Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6341
OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10 (https://dejure.org/2010,6341)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.08.2010 - 3 Ws 423/10 (https://dejure.org/2010,6341)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. August 2010 - 3 Ws 423/10 (https://dejure.org/2010,6341)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,6341) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Verbotes zur Haltung und Führung von Kraftfahrzeugen im Rahmen der Anordnung einer Führungsaufsicht; Rechtliche Voraussetzungen zur Annahme der Gesetzeswidrigkeit einer richterlichen Anordnung; Einschränkungen für die Ausgestaltung der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeughaltungsverbot - Zulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 68b Abs. 1 Nr. 6; StGB § 69
    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht; Verbot zur Haltung und Führung von Kraftfahrzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 59
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 02.03.2006 - 1 Ws 66/06

    Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10
    Im Grundsatz sieht der Senat damit aber keine durchgreifenden Anhaltspunkte, die gegen ein umfassendes Verbot des Führens und Haltens von Kraftfahrzeugen im Wege der Führungsaufsichtweisung sprechen würden (so auch zur ähnlich gelagerten Problematik beim Verhältnis zwischen § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB und § 70 StGB: OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.2008, Az. 2 Ws 205/07, OLG Hamm, Beschluss vom 20.08.2009, Az. 2 Ws 207/09; jeweils zit. nach Juris; a.A. aber insoweit OLG Jena, Beschluss vom 02.03.2006, Az. 1 Ws 66/06; zit. nach Juris).
  • OLG Hamburg, 04.03.2008 - 2 Ws 205/07

    Berufsverbotsgleiche Führungsaufsichtsweisung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10
    Im Grundsatz sieht der Senat damit aber keine durchgreifenden Anhaltspunkte, die gegen ein umfassendes Verbot des Führens und Haltens von Kraftfahrzeugen im Wege der Führungsaufsichtweisung sprechen würden (so auch zur ähnlich gelagerten Problematik beim Verhältnis zwischen § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB und § 70 StGB: OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.2008, Az. 2 Ws 205/07, OLG Hamm, Beschluss vom 20.08.2009, Az. 2 Ws 207/09; jeweils zit. nach Juris; a.A. aber insoweit OLG Jena, Beschluss vom 02.03.2006, Az. 1 Ws 66/06; zit. nach Juris).
  • OLG Stuttgart, 24.09.2004 - 1 Ws 248/04

    Nachträgliche Änderung von Bewährungsauflagen: Andere Bewertung von Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10
    So setzt die nachträgliche Änderung von Entscheidungen zur Bewährungsgestaltung nach § 56 e StGB eine Änderung der Tatsachenlage voraus (vgl. OLG Stuttgart in NStZ-RR 2004, 362, 363; Fischer, a.a.O.; § 56 e Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05

    Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10
    Auch ist eine nachträgliche Anordnung der Maßregel der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 b Abs. 1 S. 1, Abs. 2 StGB nur bei neuer Tatsachenlage zulässig (vgl. BGHSt 50, 275 [278]; Fischer, a.a.O., § 66 b Rdn. 16 ff. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.08.2009 - 2 Ws 207/09

    Zulässigkeit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Untersagung jeglicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10
    Im Grundsatz sieht der Senat damit aber keine durchgreifenden Anhaltspunkte, die gegen ein umfassendes Verbot des Führens und Haltens von Kraftfahrzeugen im Wege der Führungsaufsichtweisung sprechen würden (so auch zur ähnlich gelagerten Problematik beim Verhältnis zwischen § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB und § 70 StGB: OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.2008, Az. 2 Ws 205/07, OLG Hamm, Beschluss vom 20.08.2009, Az. 2 Ws 207/09; jeweils zit. nach Juris; a.A. aber insoweit OLG Jena, Beschluss vom 02.03.2006, Az. 1 Ws 66/06; zit. nach Juris).
  • KG, 08.10.1998 - 5 Ws 572/98

    Führungsaufsicht: Befristung, Weisungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10
    Hiergegen wird vorgebracht, eine solche allgemeine Weisung komme der Entziehung der Fahrerlaubnis gleich und unterlaufe damit die Regelung des § 69 StGB (vgl. KG, Beschluss vom 08.10.1998, Az. 5 Ws 572/98, zit. nach Juris, Fischer, StGB, 57. Aufl., § 68 b Rn. 8; MK/Groß, StGB, § 68 b Rn. 6; SSW-StGB/Jehle, § 68 b Rn. 10).
  • KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15

    Führungsaufsicht; Verbot, ein KFZ zu führen

    Entgegen der von Teilen des Schrifttums und der früher vom Kammergericht vertretenen Ansicht hat u.a. das OLG Frankfurt/M. die Auffassung vertreten, dass es weder verfassungs- noch einfachrechtlich ausgeschlossen sei, auf § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StGB auch solche Verbote zu stützen, die einer Entziehung der Fahrerlaubnis gleichkommen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. August 2010 - 3 Ws 423/10 - Rdn. 9 [juris]; Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl. § 68b Rdn. 11).
  • KG, 05.04.2022 - 5 Ws 22/22

    Weisungen in der Führungsaufsicht: Verbot des Führens und Haltens von

    cc) Soweit in Literatur und Rechtsprechung ferner umstritten ist, ob eine Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StGB auch dann zulässig ist, wenn - anders als im vorliegenden Fall - keine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB oder keine Sperrfrist nach § 69a StGB angeordnet wurde, und welche Fahrzeuge in so gelagerten Fällen von der Weisung erfasst sein dürfen (zum Meinungsstreit vgl. KG, Beschlüsse vom 8. Oktober 1998 - 5 Ws 572/98 - juris Rn. 11 ff. und 22. Juni 2015 - 2 Ws 136/15 - juris Rn. 20 ff.; Senat, Beschlüsse vom 16. Juni 2017 - 5 Ws 131/17 - und 19. April 2018, a.a.O. juris Rn. 19; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 59; Ostendorf in NK-StGB, 5. Aufl., § 68b Rn. 14; Schneider , a.a.O. Rn. 29; Heger , a.a.O. § 68b Rn. 2; jeweils m.w.N.), bedarf diese Frage hier keiner Erörterung.
  • OLG Hamm, 21.07.2015 - 2 Ws 134/15

    Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen als Weisung in der Führungsaufsicht

    Dabei kann offen bleiben, ob ein - wie hier - allgemeines Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen als Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht gemäß § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 6 StGB generell ausgeschlossen ist, da es der Entziehung der Fahrerlaubnis gleichkommt und damit die Regelung des § 69 StGB unterläuft (vgl. KG, Beschluss vom 08.10.1998, Az. 5 Ws 572/998, BeckRS 1998, 15200; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 68b Rn. 8 m.w.N.) oder ob ein allgemeines Verbot des Haltens und Führens von Kraftfahrzeugen in Ausnahmefällen zulässig ist, wenn im Ausgangsverfahren eine Maßregel nach §§ 69, 69a StGB angeordnet wurde (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2011, 59; Schönke/Schröder/Kinzig/Stree, StGB, 29. Aufl., § 68b Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht