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   OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 3 Ws 422/12   

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https://dejure.org/2012,30620
OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 3 Ws 422/12 (https://dejure.org/2012,30620)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.05.2012 - 3 Ws 422/12 (https://dejure.org/2012,30620)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 3 Ws 422/12 (https://dejure.org/2012,30620)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 454 StPO, § 67c StGB, § 67d Abs 2 StGB, § 463 StPO, § 463 Abs 3 S 3 StPO
    Strafvollstreckung: Notwendigkeit der Einholung eines kriminalprognostischen Sachverständigengutachten zur Gefährlichkeit des Verurteilten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Einholung eines kriminalprognostischen Sachverständigengutachten zur Gefährlichkeit des Verurteilten bei extrem lange zurückliegender Begutachtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Einholung eines kriminalprognostischen Sachverständigengutachten zur Gefährlichkeit des Verurteilten bei extrem lange zurückliegender Begutachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 27
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 3 Ws 422/12
    Die in Bezug genommene Ausgangsentscheidung für diese verfassungsgerichtliche Rechtsprechung (BVerfGE 70, 297 zit. nach juris Rn 36) stellt indes u.a. maßgeblich darauf ab, dass bei ausschließlicher Einschätzung der Gefährlichkeit des Untergebrachten durch die Vollzugsanstalt und fehlender Einholung eines externen Gutachtens über einen langen Zeitraum die der Pflicht zur umfassenden Sachaufklärung zuwider laufende Gefahr einer Routinebeurteilung besteht.
  • OLG Nürnberg, 28.02.2003 - Ws 201/03

    Einholung eines Sachverständigengutachtens im Überprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 3 Ws 422/12
    Der Senat vertritt - in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. BGH, NStZ 2000, 69; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2003, 283; OLG Hamm, StV 2004, 273; OLG Celle, NStZ-RR 1999, 179; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 463 Rn 6a mzwN auch zur abweichenden Meinung) - zwar in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. Beschl. v. 11.10.2011 - 3 Ws 945/11; v. 10.11.2005 - 3 Ws 945/05 und v. 13.02.2007 - 3 Ws 165-166/07 mwN) die Auffassung, dass für eine Entscheidung nach § 67 c I oder § 67d II StGB, also vor Erreichen der 10-Jahresgrenze der Maßregelvollstreckung ein Sachverständiger zwingend nur dann heranzuziehen ist, wenn das Vollstreckungsgericht die Aussetzung der Sicherungsverwahrung erwägt oder zu erwägen Veranlassung haben müsste.
  • OLG Hamm, 14.03.2003 - 2 Ws 71/03

    Einholung eines Sachverständigengutachten und rechtzeitige Akteneinsicht im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 3 Ws 422/12
    Der Senat vertritt - in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. BGH, NStZ 2000, 69; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2003, 283; OLG Hamm, StV 2004, 273; OLG Celle, NStZ-RR 1999, 179; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 463 Rn 6a mzwN auch zur abweichenden Meinung) - zwar in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. Beschl. v. 11.10.2011 - 3 Ws 945/11; v. 10.11.2005 - 3 Ws 945/05 und v. 13.02.2007 - 3 Ws 165-166/07 mwN) die Auffassung, dass für eine Entscheidung nach § 67 c I oder § 67d II StGB, also vor Erreichen der 10-Jahresgrenze der Maßregelvollstreckung ein Sachverständiger zwingend nur dann heranzuziehen ist, wenn das Vollstreckungsgericht die Aussetzung der Sicherungsverwahrung erwägt oder zu erwägen Veranlassung haben müsste.
  • OLG Celle, 29.07.1998 - 2 Ws 201/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 3 Ws 422/12
    Der Senat vertritt - in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. BGH, NStZ 2000, 69; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2003, 283; OLG Hamm, StV 2004, 273; OLG Celle, NStZ-RR 1999, 179; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 463 Rn 6a mzwN auch zur abweichenden Meinung) - zwar in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. Beschl. v. 11.10.2011 - 3 Ws 945/11; v. 10.11.2005 - 3 Ws 945/05 und v. 13.02.2007 - 3 Ws 165-166/07 mwN) die Auffassung, dass für eine Entscheidung nach § 67 c I oder § 67d II StGB, also vor Erreichen der 10-Jahresgrenze der Maßregelvollstreckung ein Sachverständiger zwingend nur dann heranzuziehen ist, wenn das Vollstreckungsgericht die Aussetzung der Sicherungsverwahrung erwägt oder zu erwägen Veranlassung haben müsste.
  • BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 1771/09

