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   OLG Düsseldorf, 18.07.1994 - 3 Ws 310 - 311/94, 3 Ws 310/94, 3 Ws 311/94   

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OLG Düsseldorf, 18.07.1994 - 3 Ws 310 - 311/94, 3 Ws 310/94, 3 Ws 311/94 (https://dejure.org/1994,5302)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.07.1994 - 3 Ws 310 - 311/94, 3 Ws 310/94, 3 Ws 311/94 (https://dejure.org/1994,5302)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juli 1994 - 3 Ws 310 - 311/94, 3 Ws 310/94, 3 Ws 311/94 (https://dejure.org/1994,5302)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 194
  • StV 1994, 553 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Saarbrücken, 23.09.2010 - 1 Ws 137/10

    Strafvollstreckung; Recht auf Verfahrensbeistand; Benachrichtigung des Beistands

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 1993, 2301 ff.; StV 1994, 553 ) gibt der im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Grundsatz des fairen Verfahrens dem Verurteilten das Recht, zu seiner mündlichen Anhörung im vollstreckungsrechtlichen Verfahren zur Aussetzung eines Strafrestes (§ 454 Abs. 1 Satz 3 StPO ) einen Rechtsbeistand seines Vertrauens hinzuzuziehen.

    Erfolgt die Anhörung jedoch kurzfristig, so hat das Gericht den Verteidiger zu benachrichtigen, da anders der Anspruch auf eine faire Verfahrensgestaltung nicht durchsetzbar ist (BVerfG, NJW 1993, 2301, 2303; StV 1994, 553 ).

    Der in der unterbliebenen Hinzuziehung des Verteidigers zum Termin zur mündlichen Anhörung liegende Verfahrensverstoß setzt nämlich keine schuldhafte Versäumnis der Benachrichtigungspflicht voraus (BVerfG, StV 1994, 553 ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 1 Ws 318/07).

  • OLG Braunschweig, 03.06.2019 - 1 Ws 39/19

    Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug

    Anders als bei den Strafvollstreckungskammern existiert für die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften als Vollstreckungsbehörden keine dem § 462a Abs. 4 StPO entsprechende Zuständigkeitskonzentration (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.1994, 3 Ws 310/94, MDR 1995, 194).
  • KG, 13.07.2021 - 5 Ws 146/21

    Voraussetzungen der Reststrafenaussetzung; Entscheidungszersplitterung in der

    Die Aussetzung der Restfreiheitsstrafe zu a) zur Bewährung wurde daher rechtskräftig und ist einer Nachprüfung durch den Senat entzogen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juli 1994 - 3 Ws 310-311/94 -, NStE Nr. 17 zu § 454b StPO).

    Dass dies nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht, ergibt sich nicht zuletzt daraus, dass dieser von der Schaffung einer einheitlichen Vollstreckungsstaatsanwaltschaft abgesehen hat (OLG Bamberg, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juli 1994, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 21.08.2008 - 3 Ws 323/08

    Zuständigkeit mehrerer Staatsanwaltschaften in Vollstreckungssachen; Beschwerde

    Es kann daher nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Beschluss insgesamt angefochten wird, denn insoweit kann jede Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde die Entscheidung nur hinsichtlich derjenigen Strafe anfechten, für die sie als Vollstreckungsbehörde zuständig ist (OLG Düsseldorf MDR 1995, 194; Wendisch in LR-StPO 25. Aufl. § 454b Rdn. 43).
  • OLG Hamm, 21.08.2008 - 3 Ws 324/08

    Zuständigkeit mehrerer Staatsanwaltschaften in Vollstreckungssachen; Beschwerde

    Es kann daher nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Beschluss insgesamt angefochten wird, denn insoweit kann jede Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde die Entscheidung nur hinsichtlich derjenigen Strafe anfechten, für die sie als Vollstreckungsbehörde zuständig ist (OLG Düsseldorf MDR 1995, 194; Wendisch in LR-StPO 25. Aufl. § 454b Rdn. 43).
  • OLG Hamm, 02.01.2001 - 2 Ws 331/00

    Bedingte Entlassung; mündliche Anhörung; Anwesenheit eines Rechtsbeistands;

    Zwar ist der Grundsatz fairer Verfahrensgestaltung auch dann verletzt, wenn dem Vollstreckungsgericht die Versäumnis der Benachrichtigungspflicht des Verteidigers nicht angelastet werden kann, da es insoweit auf ein Verschulden nicht ankommt (zu vgl. BVerfG, StV 1994, 553).
  • OLG Bamberg, 16.03.2021 - 1 Ws 75/21

    Notwendigkeit und Kriterien eigenständiger Kriminalprognose -

    Insoweit ist auch anerkannt, dass, wenn nur eine von mehreren Vollstreckungsbehörden die Aussetzung mehrerer Reststrafen mit der sofortigen Beschwerde angreift, keine andere Möglichkeit verbleibt, als nur über die Aussetzung dieser Reststrafe zu entscheiden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.1994 - 3 Ws 310-311/94 MDR 1994, 194 bei juris]; LR/Graalmann-Scheerer StPO 26. Aufl. § 454 Rn. 91 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 20.10.2021 - 4 Ws 608/21

    Aussetzung mehrerer Reststrafen zur Bewährung durch die

    Dieses eingeschränkte Anfechtungsrecht resultiert aus einer fehlenden Zuständigkeitskonzentration für die Staatsanwaltschaften als Vollstreckungsbehörden und ist hinzunehmen, auch wenn § 454b Abs. 4 StPO grundsätzlich vorsieht, dass über die Aussetzung der Vollstreckung der Reste aller Strafen gleichzeitig entschieden werden soll (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. 3 Ws 310-311/94 v. 18.07.1994 - juris).
  • OLG Jena, 27.02.2009 - 1 Ws 62/09
    a) Da die Selbständigkeit der ausgeurteilten Freiheitsstrafen fortdauert, auch wenn diese Strafen im Wege der Anschlussvollstreckung unmittelbar aufeinander folgend vollstreckt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 30.05.2006, Az.: 1 Ws 194/06; OLG Düsseldorf StV 1994, 553), stellt sich der angefochtene Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Gera nur formal als ein Beschluss dar; sachlich handelt es sich um drei gesonderte Beschlüsse, jeweils bezogen auf die einzelne Vollstreckung.
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