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   KG, 13.09.2005 - 3 Ws 383/05   

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https://dejure.org/2005,4588
KG, 13.09.2005 - 3 Ws 383/05 (https://dejure.org/2005,4588)
KG, Entscheidung vom 13.09.2005 - 3 Ws 383/05 (https://dejure.org/2005,4588)
KG, Entscheidung vom 13. September 2005 - 3 Ws 383/05 (https://dejure.org/2005,4588)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    § 61 RVG
    Maßgeblicher Zeitpunkt für Geltung des RVG bei Beiordnung des Pflichtverteidigers

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliche Gesichtspunkte für die Anwendbarkeit der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) oder dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Auslegung von § 61 Abs. 1 S. 1 RVG; Zeitpunkt des Ergehens einer gerichtlichen Entscheidung außerhalb der Hauptverhandlung; ...

  • Burhoff online

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Geltung des RVG bei Beiordnung des Pflichtverteidigers

  • Judicialis

    RVG § 61; ; RVG § 61 Abs. 1; ; RVG § 61 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 34; ; StPO § 35 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 35 Abs. 2; ; StPO § 140; ; StPO § 141; ; ZPO § 329 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3654
  • Rpfleger 2006, 163
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.11.1990 - 4 StR 457/90

    Verwerfung einer Revision - Anforderungen an eine wirksame Rücknahme der Revision

    Auszug aus KG, 13.09.2005 - 3 Ws 383/05
    Die Entscheidung des OLG Stuttgart in AnwBl. 1980, 114 führe zu keinem anderen Ergebnis, denn die Bestellung eines Armenanwalts sei mit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht vergleichbar, da bei diesem die Rechtsprechung (BGH NStZ 1991, 94) davon ausgehe, daß ein gegebenenfalls bestehendes Wahlmandat (konkludent) niedergelegt werde, wenn die Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragt werde.

    Dies besagt auch die Entscheidung BGH NStZ 1991, 94, die das OLG Hamm zitiert, so nicht, sondern nur, daß die Verteidigervollmacht mit der Niederlegung des Wahlmandats "im Zusammenhang mit der Bestellung zum Pflichtverteidiger" erlösche.

  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus KG, 13.09.2005 - 3 Ws 383/05
    Auch BGHZ 137, 49, 51 sieht Beschlüsse lediglich so lange als unverbindliche Entwürfe an, wie die erkennenden Richter sie nicht unterschrieben haben.
  • KG, 09.06.2005 - 4 Ws 47/05

    Vergütung des anwaltlichen Nebenklägervertreters in Übergangsfällen

    Auszug aus KG, 13.09.2005 - 3 Ws 383/05
    Genauer gesagt enthält der Antrag eines Wahlverteidigers, ihn zum Pflichtverteidiger zu bestellen, die Erklärung, die Wahlverteidigung solle mit der Bestellung enden (vgl. BGH SW 1981, 12; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 142 Rdn. 7 m.N.; KG, Beschluß vom 9. Juni 2005 - 4 Ws 47/05 -).
  • OLG Celle, 19.12.1995 - 2 Ws 206/95
    Auszug aus KG, 13.09.2005 - 3 Ws 383/05
    Demgegenüber meint Volpert in Burhoff [Hrsg.] RVG, Übergangsvorschriften (§§ 60 f.) Rdn. 28, für den Pflichtverteidiger komme es nicht auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch den Rechtsanwalt, sondern allein auf den Zeitpunkt der Bestellung an, und zitiert OLG Celle StV 1996, 222 (= StraFO 1996, 159), wo sich jedoch keine näheren Ausführungen dazu finden, welcher Zeitpunkt als der der gerichtlichen Bestellung (oder Beiordnung) angenommen werden kann.
  • BayObLG, 15.05.1970 - 5 Ws (B) 27/70

    Unterbrechung der Verjährung durch einen Bußgeldbescheid

    Auszug aus KG, 13.09.2005 - 3 Ws 383/05
    Der Senat fügt dem hinzu, daß der hoheitliche Akt der Begründung derselben die gerichtliche Entscheidung ist, und nicht die nachfolgenden Handlungen von Geschäftsstelle, Kanzlei, Postbeförderungsunternehmen und Rechtsanwaltskanzlei (so auch BayObLG NJW 70, 1935).
  • BGH, 16.05.1973 - 2 StR 497/72

    Voraussetzungen für die Festsetzung eines Strafbefehls - Anforderungen an die

    Auszug aus KG, 13.09.2005 - 3 Ws 383/05
    Der Bundesgerichtshof vertritt für den Zeitpunkt des Erlasses eines Strafbefehls denselben Standpunkt (BGHSt 25, 187, 188 f = NJW 1974, 66), auch Lemke in HK, StPO 3. Aufl., § 33 Rdn. 5, der zusätzlich darauf hinweist, daß die Entscheidung mit Außenwirkung erst dann erlassen sei, wenn sie die Geschäftsstelle an den Adressaten der Entscheidung herausgebe (a.a.O. Rdn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.1995 - 1 Ws 710/95
    Auszug aus KG, 13.09.2005 - 3 Ws 383/05
    Die Strafkammervorsitzende (nicht die gesamte Strafkammer) hätte nach alledem gemäß §§ 61 Abs. 1 Satz 1 RVG, 98 Abs. 2 BRAGO in der Sache selbst entscheiden (vgl. von Eicken in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG 16. Aufl., § 56 Rdn. 11; s. auch OLG Düsseldorf RPfl 1996, 149) und die Festsetzung nach der BRAGO vornehmen müssen.
  • KG, 18.07.2005 - 3 Ws 323/05

