen die Belange des Opferschutzes, die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten des Verletzten, seine Rechte selbst durchzusetzen, die Schwere des Eingriffs in das Eigentumsrechts des Betroffenen, der Verdachtsgrad, die Schadenshöhe und der die Strafverfolgungsbehörden treffende Aufwand (BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04, StraFo 2005, 338 = juris Rn. 45 f, 51, 55; OLG Karlsruhe, NJW 2008, 162, 164; BeckRS 2004, 09009; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 111d Rn. 4; KK-StPO/Spillecke, 7. Aufl., § 111b Rn. 18).

    Da die Rückgewinnungshilfe im Interesse des Geschädigten vorgenommen wird, begründet die Untätigkeit des über Anspruch und Gegner informierten Verletzten regelmäßig keine Handlungspflicht der Staatsanwaltschaft (vgl. BVerfG aaO Rn. 59; OLG Karlsruhe, NJW 2008, 162, 164).

  • OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - 1 Ws 119/09

    Arrestanordnung bei Vorenthalten von Arbeitsentgelt

    Nach dem vorstehend zu a) geschilderten Ergebnis der Ermittlungen hat der Beschuldigte seine eigenen Einkünfte - inklusive der durch seinen Verstoß gegen § 266a StGB erzielten Beitragsersparnis (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2008, 162, 163 zur grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 73 Abs. 3 StGB auf einen ähnlich gelagerten Fall der Verschiebung von Vermögen inklusive deliktisch ersparter Steuervorteile) - unentgeltlich auf die Konten des Arrestbeteiligten weitergeleitet, mithin in dessen Vermögen überführt.

    Da eine Verfallsanordnung gegen Dritte auf das gemäß § 73 Abs. 3 StGB Erlangte oder dessen Wert beschränkt ist, kommt auch ein dinglicher Arrest nur insoweit in Betracht, als konkrete Anhaltspunkte für eine tatsächlich erfolgte Vermögensverschiebung vom Täter an den Dritten vorliegen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2008, 162, 163).

    Hierbei sind nicht nur die Belange des Opferschutzes und die Höhe des entstandenen Schadens zu berücksichtigen, sondern auch die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten des Verletzten, seine Rechte selbst durchzusetzen, sowie die Schwere des Eingriffs in das Eigentumsrecht des Arrestbeteiligten und der Verdachtsgrad, wobei auch § 111b Abs. 3 StPO mittelbare Anknüpfungspunkte für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit bietet (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2008, 162, 163 f; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 173).

  • OLG Saarbrücken, 29.07.2009 - 1 Ws 118/09

    Dinglicher Arrest zur Rückgewinnungshilfe bei Betrugshandlung zu Lasten der

    Die Fortdauer des dinglichen Arrests, dessen Anordnung nach herrschender, vom Senat geteilter Auffassung im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts steht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 3 Ws 308/07, NJW 2008, 162 ; Meyer-Goßner, aaO., § 111 b Rdn. 6; Nack, aaO., § 111 b Rdn. 10, 12; Schmidt/Winter, NStZ 2002, 8, 13; Greinzer, ZinsO 2007, 953, 956; kritisch Schäfer, aaO., § 111b Rdn. 18; Mainzer, DRiZ 2002, 97, 102), erweist sich auch als verhältnismäßig.

    Dabei sind die Belange des Opferschutzes, die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten des Verletzten, seine Rechte selbst durchzusetzen, die Schwere des Eingriffs in das Eigentumsrecht des Betroffenen, der Verdachtsgrad, die Schadens-höhe und der mit dem Arrest verbundene Aufwand abzuwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04, StraFo 205, 338-341; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 3 Ws 308/07, NJW 2008, 162 -164), wobei mit zunehmender Dauer der Arrestanordnung sowie mit der Höhe der Arrestsumme die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme steigen.

  • OLG Celle, 16.09.2008 - 1 Ws 439/08
    Deshalb kommt angesichts des bestehenden Tatverdachts auch die Anordnung des dinglichen Arrestes zur Sicherung der Steueransprüche gemäß §§ 111d Abs. 1, 111b Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 StPO in Betracht (vgl. OLG Celle [2. Strafsenat] Nds. RPfl. 2008, 285; OLG Oldenburg StV 2008, 241; OLG Karlsruhe NStZ 2008, 413; OLG Schleswig SchlHA 2003, 187).

    Überwiegend nimmt die Rechtsprechung an, dass im Rahmen der Gesamtabwägung wegen § 324 AO eine erhebliche Reduzierung des Sicherungsbedürfnisses besteht, die einer strafprozessualen Anordnung entgegenstehen kann (vgl. OLG Oldenburg, StV 2008, 241; OLG Karlsruhe, NStZ 2008, 413; wohl auch LG Berlin, Wistra 2006, 358; Kunz BB 2006, 1198).

  • KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der

    Der dingliche Arrest gegen einen Dritten gemäß § 73 Abs. 3 StGB darf ausdrücklich auch zur Sicherung des Anspruchs eines Verletzten angeordnet werden (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2008, 162).
  • OLG Köln, 13.09.2012 - 2 Ws 524/12

    Anforderungen an eine Arrestanordnung zur Sicherung der Rückgewinnhilfe

    Das OLG Karlsruhe hat dazu ergänzend bemerkt (vgl. 3 Ws 308/07, NJW 2008, 162):.
  • LG Hildesheim, 25.04.2022 - 25 Ns 5622 Js 63920/20

    Steuerhinterziehung von Ehegatten; strafrechtliche Verantwortlichkeit als

    Anders kann dies aber sein, wenn er an der Erzielung der Einkünfte des anderen Ehegatten und deren Nichtangabe bzw. unrichtiger Angabe aktiv mitwirkt ( vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16. Oktober 2007, 3 Ws 308/07 , wistra 2008, 162ff. ).
  • OLG Saarbrücken, 03.03.2010 - 1 Ws 23/10

    Kein strafprozessualer Arrest bei möglichen vollstreckbaren Verwaltungsakten

    Die Arrestanordnung gebietet - auch von Verfassungs wegen - eine Verhältnismäßigkeitsprüfung unter Abwägung der auch nach Anklageerhebung auf der Grundlage eines bloßen Tatverdachts betroffenen Eigentumsposition des Betroffenen mit dem Sicherungsinteresse des Staates bzw. - wie hier - im Fall der Rückgewinnungshilfe mit dem Rückerlangungsinteresse des Gläubigers (vgl. BverfG, Beschluss vom 29.05.2006 -2 BvR 820/06-, StV 2006, 449 ff.; BverfG, Beschluss vom 14.06.2004 -2 BvR 1136/03-, StV 2004, 409 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.04.2007 -2 Ws 41/07-, wistra 2007, 276 ff.; Senatsbeschlüsse vom 15.09.2008 -1 Ws 166/08- und vom 29.07.2009 -1 Ws 118/09-) Dabei sind die Belange des Opferschutzes, die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten des Verletzten, seine Rechte selbst durchzusetzen, die Schwere des Eingriffs in das Eigentumsrecht des Betroffenen, der Verdachtsgrad, die Schadenshöhe und der mit dem Arrest verbundene Aufwand abzuwägen (vgl. BverfG, Beschluss vom 07.06.2005 -2 BvR 1822/04, StraFo 2005, 338 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.10.2007 -3 Ws 308/07-, NJW 2008, 162 ff.), wobei mit zunehmender Dauer der Arrestanordnung sowie mit der Höhe der Arrestsumme die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme steigen.
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