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch Entscheidung über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 3 Ws 422/12
    9 Der Senat sieht sich jedoch gehalten, auf der Grundlage der Entscheidung der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 08.07.2010 (2 BvR 1771/09 - juris) in Fällen, in denen - wie hier - wegen der Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Sicherungsverwahrung über deren Fortdauer nur auf der Grundlage einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung entschieden werden kann und die Einholung eines externen Gutachtens schon extrem lange zurück liegt (hier: fast 13 Jahre), hiervon eine Ausnahme zu machen.
  • OLG Brandenburg, 03.02.2020 - 1 Ws 4/20

    Voraussetzungen der Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in

    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung die Auffassung, dass für eine Entscheidung nach 67d Abs. 2 StGB, also vor Erreichen der in § 67d Abs. 3 StGB normierten 10-Jahresgrenze der Maßregelvollstreckung, ein Sachverständiger zwingend nur dann heranzuziehen ist, wenn das Vollstreckungsgericht die Aussetzung der Sicherungsverwahrung erwägt oder zu erwägen Veranlassung haben musste (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2019, 1 Ws 110/19, zit. n. juris, dort Rn. 22; OLG Naumburg, Beschluss vom 17. November 2017, 1 Ws 328/17, zit. nach juris, dort Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Mai 2012, 3 Ws 422/12, in: NStZ-RR 2013, 27; KG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2014, 2 Ws 112/14, zit. nach juris, dort Rn. 9, jeweils m.w.N.), wobei sich diese Auslegung mit dem Wortlaut des § 454 Abs. 2 StPO der auf § 463 Abs. 3 Satz 3 StPO deckt.

    Dies ergibt sich auch aus dem Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. März 2014, 2 BvR 1020/13, zit. nach juris, dort Rn. 40 f.), wobei von Bedeutung sein kann, der Gefahr einer Routinebeurteilung durch die Leitung des Maßregelvollzugs entgegenzuwirken (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Mai 2012, 3 Ws 422/12, NStZ-RR 2013, 27, 28; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 67d, Rn. 27a).

  • OLG Brandenburg, 15.06.2021 - 1 Ws 43/21

    Voraussetzungen der Aussetzung der weiteren Vollziehung der wegen schwerer

    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung die Auffassung, dass für eine Entscheidung nach 67d Abs. 2 StGB, also vor Erreichen der in § 67d Abs. 3 StGB normierten 10-Jahresgrenze der Maßregelvollstreckung, ein Sachverständiger zwingend nur dann heranzuziehen ist, wenn das Vollstreckungsgericht die Aussetzung der Sicherungsverwahrung erwägt oder zu erwägen Veranlassung haben musste (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2019, 1 Ws 110/19, zit. n. juris, dort Rn. 22; OLG Naumburg, Beschluss vom 17. November 2017, 1 Ws 328/17, zit. nach juris, dort Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Mai 2012, 3 Ws 422/12, in: NStZ-RR 2013, 27; KG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2014, 2 Ws 112/14, zit. nach juris, dort Rn. 9, jeweils m.w.N.), wobei sich diese Auslegung mit dem Wortlaut des § 454 Abs. 2 StPO, auf den § 463 Abs. 3 Satz 3 StPO verweist, deckt.

    Dies ergibt sich auch aus dem Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. März 2014, 2 BvR 1020/13, zit. nach juris, dort Rn. 40 f.), wobei von Bedeutung sein kann, der Gefahr einer Routinebeurteilung durch die Leitung des Maßregelvollzugs entgegenzuwirken (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Mai 2012, 3 Ws 422/12, NStZ-RR 2013, 27, 28; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 67d, Rn. 27a).

  • OLG Brandenburg, 31.07.2019 - 1 Ws 110/19

    Entscheidung über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Zwar vertritt der Senat in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung die Auffassung, dass für eine Entscheidung nach 67d Abs. 2 StGB, also vor Erreichen der in § 67d Abs. 3 StGB normierten 10-Jahresgrenze der Maßregelvollstreckung, ein Sachverständiger zwingend nur dann heranzuziehen ist, wenn das Vollstreckungsgericht die Aussetzung der Sicherungsverwahrung erwägt oder zu erwägen Veranlassung haben musste (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 17. November 2017, 1 Ws 328/17, zit. nach juris, dort Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Mai 2012, 3 Ws 422/12, in: NStZ-RR 2013, 27; KG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2014, 2 Ws 112/14, zit. nach juris, dort Rn. 9, jeweils m.w.N.).

    Bei fehlender oder unsubstantiierter Einschätzung der Gefährlichkeit des Untergebrachten durch die Vollzugsanstalt und fehlender Einholung eines externen Gutachtens besteht neben der Pflicht zur umfassenden Sachaufklärung zudem die Notwendigkeit, der Gefahr einer Routinebeurteilung durch die Leitung des Maßregelvollzugs entgegenzuwirken (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Mai 2012, 3 Ws 422/12, in: NStZ-RR 2013, 27, 28; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 67d, Rn. 27a).

