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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32 - 35/08, 3 Ws 32/08, 3 Ws 33/08, 3 Ws 34/08, 3 Ws 35/08   

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https://dejure.org/2008,12420
OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32 - 35/08, 3 Ws 32/08, 3 Ws 33/08, 3 Ws 34/08, 3 Ws 35/08 (https://dejure.org/2008,12420)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.03.2008 - 3 Ws 32 - 35/08, 3 Ws 32/08, 3 Ws 33/08, 3 Ws 34/08, 3 Ws 35/08 (https://dejure.org/2008,12420)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. März 2008 - 3 Ws 32 - 35/08, 3 Ws 32/08, 3 Ws 33/08, 3 Ws 34/08, 3 Ws 35/08 (https://dejure.org/2008,12420)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutz von Drittbetroffenen gegen Maßnahmen in Vollziehung eines Arrestes

  • Judicialis

    StPO § 310

  • prewest.de PDF, S. 174

    Umsatzsteuer - Verdacht der Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1830
  • NStZ 2009, 232
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07

    Weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung bei Anordnung eines dinglichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32/08
    Dass der Gesetzgeber entsprechend dem Wortlaut des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur die Anordnung oder Bestätigung eines dinglichen Arrestes durch das erste Beschwerdegericht einer nochmaligen Überprüfungsmöglichkeit unterziehen wollte, ergibt sich auch aus den Gesetzgebungsmaterialien (ebenso OLG München, NJW 2008, 389, 391).
  • OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der

    Dem gleichzustellen ist jedoch die Fallkonstellation einer durch Beschwerdeentscheidung aufrechterhaltenen (ursprünglichen) Arrestanordnung (HansOLG Hamburg in NStZ 2009, 232; KG in wistra 2010, 317; OLG München in wistra 2011, 400; OLG Oldenburg in StV 2011, 613; vgl. auch Senat in StV 2009, 122).
  • KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der

    a) Die Auffassung, bereits der Wortlaut der Vorschrift lasse eine weitere Anfechtung der ersten Beschwerdeentscheidung nur zu, wenn durch diese ein dinglicher Arrest entweder überhaupt erstmals angeordnet oder ein bereits zuvor angeordneter dinglicher Arrest bestätigt worden sei (so OLG München NStZ 2008, 389; im Ergebnis ihm folgend Hans. Oberlandesgericht Hamburg NStZ 2009, 232; zustimmend auch Pfordte StV 2008, 243; Theile StV 2009, 161), teilt der Senat nicht.
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2017 - 4 Ws 146/16
    Vielmehr spricht der Vergleich mit den Ausnahmeregelungen in § 310 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StPO, in denen eine Anfechtungsmöglichkeit der Staatsanwaltschaft allgemein bejaht wird, dafür, diese auch im Fall der Nr. 3 zuzulassen (ablehnend: OLG München, Beschluss vom 12. November 2007 - 2 Ws 942/07 -, ; Beschluss vom 6. Juli 2011 - 1 Ws 545/11 -, ; OLG Hamburg, Beschluss vom 13. März 2008 - 3 Ws 32-35/08 -, ; OLG Oldenburg, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 1 Ws 227/11 -, ; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 310 Rn. 9; Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 310 Rn. 18 ff., 21; Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl., § 310 Rn. 16, 11).
  • LG Chemnitz, 22.10.2009 - 2 Qs 82/09

    Wahlanwaltsgebühren; Bestimmung; Bindungswirkung

    Gleichwohl können eigene Ermittlungen eines Beschuldigten nur im Ausnahmefall unter strengen Voraussetzungen als notwendig anerkannt werden; denn die Interessen des Beschuldigten bei der Tatsachenfeststellung werden in der Regel bereits durch das Prinzip der umfassenden Sachaufklärung, sein Recht zur Stellung von Beweisanträgen und den Grundsatz "in dubio pro reo" hinreichend geschützt (OLG Dresden Beschl. v. 23.09.2009 3 Ws 32/08 und 33/08 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 35/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

    3 Ws 32/08 3 Ws 33/08 3 Ws 34/08 3 Ws 35/08.
  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 33/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

    3 Ws 32/08 3 Ws 33/08 3 Ws 34/08 3 Ws 35/08.
  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 34/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

