Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.08.1999 - 3 Ws 393/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- streit-fem.de (Auszüge)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamburg, 17.12.2012 - 2 Ws 175/12
Nebenklage: Bestellung desselben Rechtsbeistands für mehrere Nebenkläger; …
Anders als beim Angeklagten (§ 146 StPO) ist beim Nebenkläger eine Mehrfachvertretung grundsätzlich zulässig, da diese hier regelmäßig nicht mit Interessenskonflikten verbunden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 10. August 1999, Az.: 3 Ws 393/99 - zitiert nach juris;… Weiner, a.a.O., § 397a Rdn. 13;… Kurth/Weißer, a.a.O., § 397 Rdn. 14;… Stöckel in KMR, StPO, 56. EL, § 397 Rdn. 12). - OLG Düsseldorf, 12.03.2015 - 1 Ws 40/15
Beiordnung eines einzigen Beistands für mehrere Nebenklageberechtigte derselben …
Anders als bei einem Angeklagten ist bei Nebenklägern eine Mehrfachvertretung grundsätzlich zulässig, da sie regelmäßig nicht mit Interessenskonflikten verbunden ist (OLG Hamburg NStZ-RR 2013, 153; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 1999 [3 Ws 393/99] ;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage [2014] § 397 Rdnr. 11). - KG, 06.08.2021 - 5 Ws 171/21
Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung trotz persönlicher Differenzen der …
Ein dem Verbot der Mehrfachverteidigung gemäß § 146 StPO entsprechendes Verbot bestand für die Nebenkläger nicht, weil anders als bei der Verteidigung mehrerer Beschuldigter die Vertretung mehrerer Nebenkläger regelmäßig keine Interessenskonflikte birgt (…vgl. BT-Drs. 19/14747, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 1999 - 3 Ws 393/99 - juris Rn. 10 ff.;… Velten/Deiters in: SK-StPO 5. Aufl., § 397b Rn. 2; Berger, NStZ 2019, 251, 252).
Rechtsprechung
KG, 30.07.1999 - 3 Ws 393/99, 1 AR 786/99 |
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