  • OLG Naumburg, 17.11.2017 - 1 Ws (s) 328/17

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Prüfung der

    Sie wird ferner bestätigt durch § 463 Abs. 4 StPO, der im Rahmen der Überprüfungen nach § 67 e StGB nur im Falle der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bestimmte Fristen für die Einholung externer Gutachten vorschreibt, sowie die Gesetzesmaterialien (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 02.04.2009, 3 Ws 281/09, Rn. 5-7, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2013, 27; jeweils m.w.N.; KG Berlin, Beschl. v. 12.05.2014, 2 Ws 112/14 - 141 AR 118/14, Rn. 9, zitiert nach juris).

    Bei ausschließlicher Einschätzung der Gefährlichkeit des Untergebrachten durch die Vollzugsanstalt und fehlender Einholung eines externen Gutachtens über einen langen Zeitraum bestünde hingegen die der Pflicht zur umfassenden Sachaufklärung zuwider laufende Gefahr einer Routinebeurteilung (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2013, 27, 28; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 67d, Rn. 27a).

  • KG, 10.08.2016 - 121 HEs 8/16

    Haftprüfung bei Menschenhandel: Berechnung der Vorlagefrist; tatbestandliche

    Eine Haftverschonung im Sinne von § 116 Abs. 1 StPO würde - neben einer tragfähigen Grundlage für mögliche Auflagen und Weisungen - die Gewissheit des Senats erfordern, dass er sich auf den Beschwerdeführer verlassen kann (vgl. KG, Beschlüsse vom 14. August 2015 - 4 Ws 72/15 - und 30. Juli 2012 - 3 Ws 422/12 -, jeweils m.w.N.).
  • KG, 23.10.2018 - 2 Ws 205/18

    Fluchtgefahr und Erstverbüßer

    In Fällen wie dem vorliegendem, in dem bereits ein auf eine unbedingte Freiheitsstrafe lautendes Urteil ergangen ist, ist zu berücksichtigen, dass die Untersuchungshaft nicht nur die Durchführung des Strafverfahrens gewährleisten, sondern auch die Vollstreckung der in dem Verfahren verhängten Freiheitsstrafe sicherstellen soll (vgl. KG, Beschlüsse vom 20. März 2014 - 3 Ws 131/14 -, vom 30. Juli 2012 - 3 Ws 422/12 -, vom 15. März 2012 - 3 Ws 155/12 - und vom 7. März 2014 - 4 Ws 21/14 -).
  • KG, 31.03.2017 - 5 Ws 81/17

    Fortdauer von Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot bei Überhaft

    Eine Haftverschonung im Sinne von § 116 Abs. 1 StPO würde neben einer tragfähigen Grundlage für mögliche Auflagen und Weisungen die Gewissheit des Senats erfordern, dass er sich auf den Angeklagten verlassen kann (vgl. KG, Beschlüsse vom 14. August 2015 - 4 Ws 72/15 - und 30. Juli 2012 - 3 Ws 422/12 -, jeweils m. w. N.).
  • KG, 01.11.2023 - 3 Ws 52/23

    Keine sachwidrige Verfahrensverzögerung trotz Anklage zum unzuständigen Gericht

    Eine Haftverschonung nach § 116 Abs. 1 StPO würde - neben einer tragfähigen Grundlage für mögliche Auflagen und Weisungen - die Gewissheit des Senats erfordern, dass er sich auf die Angeklagten verlassen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juli 2012 - 3 Ws 422/12 - m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 3 Ws 1053/13

    Gutachten als Voraussetzung für Aussetzung der Vollstreckung der

    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft die Einholung eines Sachverständigengutachtens unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 24. Mai 2012 (3 Ws 422/12) für erforderlich erachtet, ist die der dortigen Entscheidung zugrunde liegende Fallgestaltung mit der vorliegenden nicht vergleichbar.
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2015 - 2 Ws 118/15

    Behinderung des Sicherungsverwahrten: Ablehnung einer Arbeitstherapie mangels

    Für die Beurteilung des für den Untergebrachten konkret möglichen und erforderlichen Betreuungsangebots wird aufgrund der Besonderheiten dieses Falles ein Sachverständigengutachten einzuholen sein, um beurteilen zu können, ob und ggfs. welche arbeitstherapeutischen oder vergleichbaren Maßnahmen für den Untergebrachten möglich und geeignet sind, die Ziele des § 66c Abs. 1 Nr. 1 StGB zu fördern bzw. zu erreichen (vgl. Gesetzesbegründung zur Änderung des § 463 Abs. 3 StPO, BT-Drs. 17/9874; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.05.2012, 3 Ws 422/12, juris).
  • KG, 08.02.2016 - 5 Ws 12/16

    Zur Annahme von Fluchtgefahr bei Begründung eines ausländischen Wohnsitzes

  • OLG Braunschweig, 17.12.2013 - 1 Ws 279/13

    Erfordernis aktueller Stellungnahmen der mit dem Verurteilten in engem Kontakt

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