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   OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 419 - 421/10, 3 Ws 419/10, 3 Ws 420/10, 3 Ws 421/10, III-3 Ws 419 - 421/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7030
OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 419 - 421/10, 3 Ws 419/10, 3 Ws 420/10, 3 Ws 421/10, III-3 Ws 419 - 421/10 (https://dejure.org/2010,7030)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.2010 - 3 Ws 419 - 421/10, 3 Ws 419/10, 3 Ws 420/10, 3 Ws 421/10, III-3 Ws 419 - 421/10 (https://dejure.org/2010,7030)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 2010 - 3 Ws 419 - 421/10, 3 Ws 419/10, 3 Ws 420/10, 3 Ws 421/10, III-3 Ws 419 - 421/10 (https://dejure.org/2010,7030)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 311 Abs. 2; ZPO § 418
    Postzustellungsurkunde Zustellungsgegenstand Geschäftszeichen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Zustellung; Unvollständigkeit bezüglich der Geschäftszeichen auf der Zustellungsurkunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 418
    Wirksamkeit einer Zustellung; Unvollständigkeit bezüglich der Geschäftszeichen auf der Zustellungsurkunde

  • rechtsportal.de

    ZPO § 418
    Wirksamkeit einer Zustellung; Unvollständigkeit bezüglich der Geschäftszeichen auf der Zustellungsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Detmold - 4 StVK 108/08
  • OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 419 - 421/10, 3 Ws 419/10, 3 Ws 420/10, 3 Ws 421/10, III-3 Ws 419 - 421/10

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 210
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 15.11.2005 - 1 Ss 316/04

    Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 419/10
    Bei der vom Postzusteller ausgefertigten Postzustellungsurkunde handelt es sich um eine öffentliche Urkunde i.S. des § 418 ZPO, deren Beweiskraft so weit reicht, wie gewährleistet ist, dass die zur Beurkundung berufene Amtsperson die Tatsachen selbst verwirklicht oder aufgrund eigener Wahrnehmungen zutreffend festgestellt hat (vgl. BGH, NJW 2004, S. 2386; OLG Jena, NJOZ 2006, S. 844).

    Bekundet wird vom Postbediensteten folglich nur die persönliche Übergabe der zuzustellenden Postsendung (Briefumschlag) an den Betroffenen und die Identität der Bezeichnung auf der Postsendung und der Postzustellungsurkunde, aber gerade nicht die Übereinstimmung zwischen der zuzustellenden Postsendung auf der Postzustellungsurkunde mit dem Inhalt des Briefumschlags, denn dieser ist ihm nicht bekannt (OLG Jena, NJOZ 2006, S. 844; siehe auch OLG Stuttgart, BeckRS 2010, 21523).

    Ob auch die Angaben des Sachbearbeiters der Geschäftsstelle in dem Geschäftsnummernfeld eine eigenständige öffentliche Urkunde i.S. des § 418 ZPO darstellen und damit den Nachweis darüber führen, welche Entscheidungen oder Schriftstücke in den zu verschließenden Briefumschlag eingelegt worden sind, wird nicht einheitlich beurteilt (zustimmend insoweit Niedersächsisches FG, DStRE 2005, S. 114 m.w.N.; a.A. OLG Jena, NJOZ 2006, S. 844).

    Dieser sei, da er die niedergeschriebene Erklärung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle darstelle, dass die Verfügung des Tatrichters ausgeführt wurde - entsprechend etwa dem gerichtlichen Eingangsstempel (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 30.10.1997 - VII ZB 19/97) - als öffentliche Urkunde i. S. d. § 418 ZPO anzusehen (so OLG Jena, NJOZ 2006, S. 844).

  • BGH, 30.10.1997 - VII ZB 19/97

    Beweis des Zeitpunkts des Eingangs eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 419/10
    Dieser sei, da er die niedergeschriebene Erklärung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle darstelle, dass die Verfügung des Tatrichters ausgeführt wurde - entsprechend etwa dem gerichtlichen Eingangsstempel (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 30.10.1997 - VII ZB 19/97) - als öffentliche Urkunde i. S. d. § 418 ZPO anzusehen (so OLG Jena, NJOZ 2006, S. 844).
  • OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99

    Unterbrechung der Verjährung bei Nichtbetreiben des Mahnverfahrens

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 419/10
    Durch ihn werde die Handlung einer Behörde nicht nur für den innerdienstlichen Gebrauch, sondern für jeden Aktennutzer beurkundet und dadurch der volle Beweis dafür begründet, dass die richterliche Verfügung ausgeführt wurde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.02.2000 - 4 U 62/99).
  • FG Niedersachsen, 13.09.2004 - 11 V 322/04

    Anspruch auf Herabsetzung der Einkommensteuer; Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 419/10
    Ob auch die Angaben des Sachbearbeiters der Geschäftsstelle in dem Geschäftsnummernfeld eine eigenständige öffentliche Urkunde i.S. des § 418 ZPO darstellen und damit den Nachweis darüber führen, welche Entscheidungen oder Schriftstücke in den zu verschließenden Briefumschlag eingelegt worden sind, wird nicht einheitlich beurteilt (zustimmend insoweit Niedersächsisches FG, DStRE 2005, S. 114 m.w.N.; a.A. OLG Jena, NJOZ 2006, S. 844).
  • OLG Stuttgart, 10.08.2010 - 2 Ws 107/10

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Glaubhaftmachung des Unterbleibens einer

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 419/10
    Bekundet wird vom Postbediensteten folglich nur die persönliche Übergabe der zuzustellenden Postsendung (Briefumschlag) an den Betroffenen und die Identität der Bezeichnung auf der Postsendung und der Postzustellungsurkunde, aber gerade nicht die Übereinstimmung zwischen der zuzustellenden Postsendung auf der Postzustellungsurkunde mit dem Inhalt des Briefumschlags, denn dieser ist ihm nicht bekannt (OLG Jena, NJOZ 2006, S. 844; siehe auch OLG Stuttgart, BeckRS 2010, 21523).
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03

    Beweiswirkung der Zustellungsurkunde über die Ersatzzustellung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 419/10
    Bei der vom Postzusteller ausgefertigten Postzustellungsurkunde handelt es sich um eine öffentliche Urkunde i.S. des § 418 ZPO, deren Beweiskraft so weit reicht, wie gewährleistet ist, dass die zur Beurkundung berufene Amtsperson die Tatsachen selbst verwirklicht oder aufgrund eigener Wahrnehmungen zutreffend festgestellt hat (vgl. BGH, NJW 2004, S. 2386; OLG Jena, NJOZ 2006, S. 844).
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