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   OLG Hamm, 28.10.2014 - III-3 Ws 366/14   

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https://dejure.org/2014,51733
OLG Hamm, 28.10.2014 - III-3 Ws 366/14 (https://dejure.org/2014,51733)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.2014 - III-3 Ws 366/14 (https://dejure.org/2014,51733)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 2014 - III-3 Ws 366/14 (https://dejure.org/2014,51733)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Optische und akustische Überwachung von Besuchen Familienangehöriger

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Optische und akustische Überwachung von Besuchen Familienangehöriger

  • rechtsportal.de

    Optische und akustische Überwachung von Besuchen Familienangehöriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Optische und akustische Besuchsüberwachung eines Untersuchungsgefangenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 166 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2014 - 3 Ws 366/14
    Diesem besonderen grundrechtlichen Schutz ist auch im Rahmen des § 119 Abs. 1 StPO Rechnung zu tragen; dem Schutz von Ehe und Familie als wertentscheidender Grundsatznorm kommt auch im Haftvollzug besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 42, 95).

    Aufgabe des Staates ist es, in Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Pflicht, für die Erhaltung von Ehe und Familie zu sorgen, solche nachteiligen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, aber auch unter angemessener Beachtung der Belange der Allgemeinheit, zu begrenzen (vgl. BVerfGE 42, 95 ff.).

  • BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 455/08

    Entkleidung und Anusinspektion bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt (kein

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2014 - 3 Ws 366/14
    Grundrechtsbeschränkungen aufgrund des § 119 Abs. 1 StPO sind danach nur zulässig, wenn der Haftzweck real gefährdet ist und dieses öffentliche Interesse nicht mit weniger einschneidenden Mitteln geschützt werden kann (vgl. BVerfG, NJW 1981, 1943; BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 2 BvR 455/08).

    Der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch des Freiheitsrechtes nicht völlig auszuschließen ist, reicht bei der gebotenen, den Grundrechten Rechnung tragenden Auslegung nicht aus, um eine derartige Beschränkung anzuordnen (vgl. BVerfG, StV 2009, 253; StV 2008, 259; HK-StPO-Posthoff, § 119 Rdnr. 8 m. zahlr. w.N.).

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2014 - 3 Ws 366/14
    Grundrechtsbeschränkungen aufgrund des § 119 Abs. 1 StPO sind danach nur zulässig, wenn der Haftzweck real gefährdet ist und dieses öffentliche Interesse nicht mit weniger einschneidenden Mitteln geschützt werden kann (vgl. BVerfG, NJW 1981, 1943; BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 2 BvR 455/08).
  • OLG Köln, 26.04.2011 - 2 Ws 217/11

    Beschränkungen während der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2014 - 3 Ws 366/14
    Dabei ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch die Prüfung geboten, inwieweit nicht dem Haftgrund bereits durch die Inhaftierung des Angeklagten ausreichend begegnet wird (vgl. KK-Schultheis, a.a.O., § 119 Rdnr. 10; VerfGH Berlin, NStZ-RR 2011, 94; OLG Köln, StV 2011, 743).
  • VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2014 - 3 Ws 366/14
    Dabei ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch die Prüfung geboten, inwieweit nicht dem Haftgrund bereits durch die Inhaftierung des Angeklagten ausreichend begegnet wird (vgl. KK-Schultheis, a.a.O., § 119 Rdnr. 10; VerfGH Berlin, NStZ-RR 2011, 94; OLG Köln, StV 2011, 743).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01

    Dolmetscherkosten im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2014 - 3 Ws 366/14
    Auch das Recht auf freien, d.h. unüberwachten und unkontrollierten Briefverkehr mit der Ehefrau und Familienangehörigen, ist in Art. 6 Abs. 1 GG verankert (vgl. BVerfGE NJW 2004, 1095; HK-StPO-Posthoff, § 119 Rdnr. 18).
  • KG, 07.02.2012 - 4 Ws 11/12

    Zur Übergabe von Gegenständen bei Besuchen und Trennungsanordnungen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2014 - 3 Ws 366/14
    Sie kommen auch zur Abwehr aller anderen Gefahren in Betracht, denen durch die Anordnung der Untersuchungshaft begegnet werden soll; insbesondere kann eine Maßnahme zur Vermeidung von Verdunkelungshandlungen auch dann getroffen werden, wenn der Haftbefehl nur auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gestützt wurde (KK-Schultheis, StPO, 7.Aufl., § 119 Rdnr. 8; KG Beschluss vom 7.2.2012 - III - 4 Ws 11/12).
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 2 Ws 18/10
    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2014 - 3 Ws 366/14
    Diese Beschränkungen können nicht nur auf die im Haftbefehl genannten, sondern auf alle Haftgründe i.S.d. §§ 112, 112 a StPO gestützt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 25.02.2010 - III-2 Ws 18/10, juris).
  • BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 1229/07

    Tägliche Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung im Haftraum eines

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2014 - 3 Ws 366/14
    Der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch des Freiheitsrechtes nicht völlig auszuschließen ist, reicht bei der gebotenen, den Grundrechten Rechnung tragenden Auslegung nicht aus, um eine derartige Beschränkung anzuordnen (vgl. BVerfG, StV 2009, 253; StV 2008, 259; HK-StPO-Posthoff, § 119 Rdnr. 8 m. zahlr. w.N.).
  • OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 45/10

    Zulässigkeit der akustischen und optischen Überwachung des Besuchs eines

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2014 - 3 Ws 366/14
    Unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere des Haftzwecks und der Tatsache, dass diese Beeinträchtigung im Verhältnis zur akustischen Besuchsüberwachung eine deutlich geringere Eingriffsqualität aufweist, ist hiergegen aus Rechtsgründen nichts zu erinnern (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 221).
  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 5 Ws 217/19

    Beschränkungen in der Untersuchungshaft; Besuchsüberwachung; Überwachung des

    Hinsichtlich der noch erforderlichen optischen Besuchsüberwachung war zudem zu berücksichtigen, dass diese, im Vergleich zur akustischen Besuchsüberwachung, einen deutlich weniger gravierenden Grundrechtseingriff darstellt, da die optische Überwachung die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes unberührt lässt (OLG Hamm, Beschluss vom 28.10.2014, 3 Ws 366/14).
  • KG, 03.08.2018 - 5 Ws 140/18

    Untersuchungshaft: Rechtmäßigkeit einer Trennungsanordnung zur Abwehr der

    Dabei kann auch auf die im speziellen Fall nicht herangezogenen Haftgründe zurückgegriffen werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 3 Ws 29/10 - juris Rdn. 11; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 3 Ws 57/16 - juris Rd. 2; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - III-3 Ws 366/14 - juris Rdn. 13; KG, Beschlüsse vom 19. Januar 2010 - 3 Ws 17/10 - und 7. August 2014 - 1 Ws 52/14 - juris Rdn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 119 Rn. 5 m.w.N.).
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