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   OLG Hamm, 15.08.2005 - 3 Ws 345/05   

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https://dejure.org/2005,9028
OLG Hamm, 15.08.2005 - 3 Ws 345/05 (https://dejure.org/2005,9028)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.08.2005 - 3 Ws 345/05 (https://dejure.org/2005,9028)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. August 2005 - 3 Ws 345/05 (https://dejure.org/2005,9028)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.06.1996 - 2 BvR 634/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2005 - 3 Ws 345/05
    Der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht bei einer den Grundrechten Rechnung tragenden Auslegung des § 119 Abs. 3 StPO nicht aus, um Beschränkungen anzuordnen (BVerfG NStZ 1996, 613).
  • OLG Hamm, 15.12.2003 - 2 Ws 319/03

    Besuchsüberwachung; akustische, Anstaltspfarrer; Bedienstete der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2005 - 3 Ws 345/05
    Dabei hat der Senat insbesondere zu berücksichtigen, dass der Kammervorsitzende, da er die relevanten Tatsachen aus eigener Anschauung kennt und ihm die Beteiligten bestens vertraut sind, bei der Bestimmung besuchsüberwachender Auflagen ein Beurteilungsspielraum zukommt ( OLG Hamm NStZ-RR 2004, 154) Insoweit beschränkt sich die Prüfung des Senates darauf, ob der Kammervorsitzende bei seiner Entscheidung von falschen Tatsachen ausgegangen ist oder ihr sachfremde Erwägungen zu Grunde liegen ( OLG Hamm aaO) Beides ist jedoch nicht der Fall.
  • OLG Frankfurt, 30.08.1985 - 2 Ws 172/85
    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2005 - 3 Ws 345/05
    Der Besuchsverkehr unterliegt bereits aus Gründen der Anstaltssicherheit und -ordnung einer derart starken Einschränkung, dass die mangelnden Sprachkenntnisse des Gefangenen nicht zu einer noch weitergehenden Beschränkung des Besuchsrechts führen dürfen ( BVerfG NJW 2004, 1095, 1096) Die in diesem Zusammenhang für Übersetzungsleistungen anfallenden Kosten sind daher regelmäßig vom Staat zu übernehmen (BVerfG aaO; OLG Frankfurt StV 1986, 24, 25; OLG Düsseldorf NStZ 1994, 403).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01

    Dolmetscherkosten im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2005 - 3 Ws 345/05
    Der Besuchsverkehr unterliegt bereits aus Gründen der Anstaltssicherheit und -ordnung einer derart starken Einschränkung, dass die mangelnden Sprachkenntnisse des Gefangenen nicht zu einer noch weitergehenden Beschränkung des Besuchsrechts führen dürfen ( BVerfG NJW 2004, 1095, 1096) Die in diesem Zusammenhang für Übersetzungsleistungen anfallenden Kosten sind daher regelmäßig vom Staat zu übernehmen (BVerfG aaO; OLG Frankfurt StV 1986, 24, 25; OLG Düsseldorf NStZ 1994, 403).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88

    Briefüberwachung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2005 - 3 Ws 345/05
    Der Besuchsverkehr unterliegt bereits aus Gründen der Anstaltssicherheit und -ordnung einer derart starken Einschränkung, dass die mangelnden Sprachkenntnisse des Gefangenen nicht zu einer noch weitergehenden Beschränkung des Besuchsrechts führen dürfen ( BVerfG NJW 2004, 1095, 1096) Die in diesem Zusammenhang für Übersetzungsleistungen anfallenden Kosten sind daher regelmäßig vom Staat zu übernehmen (BVerfG aaO; OLG Frankfurt StV 1986, 24, 25; OLG Düsseldorf NStZ 1994, 403).
  • OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 45/10

    Zulässigkeit der akustischen und optischen Überwachung des Besuchs eines

    Der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch des Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht bei einer den Grundrechten Rechnung tragende Auslegung des § 119 Abs. 1 StPO neuer Fassung ebenso wie zuvor bei einer Anwendung des § 119 Abs. 3 Alternative 1 StPO a. F. nicht aus, um Beschränkungen anzuordnen (vgl. BVerfG NStZ 1996, 613; Senatsbeschlüsse vom 22.01.2008 - 3 Ws 23/08 -, BeckRS 2008 08269, und vom 15.08.2005 - 3 Ws 345/05 -, juris.de, jeweils zu § 119 Abs. 3 StPO a. F.).
  • OLG Dresden, 15.03.2006 - 2 Ws 120/06
    bestimmen (OLG Dresden R & P 2004, 43 [m. Anm. Lorenz] und Beschluss vom 01.08.2005 ? 3 Ws 345/05).
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