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   KG, 18.11.2019 - 3 Ws 352/19 - 161 AR 250/19   

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https://dejure.org/2019,55986
KG, 18.11.2019 - 3 Ws 352/19 - 161 AR 250/19 (https://dejure.org/2019,55986)
KG, Entscheidung vom 18.11.2019 - 3 Ws 352/19 - 161 AR 250/19 (https://dejure.org/2019,55986)
KG, Entscheidung vom 18. November 2019 - 3 Ws 352/19 - 161 AR 250/19 (https://dejure.org/2019,55986)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Berufungsverwerfung, Entschuldigung, ärztliches Attest

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 45 Abs 2 StPO, § 46 Abs 3 StPO, § 329 Abs 7 StPO
    Wiedereinsetzung im Berufungsverfahren: Nachweis der das Ausbleiben in der Berufungshauptverhandlung entschuldigenden Erkrankung

  • IWW

    StPO §§ 46 Abs. 3, 329 Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 28.08.2014 - 4 Ws 70/14

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Sinn und Zweck des Instituts der

    Auszug aus KG, 18.11.2019 - 3 Ws 352/19
    Die Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrages nach §§ 329 Abs. 7, 45 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO erfordert, dass der Angeklagte umfassend einen Sachverhalt vorträgt und glaubhaft macht, der ein Verschulden an seiner Säumnis ausschließen soll (vgl. Senat, Beschluss vom 20. November 2018 - 3 Ws (B) 281/18 - KG, Beschluss vom 28. August 2014 - 4 Ws 70/14 - juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage, § 45 Rdn. 5 f.; jeweils m.w.N.).

    Jedoch ist erforderlich, dass der Angeklagte dem Gericht die für die Frage der Entschuldigung maßgeblichen Tatsachen so vollständig und genau mitteilt, dass es allein aufgrund dieser Ausführungen beurteilen kann, wie und gegebenenfalls durch welche Umstände es zu der Versäumung der Hauptverhandlung gekommen ist (vgl. KG JurBüro 2015, 43 m.w.N.).

  • KG, 06.07.2000 - 5 Ws 372/00
    Auszug aus KG, 18.11.2019 - 3 Ws 352/19
    Insbesondere der Verordnung von Bettruhe oder der Bescheinigung von Bettlägerigkeit kommt dabei ein hoher Beweiswert zu (vgl. Senat, Beschluss vom 10. November 2011 - 3 Ws 583/11 - KG, Beschlüsse vom 27. Februar 2002 - 5 Ws 116/02 - juris m.w.N. und vom 6. Juli 2000 - 5 Ws 372/00 -).
  • OLG Bremen, 04.08.2009 - Ws 98/09
    Auszug aus KG, 18.11.2019 - 3 Ws 352/19
    Die hierfür maßgeblichen Tatsachen sind mit dem Wiedereinsetzungsantrag vollständig mitzuteilen (vgl. KG, Beschlüsse vom 6. Februar 2014 - 4 Ws 13/14 - und 31. August 2009 - 4 Ws 98/09 -, jeweils m.w.N.).
  • KG, 29.01.1999 - 5 Ws 35/99
    Auszug aus KG, 18.11.2019 - 3 Ws 352/19
    Es obliegt vielmehr allein dem Angeklagten, die zur Entscheidung erforderlichen Tatsachen mitzuteilen und durch geeignete Mittel der Glaubhaftmachung zu belegen (vgl. KG, Beschlüsse vom 1. Juni 2012 - 4 Ws 50/12 - m.w.N. und 29. Januar 1999 - 5 Ws 35-36/99 - juris).
  • OLG Bremen, 16.05.2012 - Ws 50/12
    Auszug aus KG, 18.11.2019 - 3 Ws 352/19
    Es obliegt vielmehr allein dem Angeklagten, die zur Entscheidung erforderlichen Tatsachen mitzuteilen und durch geeignete Mittel der Glaubhaftmachung zu belegen (vgl. KG, Beschlüsse vom 1. Juni 2012 - 4 Ws 50/12 - m.w.N. und 29. Januar 1999 - 5 Ws 35-36/99 - juris).
  • KG, 27.02.2002 - 5 Ws 116/02
    Auszug aus KG, 18.11.2019 - 3 Ws 352/19
    Insbesondere der Verordnung von Bettruhe oder der Bescheinigung von Bettlägerigkeit kommt dabei ein hoher Beweiswert zu (vgl. Senat, Beschluss vom 10. November 2011 - 3 Ws 583/11 - KG, Beschlüsse vom 27. Februar 2002 - 5 Ws 116/02 - juris m.w.N. und vom 6. Juli 2000 - 5 Ws 372/00 -).
  • OLG Karlsruhe, 25.04.2022 - 2 Rb 37 Ss 25/22

    Anforderungen an eine ärztliche Bescheinigung zur Befreiung von der

    Hierfür genügt die bloße Feststellung der Verhandlungsunfähigkeit durch den ausstellenden Arzt ebenso wenig wie die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (vgl. KG, Beschluss vom 18.11.2019 - 3 Ws 352/19 - 161 AR 250/19 -, BeckRS 2019, 42699; OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2008 - 3 Ws 28/07; VGH München, NVwZ-RR 2018, 374).
  • KG, 24.07.2023 - 3 ORs 38/23

    Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO

    Hierbei ist nämlich in den Blick zu nehmen, dass die Symptome von Erkrankungen der diagnostizierten Art (akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet; sonstige und nicht näher bezeichnete Gastroenteritis und Kolitis nicht näher bezeichneten Ursprungs; Kreuzschmerz) in der Regel zeitlich eng begrenzt, häufig auch akut "von einer auf die andere Minute" auftreten (vgl. Senat, Beschluss vom 18. November 2019 - 3 Ws 352/19 -, juris).
  • KG, 15.01.2021 - 3 Ws 5/21

    Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags: Verspätetes Erscheinen zur

    Die Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrages nach den §§ 329 Abs. 7, 45 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO erfordert, dass der Angeklagte umfassend einen Sachverhalt vorträgt und glaubhaft macht, der ein Verschulden an seiner Säumnis ausschließen soll (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. September 2020 - 3 Ws 219/20 -, 18. November 2019 - 3 Ws 352/19 - und 26. Februar 2019 - 3 Ws (B) 75/19 -, beide juris m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 45 Rn. 5 m.w.N.).
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