    3 Ws 32/08 3 Ws 33/08 3 Ws 34/08 3 Ws 35/08.
  • OLG München, 06.07.2011 - 1 Ws 545/11

    Dinglicher Arrest: weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen

    Dem gleichzustellen ist die durch Beschwerdeentscheidung aufrechterhaltene (ursprüngliche) Arrestanordnung, nicht jedoch die eine Arrestanordnung aufhebende Beschwerdeentscheidung (ständige Rechtsprechung der Strafsenate des Oberlandesgerichts München seit der Entscheidung des 2. Strafsenats vom 12.11.2007, NStZ 2008, 423; ebenso: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 3. Strafsenat, Entscheidung vom 13.03.2008, NStZ 2009, 232; vgl. auch Karlsruher Kommentar/Nack, StPO, 6. Aufl., § 11 le Rn. 20 und Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 310 Rn. 9 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.01.2008 - 3 Ws 34/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12250
OLG Hamm, 24.01.2008 - 3 Ws 34/08 (https://dejure.org/2008,12250)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.01.2008 - 3 Ws 34/08 (https://dejure.org/2008,12250)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 3 Ws 34/08 (https://dejure.org/2008,12250)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer Weiterleitung im normalen Geschäftsgang bei fälschlicher Übersendung eines fristgebundenen Rechtsmittels an ein unzuständiges Gericht; Fristbestimmung für eine sofortigen Beschwerde im strafrechtlichen Verfahren; Voraussetzungen für eine ...

  • Judicialis

    StPO § 44; ; StPO § 311 Abs. 2

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 283 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 26.11.1996 - 3 Ws 567/96
    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2008 - 3 Ws 34/08
    Das gilt selbst dann, wenn sich der Eingabe neben dem korrekten Adressaten (für einen Juristen) sogleich entnehmen lässt, dass Fristversäumnis droht (Bestätigung von OLG Hamm NJW 1997, 2829).

    Nach überwiegender Rechtsprechung liegt nur dann ein das Verschulden des Beschwerdeführers ausschließendes Verschulden der Justizbehörden vor, wenn die Schrift bei der unzuständigen Stelle so rechtzeitig eingeht, dass sie bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang noch rechtzeitig an das zuständige Gericht hätte weitergleitet werden können (OLG Braunschweig NStZ 1988, 514; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 184; OLG Hamm NJW 1997, 2829, 2830; OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 272, 273 jew. m.w.N.).

    Er verbleibt bei seiner Auffassung, wie sie auch in der Senatsentscheidung NJW 1997, 2829 niedergelegt ist.

  • OLG Düsseldorf, 10.03.1983 - 4 StO 1/83
    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2008 - 3 Ws 34/08
    Nach überwiegender Rechtsprechung liegt nur dann ein das Verschulden des Beschwerdeführers ausschließendes Verschulden der Justizbehörden vor, wenn die Schrift bei der unzuständigen Stelle so rechtzeitig eingeht, dass sie bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang noch rechtzeitig an das zuständige Gericht hätte weitergleitet werden können (OLG Braunschweig NStZ 1988, 514; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 184; OLG Hamm NJW 1997, 2829, 2830; OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 272, 273 jew. m.w.N.).

    Denn die Annahme einer solchen Verpflichtung würde letztlich zur Folge haben, daß der von einer ungünstigen Gerichtsentscheidung Betroffene seine Rechtsmittelschrift bei jedem beliebigen Gericht oder einer Staatsanwaltschaft bis zum letzten Tag der Rechtsmittelfrist bis kurz vor Ende der normalen Dienstzeit einreichen könnte, ohne eine Fristversäumung befürchten zu müssen, obwohl nach dem Strafprozeßrecht dem Betroffene die Fristwahrung, wozu auch die Einreichung der Rechtsmittelschrift bei dem dafür zuständigen Gericht gehört, obliegt (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 184).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2008 - 3 Ws 34/08
    Diese Verpflichtung geht aber nicht so weit, daß dem von einer ungünstigen Gerichtsentscheidung Betroffenen die diesem nach dem Gesetz obliegende Verantwortung für den richtigen Adressaten eines gegen diese Entscheidung gerichteten Rechtsmittels allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden müßte (vgl. BVerfG, NJW 1995, 3173).

    Auch nach der Auffassung des BVerfG (NJW 1995, 3173, 3175) ist ein unzuständig angegangenes Gericht, wenn es im Rahmen der ihm obliegenden Fürsorgepflicht zu einer Weiterleitung bei ihm eingegangener fristgebundener Rechtsmittelschriftsätze verpflichtet ist, nur gehalten, diese im Zuge des ordentlichen Geschäftsgangs an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterzuleiten.".

