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   OLG Hamm, 03.11.2009 - 3 Ws 412/09   

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https://dejure.org/2009,7525
OLG Hamm, 03.11.2009 - 3 Ws 412/09 (https://dejure.org/2009,7525)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.11.2009 - 3 Ws 412/09 (https://dejure.org/2009,7525)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. November 2009 - 3 Ws 412/09 (https://dejure.org/2009,7525)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Begründung für einen Haftfortdauerbeschluss nach § 268b Strafprozessordnung (StPO)

  • Judicialis

    StPO § 34; ; StPO § 114; ; StPO § 268b

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 34; StPO § 114; StPO § 268b
    Anforderungen an die Begründung eines Haftfortdauerbeschlusses; Rechtsfolgen fehlender Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 29.12.2008 - 3 Ws 515/08

    Haftfortdauerbeschluss; Anforderungen an Begründung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2009 - 3 Ws 412/09
    Auch der Haftfortdauerbeschluss bedarf grundsätzlich einer Begründung nach § 34 StPO, deren Umfang eine Frage des Einzelfalls ist (Senatsbeschluss vom 29.12.2008 - 3 Ws 515/08 = BeckRS 2009, 04530; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 268b Rdn. 3).

    Die Begründung des Haftfortdauerbeschlusses dient - neben der Information des Angeklagten sowie der übrigen Verfahrensbeteiligten - vor allem der Gewährleistung einer Überprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. Senatsbeschluss vom 29.12.2008 - 3 Ws 515/08 = BeckRS 2009, 04530; Senat NStZ 2008, 649 jew. m.w.N.; OLG Jena Beschl. v. 04.09.2006 - 1 Ws 304/06 = BeckRS 2007, 05413; OLG Jena NStZ-RR 2009, 123 LS; vgl. auch BGH NStZ 2006, 297).

    Vielmehr hat es, wenn die schriftlichen Urteilsgründe bereits vorliegen, diese darauf hin zu überprüfen, ob die Beweiswürdigung auf einer vertretbaren, für eine Verurteilung ausreichenden, Wertung beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 29.12.2008 a.a.O.; OLG Brandenburg Beschl. v. 31.05.2000 - 2 Ws 152/00 - juris).

  • OLG Jena, 04.09.2006 - 1 Ws 304/06

    Haftbeschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2009 - 3 Ws 412/09
    Die Begründung des Haftfortdauerbeschlusses dient - neben der Information des Angeklagten sowie der übrigen Verfahrensbeteiligten - vor allem der Gewährleistung einer Überprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. Senatsbeschluss vom 29.12.2008 - 3 Ws 515/08 = BeckRS 2009, 04530; Senat NStZ 2008, 649 jew. m.w.N.; OLG Jena Beschl. v. 04.09.2006 - 1 Ws 304/06 = BeckRS 2007, 05413; OLG Jena NStZ-RR 2009, 123 LS; vgl. auch BGH NStZ 2006, 297).
  • OLG Hamm, 05.06.2008 - 3 Ws 220/08

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei Haftbeschwerde nach Urteilsverkündung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2009 - 3 Ws 412/09
    Die Begründung des Haftfortdauerbeschlusses dient - neben der Information des Angeklagten sowie der übrigen Verfahrensbeteiligten - vor allem der Gewährleistung einer Überprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. Senatsbeschluss vom 29.12.2008 - 3 Ws 515/08 = BeckRS 2009, 04530; Senat NStZ 2008, 649 jew. m.w.N.; OLG Jena Beschl. v. 04.09.2006 - 1 Ws 304/06 = BeckRS 2007, 05413; OLG Jena NStZ-RR 2009, 123 LS; vgl. auch BGH NStZ 2006, 297).
  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2009 - 3 Ws 412/09
    Auch hier können vermeidbare Verzögerungen zur Aufhebung des Haftbefehls zwingen (vgl. BVerfG NJW 2006, 677, 679).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2000 - 2 Ws 152/00

    Überprüfung des Tatverdachts nach Erlass eines Urteils

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2009 - 3 Ws 412/09
    Vielmehr hat es, wenn die schriftlichen Urteilsgründe bereits vorliegen, diese darauf hin zu überprüfen, ob die Beweiswürdigung auf einer vertretbaren, für eine Verurteilung ausreichenden, Wertung beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 29.12.2008 a.a.O.; OLG Brandenburg Beschl. v. 31.05.2000 - 2 Ws 152/00 - juris).
  • OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ws 415/08

    Haftbeschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2009 - 3 Ws 412/09
    Die Begründung des Haftfortdauerbeschlusses dient - neben der Information des Angeklagten sowie der übrigen Verfahrensbeteiligten - vor allem der Gewährleistung einer Überprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. Senatsbeschluss vom 29.12.2008 - 3 Ws 515/08 = BeckRS 2009, 04530; Senat NStZ 2008, 649 jew. m.w.N.; OLG Jena Beschl. v. 04.09.2006 - 1 Ws 304/06 = BeckRS 2007, 05413; OLG Jena NStZ-RR 2009, 123 LS; vgl. auch BGH NStZ 2006, 297).
  • BGH, 28.10.2005 - 2 StE 4/02

    Begründung des Haftfortdauerbeschlusses; Invollzugsetzung eines Haftbefehls bei

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2009 - 3 Ws 412/09
    Die Begründung des Haftfortdauerbeschlusses dient - neben der Information des Angeklagten sowie der übrigen Verfahrensbeteiligten - vor allem der Gewährleistung einer Überprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. Senatsbeschluss vom 29.12.2008 - 3 Ws 515/08 = BeckRS 2009, 04530; Senat NStZ 2008, 649 jew. m.w.N.; OLG Jena Beschl. v. 04.09.2006 - 1 Ws 304/06 = BeckRS 2007, 05413; OLG Jena NStZ-RR 2009, 123 LS; vgl. auch BGH NStZ 2006, 297).
  • KG, 08.01.2018 - 4 Ws 147/17

    Anforderungen an die Haftfortdauerentscheidung bei Urteilsfällung:

    Zwar ist es dem Beschwerdegericht grundsätzlich möglich, den Haftbefehl dem veränderten Verfahrensstand anzupassen oder ihn neu zu fassen (vgl. Senat, Beschluss vom 24. April 2014 - 4 Ws 31/14 - OLG Hamm, Beschlüsse vom 3. November 2009 - 3 Ws 412/09 -, bei juris, Rdn. 7, vom 29. Dezember 2008 - 3 Ws 515/08 -, bei juris, Rdn. 28, und vom 25. Oktober 1999 - 2 Ws 314/99 -, bei juris, Rdn. 10; OLG Stuttgart aaO).

    Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich die für die Entscheidung erforderliche Tatsachengrundlage den dem Beschwerdegericht vorliegenden Verfahrensunterlagen entnehmen lässt; dies wird regelmäßig nur dann der Fall sein, wenn die schriftlichen Urteilsgründe zu den Akten gelangt sind (Senat aaO; OLG Hamm, Beschluss vom 3. November 2009 - 3 Ws 412/09 -, bei juris, Rdn. 7; OLG Karlsruhe StV 2001, 118, 119; Thüringer OLG aaO, Rdn. 15).

  • OLG Hamm, 17.01.2012 - 3 Ws 14/12

    Anforderungen an eine Haftfortdauerentscheidung bei erheblichen inhaltlichen

    Der Senat hat hierzu bereits mehrfach und in Übereinstimmung mit der ganz herrschenden Rechtsprechung entschieden (vgl. Senat vom 29.12.2008 - 3 Ws 515/08 = NStZ-RR 2010, 55; Senat vom 03.11.2009 - 3 Ws 412/09 (juris)), dass ein Haftfortdauerbeschluss nach § 268 b StPO jedenfalls dann, wenn die Verurteilung deutlich von den Vorwürfen des ursprünglichen Haftbefehls abweicht, einer Begründung bedarf, aus der hervorgeht, welcher Taten der Angeklagte dringend verdächtig ist und worauf die richterliche Überzeugungsbildung beruht.

    Der Senat verfügt nämlich über eine für eine eigene Sachentscheidung gemäß § 309 Abs. 2 StPO ausreichende Tatsachengrundlage, da ihm bereits die schriftlichen Urteilsgründe des Urteils des Landgerichts Detmold vom 06.12.2011 vorliegen (vgl. Senat vom 03.11.2009 - 3 Ws 412/09 (juris)).

  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 3 Ws 159/12

    Anforderungen an die Begründung eines Haftfortdauerbeschlusses gem. § 268 StPO;

    Lediglich diese fünf Taten, die drei Tatkomplexen im Haftbefehl entsprechen, können, da der Senat von einer Erweiterung des Haftbefehls abgesehen hat (vgl. hierzu Senat v. 17.01.2012 - III-3 Ws 14/12, juris; Senat v. 3.11.2009 - 3 Ws 412/09, juris) der Haftbeschwerdeentscheidung des Senats zugrundegelegt werden.
  • EGMR, 07.09.2017 - 68250/11

    EROL v. GERMANY

    Wird ein Haftbefehl in einer vergleichbaren Situation dennoch mit Wiederholungsgefahr begründet, und sei es subsidiär, so bleibt der Haftgrund der Wiederholungsgefahr entweder außer Betracht (siehe KG Berlin, 5 Ws 12/16, Beschluss vom 8. Februar 2016) oder er wird in Wegfall gebracht (siehe OLG Hamm, 3 Ws 412/09, Beschluss vom 3. November 2009).
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