Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3528
OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04 (https://dejure.org/2004,3528)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.03.2004 - 3 Ws 44/04 (https://dejure.org/2004,3528)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. März 2004 - 3 Ws 44/04 (https://dejure.org/2004,3528)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3528) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Anwesenheit eines Angeklagten in der Hauptverhandlung; Kennzeichnende Merkmale des Haftgrundes der Flucht; Haftbefehl aufgrund einer Fluchtgefahr; Fluchtgefahr bei Personen mit Wohnsitzen im Inland und Ausland; Erzwingen des Erscheinens des sich im ...

  • Judicialis

    StPO § 112 Abs. 2 Nr. 1; ; StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Fluchtgefahr bei Sachverhalten mit Auslandsbezug (RA Dr. Markus Adick; HRRS 5/2010, S. 247 ff.)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 76
  • StV 2005, 33
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04
    Das Petitum des Angeklagten, auf freiem Fuß belassen, d. h. als freier Mann an der Hauptverhandlung teilzunehmen, ist vorliegend - im Lichte der wertsetzenden Bedeutung des Art. 2 GG, aber auch von Art. 5 Abs. 1 MRK und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. etwa BVerfGE 32, 87, 93) betrachtet - legitim.

    Sollte der Angeklagte - wider Erwarten - der anzuberaumenden Hauptverhandlung unentschuldigt fernbleiben oder diese eigenmächtig verlassen, würde dies freilich nicht nur den Erlass eines Haftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO (vgl. auch § 231 Abs. 1 StPO) rechtfertigen (vgl. hierzu BVerfGE 32, 87, 93).

  • OLG Karlsruhe, 15.10.1998 - 2 Ws 222/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04
    Der Senat deutet die bisherige Weigerung des Angeklagten, nach Deutschland einzureisen, dahin, dass er sich nicht dem Verfahren, sondern nur der drohenden - seines Erachtens ungerechtfertigten - Inhaftierung entziehen will (vgl. ähnlich Senat StV 1999, 607; so wohl jedenfalls im Ergebnis auch OLG Karlsruhe StV 1999, 36, 37).
  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04
    Ein Angeklagter hat nicht nur die Pflicht (§§ 230, 231 StPO), sondern auch das unter besonderem verfassungsrechtlichem Schutz stehende (Art. 103 Abs. 1 GG) Recht, an der Hauptverhandlung teilzunehmen (vgl. auch BGHSt 19, 144, 147; 26, 84, 90).
  • OLG Köln, 07.08.2002 - 2 Ws 358/02

    Haftbefehl im Zusammenhang mit einem dringenden Tatverdacht über eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04
    Dass die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten etwa Gelegenheit gegeben hätte, sich an seinem Wohnsitz in C. anhören zu lassen, der Angeklagte dies oder gar jegliche Kontaktaufnahme mit den Strafverfolgungsbehörden abgelehnt habe, woraus zu schließen wäre, er sei nicht bereit, sich dem Verfahren zu stellen und Ladungen nach Deutschland Folge zu leisten (vgl. hierzu die von der Staatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 06.02.2004 in Bezug genommene Entscheidung OLG Köln NStZ 2003, 219), ist nicht der Fall.
  • BGH, 05.11.1963 - 5 StR 445/63
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04
    Ein Angeklagter hat nicht nur die Pflicht (§§ 230, 231 StPO), sondern auch das unter besonderem verfassungsrechtlichem Schutz stehende (Art. 103 Abs. 1 GG) Recht, an der Hauptverhandlung teilzunehmen (vgl. auch BGHSt 19, 144, 147; 26, 84, 90).
  • OLG Stuttgart, 11.03.1998 - 1 Ws 28/98

    Haftgrund der Fluchtgefahr im Fall der Rückkehr eines Ausländers an seinen den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04
    Der Angeklagte Z. ist nicht "volatil", d. h. flüchtig; er ist nicht zwecks Verhinderung oder Erschwerens seiner Strafverfolgung ins Ausland geflohen, steht vielmehr im Aus- und Inland - auf freiem Fuß belassen - für Ladungen zur Verfügung und ist gewillt, diesen ggf. Folge zu leisten (vgl. hierzu OLG Stuttgart Die Justiz 1983, 311; dass. Die Justiz 1998, 290 = NStZ 1998, 427 =StV 1999, 33 m. Anm. Lagodny; OLG Köln a.a.O.).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04
    Hinzu kommt, dass der Angeklagte, der - bislang unwiderlegt - geltend macht, von seiner Unschuld überzeugt zu sein, und für den die Unschuldsvermutung als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips streitet (vgl. auch Art. 6 Abs. 2 MRK; BVerfGE 82, 106; dass. NJW 1992, 1611), ein beachtliches Eigeninteresse an der Klärung der gegen ihn erhobenen Tatvorwürfe hat, zumal sein inländisches Vermögen erheblichen Umfangs aus Anlass der verfahrensgegenständlichen Taten arrestiert ist und zahlreiche zivilrechtliche Streitsachen im Lauf oder wegen Vorgreiflichkeit vorliegenden Verfahrens ausgesetzt sind.
  • BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 530/03