  • OLG Naumburg, 03.08.2000 - 1 Ws 289/00
    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2008 - 3 Ws 34/08
    Nach überwiegender Rechtsprechung liegt nur dann ein das Verschulden des Beschwerdeführers ausschließendes Verschulden der Justizbehörden vor, wenn die Schrift bei der unzuständigen Stelle so rechtzeitig eingeht, dass sie bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang noch rechtzeitig an das zuständige Gericht hätte weitergleitet werden können (OLG Braunschweig NStZ 1988, 514; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 184; OLG Hamm NJW 1997, 2829, 2830; OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 272, 273 jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.08.2003 - 2 Ws 164/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, unzuständiges Gericht, Eingang,

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2008 - 3 Ws 34/08
    Teilweise wird zwar vertreten, dass solche aus Gründen der prozessualen Fürsorgepflicht ergriffen werden müssen, wenn sich der Eingabe neben dem korrekten Adressaten sogleich entnehmen lässt, dass der Ablauf der Rechtsmittelfrist unmittelbar bevorsteht und anderenfalls deren Versäumung droht (OLG Hamm NZV 2004, 50 f.; vgl. auch: OLG Zweibrücken NJW 1982, 1008).
  • OLG Zweibrücken, 11.09.1981 - 2 Ws 149/81

    Vermerk zu den Akten; Berufungsfrist; Gericht; Rechtmittelfrist; Geschäftsstelle;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2008 - 3 Ws 34/08
    Teilweise wird zwar vertreten, dass solche aus Gründen der prozessualen Fürsorgepflicht ergriffen werden müssen, wenn sich der Eingabe neben dem korrekten Adressaten sogleich entnehmen lässt, dass der Ablauf der Rechtsmittelfrist unmittelbar bevorsteht und anderenfalls deren Versäumung droht (OLG Hamm NZV 2004, 50 f.; vgl. auch: OLG Zweibrücken NJW 1982, 1008).
  • OLG Braunschweig, 02.03.1988 - Ws 14/88
    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2008 - 3 Ws 34/08
    Nach überwiegender Rechtsprechung liegt nur dann ein das Verschulden des Beschwerdeführers ausschließendes Verschulden der Justizbehörden vor, wenn die Schrift bei der unzuständigen Stelle so rechtzeitig eingeht, dass sie bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang noch rechtzeitig an das zuständige Gericht hätte weitergleitet werden können (OLG Braunschweig NStZ 1988, 514; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 184; OLG Hamm NJW 1997, 2829, 2830; OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 272, 273 jew. m.w.N.).
  • KG, 07.03.2011 - 4 Ws 25/11

    Adressierung eines Rechtsmittels an ein unzuständiges Gericht; Zurechnung des

    Zwar kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gerechtfertigt sein, wenn ein Betroffener seine Rechtsmittelschrift aus Unachtsamkeit bei einem unzuständigen Gericht eingereicht hat und sie dort so zeitig eingegangen ist, dass sie bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang noch rechtzeitig an das zuständige Gericht hätte weitergeleitet werden können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 3 Ws 34/08 - [juris] = NStZ-RR 2008, 283 [Ls.]; KG, Beschluss vom 17. April 2002 - [3] 1 Ss 77/02 [42/02] - Senat, Beschluss vom 22. März 2004 - [4] 1 Ss 70/04 [28/04] - OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 272; OLG Hamm MDR 1979, 73, 74; OLG Koblenz MDR 1973, 691).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 34/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,35543
OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 34/08 (https://dejure.org/2008,35543)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.03.2008 - 3 Ws 34/08 (https://dejure.org/2008,35543)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. März 2008 - 3 Ws 34/08 (https://dejure.org/2008,35543)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1830
  • NStZ 2009, 232
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07

    Weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung bei Anordnung eines dinglichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 34/08
    Dass der Gesetzgeber entsprechend dem Wortlaut des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur die Anordnung oder Bestätigung eines dinglichen Arrestes durch das erste Beschwerdegericht einer nochmaligen Überprüfungsmöglichkeit unterziehen wollte, ergibt sich auch aus den Gesetzgebungsmaterialien (ebenso OLG München, NJW 2008, 389, 391).
  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 34/08
    3 Ws 32/08 3 Ws 33/08 3 Ws 34/08 3 Ws 35/08.
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