    Gebühr des Zeugenbeistandes: Vergütung des nach dem Stichtag zum Zeugenbeistand

    Auszug aus KG, 13.09.2005 - 3 Ws 383/05
    Letzteres gilt auch für die Entscheidungen des Kammergerichts zu § 61 Abs. 1 RVG (vgl. u. a. Beschlüsse vom 17. Januar 2005 - (1) 2 StE 10/03-2 (4/03) - und vom 18. Juli 2005 - 3 Ws 323/05 - m.N.).
  • OLG Schleswig, 30.11.2004 - 1 Ws 423/04

    Vergütung des nach Pflichtverteidigers nach RVG

    Auszug aus KG, 13.09.2005 - 3 Ws 383/05
    Zutreffend weist zudem das OLG Schleswig (NJW 2005, 234) darauf hin, daß die Wirkung der Beiordnung des Pflichtverteidigers in der Begründung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht des Rechtsanwalts, bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Strafverfahrens durch sachgerechte Verteidigung des Angeklagten mitzuwirken, bestehe.
  • KG, 17.01.2005 - 2 StE 10/03

    Pflichtverteidigervergütung nach neuem Gebührenrecht: Stichtagsbestimmung bei

    Auszug aus KG, 13.09.2005 - 3 Ws 383/05
    Letzteres gilt auch für die Entscheidungen des Kammergerichts zu § 61 Abs. 1 RVG (vgl. u. a. Beschlüsse vom 17. Januar 2005 - (1) 2 StE 10/03-2 (4/03) - und vom 18. Juli 2005 - 3 Ws 323/05 - m.N.).
  • OLG Brandenburg, 14.04.2005 - 2 Ws 47/05

    Vergütung des beigeordneten Nebenklägerbeistands; Anwendbares Recht

  • OLG Jena, 25.11.2005 - 1 Ws 226/05

    Strafprozessrecht: Stillschweigende Inanspruchnahme als Pflichtverteidiger

    Damit bestimmt sie nicht nur die konkret einschlägigen Vergütungstatbestände (Madert/v.Eicken, RVG , 17. Aufl., § 61 , Rdnr. 1; Gott-lieb/Mümmler, RVG , Stichw. Übergangsregelung), sondern auch das deren Festsetzung dienende Verfahren (KG, Beschluss vom 13.09.2005, 3 Ws 383/05; OLG Köln AGS 2005, 405 ); Gegenteiliges lässt sich insbesondere nicht aus § 61 Abs. 1 Satz 2 RVG herleiten, der lediglich die Vergütung des Rechtsanwaltes in einem Rechtsmittelverfahren regelt (a.A. insoweit OLG Hamm RVGreport 2005, 221, 222, jew.zit.n.juris; LAG Bremen JurBüro 2005, 95, 96) .
  • OLG Jena, 25.11.2005 - 1 Ws 223/05

    Pflichtverteidigung

    Damit bestimmt sie nicht nur die konkret einschlägigen Vergütungstatbestände ( Madert/v.Eicken, RVG , 17. Aufl., § 61 , Rdnr. 1; Gottlieb/Mümmler, RVG , Stichw. Übergangsregelung), sondern auch das deren Festsetzung dienende Verfahren (KG, Beschluss vom 13.09.2005, 3 Ws 383/05; OLG Köln, AGS 2005, 405 ); Gegenteiliges lässt sich insbesondere nicht aus § 61 Abs. 1 Satz 2 RVG herleiten, der lediglich die Vergütung des Rechtsanwaltes in einem Rechtsmittelverfahren regelt (a.A. insoweit OLG Hamm, RVGreport 2005, 221, 222, jew.zit.n.juris; LAG Bremen, JurBüro 2005, 95, 96).
  • OLG Jena, 19.12.2005 - 1 Ws 231/05
    Damit bestimmt sie nicht nur die konkret einschlägigen Vergütungstatbestände (Madert/v.Eicken, RVG, 17. Aufl., § 61, Rdnr. 1; Gottlieb/Mümmler, RVG, Stichw. Übergangsregelung), sondern auch das deren Festsetzung dienende Verfahren (KG, Beschluss vom 13.09.2005, 3 Ws 383/05; OLG Köln AGS 2005, 405); Gegenteiliges lässt sich insbesondere nicht aus § 61 Abs. 1 Satz 2 RVG herleiten, der lediglich die Vergütung des Rechtsanwaltes in einem Rechtsmittelverfahren regelt (a.A. insoweit OLG Hamm RVGreport 2005, 221, 222, jew.zit.n.juris; LAG Bremen JurBüro 2005, 95, 96).
  • AG Koblenz, 04.04.2006 - 2090 Js 8449/03

    Pflichtverteidigerkosten: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendung des neuen

    1 In Anlehnung an die Rechtsauffassung des KG Berlin, Beschluss vom 13.09.2005, Az.: 3 Ws 383/05 und des OLG Hamm, Beschluss vom 09.06.2005, Az.: 2 (s) Sbd VIII - 116/05, 2 (s) Sbd 8 - 116/05, war die Beschwerde als unbegründet zurückzuweisen.
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