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   OLG Karlsruhe, 09.03.2020 - 3 Ws 34/20   

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https://dejure.org/2020,6925
OLG Karlsruhe, 09.03.2020 - 3 Ws 34/20 (https://dejure.org/2020,6925)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.03.2020 - 3 Ws 34/20 (https://dejure.org/2020,6925)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. März 2020 - 3 Ws 34/20 (https://dejure.org/2020,6925)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Bewährung, Verlängerung, Widerruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verlängerung der Bewährungszeit; Widerruf einer Strafaussetzung für vorangegangene unbekannte Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Widerruf der Bewährung: Vertrauensgrundsatz

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 23.01.2018 - 2 Ws 47/18

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer vor Verlängerung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.2020 - 3 Ws 34/20
    Allerdings kann nach einer Verlängerung der Bewährungszeit (vorliegend durch Beschluss vom 10.7.2019 - vgl. oben d) der Widerruf einer Strafaussetzung auf eine vor dem Verlängerungsbeschluss erfolgte Nachverurteilung nur dann gestützt werden, wenn die neue Straftat dem Gericht bei der Entscheidung über die Bewährungsverlängerung nicht bekannt war (OLG Celle, B. v. 23.1.2018 - 2 Ws 47/18 - NdsRpfl 2018, 112 ).
  • OLG Brandenburg, 23.11.2020 - 1 Ws 137/20

    Widerruf, Strafaussetzung, Kettenverlängerung, neue Straftaten

    Auch wenn sowohl das amtsgerichtliche Anhörungsschreiben vom 05. Juni 2019 als auch der Beschluss vom 26. Juli 2019 ausdrücklich nur auf den Strafbefehl des Amtsgerichts Potsdam vom 5. Februar 2019 ( 82 Ds 10/19) Bezug nehmen, durfte der Beschwerdeführer dennoch darauf vertrauen, dass das Amtsgericht Potsdam alle für die Entscheidung über einen Bewährungswiderruf oder eine Verlängerung der Bewährungszeit maßgeblichen Gesichtspunkte berücksichtigt und in seine Überlegungen miteinbezogen hat und dass sein, dem Strafbefehl des Amtsgerichts Potsdam vom 9. Juli 2019 zugrunde liegendes strafbares Verhalten daher keine weiteren Konsequenzen mehr nach sich ziehen werde (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09. März 2020 - 3 Ws 34/20-, juris) .

    Auch wenn sowohl das amtsgerichtliche Anhörungsschreiben vom 05. Juni 2019 als auch der Beschluss vom 26. Juli 2019 ausdrücklich nur auf den Strafbefehl des Amtsgerichts Potsdam vom 5. Februar 2019 ( 82 Ds 10/19) Bezug nehmen, durfte der Beschwerdeführer dennoch darauf vertrauen, dass das Amtsgericht Potsdam alle für die Entscheidung über einen Bewährungswiderruf oder eine Verlängerung der Bewährungszeit maßgeblichen Gesichtspunkte berücksichtigt und in seine Überlegungen miteinbezogen hat und dass sein, dem Strafbefehl des Amtsgerichts Potsdam vom 9. Juli 2019 zugrunde liegendes strafbares Verhalten daher keine weiteren Konsequenzen mehr nach sich ziehen werde (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09. März 2020 - 3 Ws 34/20-, juris) .

    Auch wenn sowohl das amtsgerichtliche Anhörungsschreiben vom 05. Juni 2019 als auch der Beschluss vom 26. Juli 2019 ausdrücklich nur auf den Strafbefehl des Amtsgerichts Potsdam vom 5. Februar 2019 ( 82 Ds 10/19) Bezug nehmen, durfte der Beschwerdeführer dennoch darauf vertrauen, dass das Amtsgericht Potsdam alle für die Entscheidung über einen Bewährungswiderruf oder eine Verlängerung der Bewährungszeit maßgeblichen Gesichtspunkte berücksichtigt und in seine Überlegungen miteinbezogen hat und dass sein, dem Strafbefehl des Amtsgerichts Potsdam vom 9. Juli 2019 zugrunde liegendes strafbares Verhalten daher keine weiteren Konsequenzen mehr nach sich ziehen werde (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09. März 2020 - 3 Ws 34/20 -, juris) .

  • VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 3/21

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; unzureichende Begründung; Widerruf

    Danach genügt für einen Widerruf jede in der Bewährungszeit begangene Tat von einigem Gewicht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. März 2020 ‌- 3 Ws 34/20 -‌, Rn. 17, juris; KG Berlin, Beschluss vom 18. Dezember 2013 ‌- 2 Ws 594 - 595/13 -‌, Rn. 10 m. w. N.; juris; Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 56f Rn. 8).
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