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   OLG Celle, 12.10.2001 - 3 Ws 397/01   

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https://dejure.org/2001,9326
OLG Celle, 12.10.2001 - 3 Ws 397/01 (https://dejure.org/2001,9326)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.10.2001 - 3 Ws 397/01 (https://dejure.org/2001,9326)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Oktober 2001 - 3 Ws 397/01 (https://dejure.org/2001,9326)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Berufungsverhandlung ; Versäumung ; Ladung ; Verschulden; Sorgfaltspflicht ; Urlaubsreise; Zustellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Berufungsverhandlung ; Versäumung ; Ladung ; Verschulden; Sorgfaltspflicht ; Urlaubsreise; Zustellung

  • Judicialis

    StPO § 44 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2001 - 3 Ws 397/01
    Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass derjenige, der eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, für die Zeit seiner Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen hat (vgl. BVerfG NJW 1993, 847 betreffend eine einwöchige Ortsabwesenheit).

    Das gilt allerdings nicht, wenn ihm ein Verschulden aufgrund einer erhöhten Sorgfaltspflicht, die sich aus seinen prozessualen Mitwirkungspflichten als Angeklagter ergibt, zur Last gelegt werden kann; denn Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG schützt nicht denjenigen, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht ( BVerfG NJW 1976, 1021 (1022); BVerfG NJW 1993, 847).

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2001 - 3 Ws 397/01
    Das gilt allerdings nicht, wenn ihm ein Verschulden aufgrund einer erhöhten Sorgfaltspflicht, die sich aus seinen prozessualen Mitwirkungspflichten als Angeklagter ergibt, zur Last gelegt werden kann; denn Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG schützt nicht denjenigen, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht ( BVerfG NJW 1976, 1021 (1022); BVerfG NJW 1993, 847).
  • KG, 28.03.1994 - 3 Ws 85/94
    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2001 - 3 Ws 397/01
    Er verletzt aber in der Regel seine Sorgfaltspflicht, wenn er nicht durch vorsorgliche Maßnahmen sicherstellt, dass ihn in dieser Sache zugestellte Schriftstücke auch während seiner Urlaubszeit erreichen (KG VRS 87, 129 (131) mit weiteren Nachw.; KK-Maul, StPO, 4. Aufl. § 44 Rn. 21; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 44 Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 2 Ws 193/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Ihn traf nämlich - nachdem er in drei Sachen, zuletzt am 7.2.2008, Berufung eingelegt hatte - die Obliegenheit, bei seiner Abreise Vorkehrungen zu treffen, dass während seiner Abwesenheit einkommende Ladungen ihn erreichen (OLG Celle StraFo 2002, 17; OLG Dresden NStZ 2005, 398).
  • OLG Hamm, 17.03.2016 - 4 Ws 79/16

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei vorübergehendem Verlassen der

    Deswegen ist für das Erkenntnisverfahren anerkannt, dass der Angeklagte, der Berufung eingelegt hat, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung verlangen kann, wenn er von der Ladung zur Berufungshauptverhandlung keine Kenntnis erlangt, weil er sich im Urlaub befindet und keine Vorkehrungen getroffen hat, dass ihn gerichtliche Schreiben im Berufungsverfahren erreichen (KG Berlin, Beschl. v. 28.03.1994 - 3 Ws 85/94 - juris LS; OLG Celle, Beschl. v. 12.10.2001 - 3 Ws 397/01 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 2 Ws 194/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht ordnungsgemäß erfolgter Ladung;

    Ihn traf nämlich - nachdem er in drei Sachen, zuletzt am 7.2.2008, Berufung eingelegt hatte - die Obliegenheit, bei seiner Abreise Vorkehrungen zu treffen, dass während seiner Abwesenheit einkommende Ladungen ihn erreichen (OLG Celle StraFo 2002, 17; OLG Dresden NStZ 2005, 398).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 2 Ws 195/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht ordnungsgemäß erfolgter Ladung;

    Ihn traf nämlich - nachdem er in drei Sachen, zuletzt am 7.2.2008, Berufung eingelegt hatte - die Obliegenheit, bei seiner Abreise Vorkehrungen zu treffen, dass während seiner Abwesenheit einkommende Ladungen ihn erreichen (OLG Celle StraFo 2002, 17; OLG Dresden NStZ 2005, 398).
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