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   OLG Celle, 26.02.2020 - 3 Ws 32/20   

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https://dejure.org/2020,4867
OLG Celle, 26.02.2020 - 3 Ws 32/20 (https://dejure.org/2020,4867)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.02.2020 - 3 Ws 32/20 (https://dejure.org/2020,4867)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 3 Ws 32/20 (https://dejure.org/2020,4867)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anwendbarkeit der Regelungen zur Vermögensabschätzung nach StGB im Jugendstrafrecht; Beseitigung der Rechtsfolgen eines Urteils durch dessen Einbeziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht bei Einbeziehung eines Urteils

  • rechtsportal.de

    StPO § 467
    Anwendbarkeit der Regelungen zur Vermögensabschätzung nach StGB im Jugendstrafrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07

    Keine Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und kein Auffangrechtserwerb des

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2020 - 3 Ws 32/20
    Anders als der Eigentumsübergang nach § 74e StGB a.F. steht der Auffangrechtserwerb also unter einer aufschiebenden Bedingung (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 StR 502/07, NJW 2008, 1093; MüKoStPO/Bittmann § 111i Rn. 8).

    Sie beinhaltet nämlich faktisch eine aufschiebend bedingte Verfallsanordnung zugunsten des Staates (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 StR 502/07, NJW 2008, 1093; LR/Johann aaO Rn. 14).

  • BGH, 14.11.1996 - 1 StR 598/96

    Jugendstrafe (Einbeziehung eines erledigten Rechtsfolgenausspruchs in ein neues

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2020 - 3 Ws 32/20
    Vielmehr sind ihre Voraussetzungen vollständig neu und losgelöst vom früheren Rechtsfolgenausspruch zu prüfen und gegebenenfalls neu anzuordnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18, StV 2019, 469; vom 14. November 1996 - 1 StR 598/96, BGHSt 42, 299; Brunner/Dölling aaO; Eisenberg aaO; jew. mwN).

    Trifft dies nur auf einzelne Rechtsfolgen zu, so werden nur diese nicht erledigten von der Einbeziehung erfasst, auch wenn sich die Einbeziehung auf das gesamte frühere Urteil erstreckt (BGH, Beschluss vom 14. November 1996 - 1 StR 598/96, BGHSt 42, 299; Brunner/Dölling aaO Rn. 7; Eisenberg aaO Rn. 17; jew. mwN).

  • BGH, 04.09.2018 - 3 StR 65/18

    Verbinden des Bandenhandels durch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr zu einer

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2020 - 3 Ws 32/20
    Wird ein früheres Urteil gemäß §§ 105 Abs. 1, 31 Abs. 2 Satz 1 JGG einbezogen, so entfallen die in dem einbezogenen Urteil verhängten Rechtsfolgen, als wäre diese Entscheidung nicht ergangen (BGH, Beschluss vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18, StV 2019, 469 mwN).

    Vielmehr sind ihre Voraussetzungen vollständig neu und losgelöst vom früheren Rechtsfolgenausspruch zu prüfen und gegebenenfalls neu anzuordnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18, StV 2019, 469; vom 14. November 1996 - 1 StR 598/96, BGHSt 42, 299; Brunner/Dölling aaO; Eisenberg aaO; jew. mwN).

  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10

    Befangenheitsrüge gegen Schöffen wegen der vorschnellen Übernahme eines

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2020 - 3 Ws 32/20
    Die im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens nach dieser Vorschrift schon im Erwachsenenrecht insbesondere zu erwägenden Folgen für die Resozialisierung des Verurteilten nach Haftentlassung (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10, StraFo 2011, 229; MüKoStPO/Bittmann § 111i Rn. 9) kommen angesichts der besonderen Anforderungen des Jugendstrafrechts bei der Festsetzung der neuen Rechtsfolge gemäß § 31 Abs. 2 JGG umso mehr zum Tragen.
  • BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung;

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2020 - 3 Ws 32/20
    Dies gilt jedoch nicht für die Anordnung des Verfalls von Wertersatz (BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 7) und ist auch nicht übertragbar auf den Auffangrechtserwerb des Staates nach § 111i Abs. 5 StPO.
  • BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16

    Strafzumessung (Serientaten; Bemessung der Gesamtstrafe: zu hohes Strafübels

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2020 - 3 Ws 32/20
    Es ist insoweit zutreffend, dass eine Einziehung etwa im Fall einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nicht der Aufrechterhaltung nach § 55 Abs. 2 StGB bedarf, weil die Einziehung sich bereits dadurch erledigt hat, dass das Eigentum an dem betreffenden Gegenstand mit der Rechtskraft des Urteils nach § 74e StGB a.F. auf den Staat übergegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368 mwN).
  • BGH, 28.04.2010 - 5 StR 135/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2020 - 3 Ws 32/20
    Der das Jugendstrafrecht beherrschende Erziehungsgedanke (§ 2 Abs. 1 Satz 2 JGG) erfordert es, bei der Einbeziehung eines früheren Urteils eine mögliche erzieherische Wirkung bereits ausgeführter oder verbüßter Sanktionen zu berücksichtigen und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hinsichtlich der Gesamtheit etwaiger erledigter und der neu zu verhängenden Rechtsfolgen zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10, NStZ-RR 2010, 257; Brunner/Dölling aaO Rn. 7).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2020 - 3 Ws 32/20
    Die Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO a.F. ist zwar als "Absehen von der Verfallsanordnung" zu tenorieren (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39).
  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2020 - 3 Ws 32/20
    Hierunter fallen auch die im Strafgesetzbuch genannten Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung, welche über die Verweisung in § 2 Abs. 2 JGG auch im Jugendstrafrecht anwendbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174).
  • BGH, 29.11.2022 - 3 StR 383/22

    Einbeziehung von Vorverurteilungen bei der Verhängung von Jugendstrafe

    Dem schließt sich der Senat ebenfalls an (s. auch OLG Celle, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 3 Ws 32/20, StV 2020, 653, 654).
  • OLG Celle, 26.02.2021 - 3 Ws 327/20

    Einziehung, Verfallanordnung nach altem Recht, Einbeziehung, ausdrückliche

    3 Ws 32/20.
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