    Zur Frage, wann ein die Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04
    Die Verhaftung und Einschließung eines Angeklagten in eine Haftanstalt darf nur angeordnet werden, wenn unabweisbare Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung dies zwingend gebieten (BVerfG NJW 2003, 2895, 2896).
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2000 - 3 HEs 112/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04
    Fluchtgefahr bestünde nur dann, wenn aufgrund der Würdigung der Umstände des vorliegenden Einzelfalles mit größerer Wahrscheinlichkeit anzunehmen wäre, dass sich der Angeklagte dem Strafverfahren entziehen, anstatt sich ihm stellen bzw. zur Verfügung halten würde (Senat StraFo 1997, 91 ff.; StV 2000, 513, 514; Die Justiz 2001, 87, 88; Meyer-Goßner StPO a.a.O. § 112 Rdnr. 17, § 116 Rdnr. 4).
  • OLG Karlsruhe, 29.07.2010 - 3 Ws 225/10

    Jörg Kachelmann: Haftbeschwerde hat Erfolg

    Dahinstehen kann infolgedessen, ob in der Person des Angeklagten der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) derzeit noch gegeben ist, was angesichts der persönlichen und - auch inländischen - beruflichen Bindungen des Angeklagten und seiner Erklärung vom 26.7.2010, ernsthaft und fest entschlossen zu sein, sich auch im Fall seiner Freilassung der Hauptverhandlung zu stellen, dort zu seinen Lebensführungsfehlern zu stehen und wegen des Anklagevorwurfs um seine Rehabilitierung zu kämpfen, fraglich sein könnte (vgl. hierzu Senat, StV 2005, 33 mit Anm. Hilger).
  • OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05

    Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden Beschuldigten

    Soweit in Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 325, 326; 2005, 33, 35; OLG Oldenburg StV 2005, 432) und Schrifttum (Lagodny, StV 1999, 36; Hilger, StV 2005, 36, 38) teilweise der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO befürwortet bzw. zumindest für möglich gehalten wird, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO im Ausland erfolgen soll.

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1998, 427, 428; OLG Hamm NStZ-RR 2004, 278 = StV 2005, 35; OLG Karlsruhe StV 2005, 33 m. krit. Anm. Hilger).

  • OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 3 Ws 113/05

    Unlautere Gewinnmitteilungen sind strafbar

    Der verteidigte Beschuldigte kehrte nach der Außervollzugsetzung des Haftbefehls des Amtsgerichts - Haftrichter - M. vom 18.11.2004 nach Deutschland zurück und hat sich dem weiteren Verfahren gestellt; der Senat kann mithin offen lassen, ob daraus zu schließen sei, der Beschuldigte habe sich durch seinen Aufenthalt in der Schweiz nicht der Strafverfolgung, sondern nur seiner Verhaftung entziehen wollen (Senat StV 1999, 607; ders. Die Justiz 2004, 268 = StraFo 2004, 240).

    Zum Einen bestimmt nicht der Grad des Tatverdachts die Höhe der (zu erwartenden) Strafe, sondern die Tat- und Schuldschwere; zum Anderen wird der subjektive Fluchtanreiz für den Beschuldigten auch durch das Stadium des Verfahrens beeinflusst (Senat Die Justiz 2004, 268 = StraFo 2004, 240).

  • OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07

    Zulässigkeit eines Haftbefehls gegen einen dauernd im Ausland lebenden

    Soweit in Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 325, 326; 2005, 33, 35; OLG Oldenburg StV 2005, 432) und Schrifttum (Lagodny, StV 1999, 36; Hilger, StV 2005, 36, 38) teilweise der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO befürwortet bzw. zumindest für möglich gehalten wird, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO im Ausland erfolgen soll.
  • OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 3 Ws 114/05

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Widerruf der Haftverschonung wegen

    Der verteidigte Beschuldigte kehrte nach der Außervollzugsetzung des Haftbefehls des Amtsgerichts - Haftrichter - M. vom 18.11.2004 nach Deutschland zurück und hat sich in Kenntnis der Verdachtslage dem weiteren Verfahren gestellt; der Senat kann insoweit offen lassen, ob daraus zu schließen sei, der Beschuldigte habe sich durch seinen Aufenthalt in der Schweiz nicht der Strafverfolgung, sondern nur seiner Verhaftung entziehen wollen (Senat StV 1999, 607; ders. Die Justiz 2004, 268 = StraFo 2004, 240).

    Was den Haftgrund der Fluchtgefahr anbetrifft, ist hervorzuheben, dass zum Einen nicht der Grad des Tatverdachts für die Höhe der (zu erwartenden) Strafe bestimmend (vgl. ähnlich OLG München a.a.O.) ist, sondern die Tat- und Schuldschwere; zum Anderen wird der subjektive Fluchtanreiz für den Beschuldigten auch durch das Stadium des Verfahrens beeinflusst (Senat Die Justiz 2004, 268 = StraFo 2004, 240).

  • OLG Köln, 18.03.2005 - 2 Ws 32/05

    Fluchtgefahr bei einem im Ausland - dauerhaft - lebenden ausländischen

    Wann ein solches Verhalten bei ausländischen Tatverdächtigen, die an ihrem ausländischen Wohnsitz leben, gegeben ist, wird von den Obergerichten in Einzelfällen unterschiedlich gesehen ( vgl. beispielsweise OLG Karlsruhe, StV 1999, 36 und StV 2005, 33; OLG Frankfurt StV 1994, 581; OLG Saarbrücken, StV 1991, 265; dagegen mit einer weiteren Auslegung des Sicht-Entziehens : OLG Hamm, StV 2005, 35 = NStZ-RR 2004, 278; ähnlich OLG Stuttgart, StV 1999, 33 = NStZ 1998, 428 mit Anm. Lagodny; Senat vom 18.07.2002, NStZ 2003, 219 = StV 2003, 416).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des

    In der Folgezeit wurden Akteneinsichtsgesuche der Verteidigung des Angeklagten S., der Verteidigung des vor dem Landgericht M. (24 KLs 628 Js 33559/00) in derzeit laufender Hauptverhandlung gesondert verfolgten D. (vgl. hierzu Senat StraFo 2004, 240 = Die Justiz 2004, 268), der Rechtsverfolgungsgemeinschaft FlowTex Schaden GdbR und der in dem von jener betriebenen, vor dem Landgericht K. unter Az. 2 O 60/03 anhängigen Amthaftungs-klageverfahren Bevollmächtigten des Landes Baden-Württemberg abgewickelt.
  • OLG Dresden, 24.02.2005 - 1 Ws 29/05

    Zur Fluchtgefahr bei Sachverhalten mit Auslandsbezug

    Fluchtgefahr bestünde nur dann, wenn aufgrund der Würdigung der Umstände des vorliegenden Einzelfalles mit größerer Wahrscheinlichkeit anzunehmen wäre, dass sich der Beschuldigte dem Strafverfahren entziehen, anstatt sich ihm stellen bzw. zur Verfügung halten würde (OLG Karlsruhe, StV 2005, 33 ff. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.02.2005 - 2 Ss 29/05

    Beweisantrag; Auslandszeuge; Ablehnung; Ablehnungsgrund, Verfahren; Begründung

    Die Revision übersieht in der landgerichtlichen Strafzumessung zudem auch, dass sich das Landgericht damit auseinandergesetzt hat, dass es eine gleich hohe Strafe wie der Amtsrichter verhängt hat, obwohl es von einem wesentlich geringeren Strafrahmen ausgehen musste (vgl. dazu Senat in StV 2005, 33).
  • OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 3 Ws 96/05

    Zulässigkeit des Erlasses eines zu vollziehenden Haftbefehls bei zeitgleicher

    Zum Einen ist nicht der Grad des Tatverdachts für die Höhe der (zu erwartenden) Strafe bestimmend, sondern die Tat- und Schuldschwere; zum Anderen wird der subjektive Fluchtanreiz für den Beschuldigten auch durch das Stadium des Verfahrens beeinflusst (Senat Die Justiz 2004, 268 = StraFo 2004, 240).
  • OLG Celle, 20.03.2009 - 1 Ws 141/09

    Fluchtgefahr bei möglicher Absetzung ins Ausland und schwerer Erreichbarkeit des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht