Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.04.2001 - 3 Ws 33/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5740
OLG Karlsruhe, 03.04.2001 - 3 Ws 33/01 (https://dejure.org/2001,5740)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.04.2001 - 3 Ws 33/01 (https://dejure.org/2001,5740)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. April 2001 - 3 Ws 33/01 (https://dejure.org/2001,5740)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5740) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafvollzug; Nutzung privater Bettwäsche ; Genehmigung; Sicherheit und Ordnung ; Unbestimmter Rechtsbegriff

  • Judicialis

    StVollzG § 19 Abs. 1; ; StVollzG § 19 Abs. 2; ; StVollzG § 83 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 19 Abs. 1, Abs. 2, § 83 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Strafgefangener hat Recht auf eigene Bettwäsche

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    In welcher Wäsche muss ein Strafgefangener schlafen?

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 349
  • StV 2002, 269 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.02.1994 - 2 BvR 2687/93

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2001 - 3 Ws 33/01
    Auf den weiteren Umstand, dass der Verurteilte auf den Fortbestand der ihm am 18.01.1999 rechtmäßig erteilten Genehmigung vertrauen durfte (vgl. hierzu BVerfG ZfStrVO 1994, 115; StV 1994, 432; sowie zum Fall einer rechtswidrigen Genehmigung OLG Karlsruhe ZfStrVO 1994, 177), kommt es nach dem oben Ausgeführten nicht mehr an.
  • OLG Stuttgart, 23.06.1988 - 4 Ws 168/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2001 - 3 Ws 33/01
    Insoweit handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die gerichtlich voll überprüfbar sind und die Vollzugsbehörden, aber auch die Strafvollstreckungskammer als gerichtliche Tatsacheninstanz ausfüllen müssen (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1988, 574).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.1984 - 1 Ws 198/84
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2001 - 3 Ws 33/01
    Auch unter Beachtung des der Vollzugsbehörde bei Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs eingeräumten Beurteilungsspielraums, der sich hier freilich "auf Null" reduziert, kann eine andere Beurteilung als die, dem Begehren nach Benutzung eigener Bettwäsche stattzugeben, nicht in Betracht kommen (OLG Karlsruhe ZfStrVO 1985, 245).
  • BVerfG, 29.10.1993 - 2 BvR 672/93

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2001 - 3 Ws 33/01
    Auf den weiteren Umstand, dass der Verurteilte auf den Fortbestand der ihm am 18.01.1999 rechtmäßig erteilten Genehmigung vertrauen durfte (vgl. hierzu BVerfG ZfStrVO 1994, 115; StV 1994, 432; sowie zum Fall einer rechtswidrigen Genehmigung OLG Karlsruhe ZfStrVO 1994, 177), kommt es nach dem oben Ausgeführten nicht mehr an.
  • OLG Karlsruhe, 16.06.1993 - 2 Ws 201/92

    Widerruf; Verwaltungsakt; Gefangener; Behandlung; Fluchtgefahr; Überprüfbarkeit;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2001 - 3 Ws 33/01
    Auf den weiteren Umstand, dass der Verurteilte auf den Fortbestand der ihm am 18.01.1999 rechtmäßig erteilten Genehmigung vertrauen durfte (vgl. hierzu BVerfG ZfStrVO 1994, 115; StV 1994, 432; sowie zum Fall einer rechtswidrigen Genehmigung OLG Karlsruhe ZfStrVO 1994, 177), kommt es nach dem oben Ausgeführten nicht mehr an.
  • KG, 20.01.2005 - 5 Ws 654/04

    Strafvollzug: Anspruch eines Gefangenen auf einen Weihnachtsbaum im Haftraum

    Bei den in dieser Bestimmung verwendeten Begriffen der Sicherheit und Ordnung der Anstalt handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 349; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 10. Aufl., § 19 Rdn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2016 - 2 Ws 211/16

    Maßregelvollzug: Ausschluss des Einkaufs alkoholfreien Bieres durch

    Dies wäre der Fall, wenn das Vorhandensein alkoholfreien Bieres in der Abteilung für Sicherungsverwahrung eine konkrete Gefahr für Personen oder Sachen in der Justizvollzugsanstalt oder ein geordnetes und menschenwürdiges Zusammenleben im Maßregelvollzug begründete (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 349, 350; Dorsch, in: BeckOK Strafvollzugsrecht BW, § 3 JVollzGB III Rn. 18, 20), wobei diese Gefahr nicht zwingend in der Person des Antragstellers begründet sein müsste (vgl. KG, Beschluss vom 26.09.2005, 5 Ws 444/05; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.04.2016, Vollz (Ws) 13/14; Arloth, StVollzG, 3. Aufl. 2011, § 22 Rn. 4).
  • OLG Zweibrücken, 27.01.2003 - 1 VAs 5/02

    Anspruch eines Justizvollzugsgefangenen auf Benutzung eigener Bettwäsche während

    Insoweit handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die gerichtlich voll überprüfbar sind und die die Vollzugsbehörde im Rahmen ihrer Entscheidung über die Zulässigkeit einer solchen Maßnahme mit tragfähigen tatsächlichen Erwägungen ausfüllen muss (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1988, 574; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 349, 350).
  • OLG Nürnberg, 09.07.2002 - Ws 648/02

    Strafvollzug: Anspruch auf eigene Bettwäsche

    Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (3 Ws 33/01) hatte der Strafgefangene am 5.5.2001 Antrag auf Bewilligung der Benutzung eigener Bettwäsche gestellt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht