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   KG, 10.09.2010 - 3 Ws 454/10, 1 AR 1229/10   

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https://dejure.org/2010,9768
KG, 10.09.2010 - 3 Ws 454/10, 1 AR 1229/10 (https://dejure.org/2010,9768)
KG, Entscheidung vom 10.09.2010 - 3 Ws 454/10, 1 AR 1229/10 (https://dejure.org/2010,9768)
KG, Entscheidung vom 10. September 2010 - 3 Ws 454/10, 1 AR 1229/10 (https://dejure.org/2010,9768)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei einer Beschlussfassung des Gerichts ohne vorherige Bescheidung über einen Antrag auf Akteneinsicht des Beschwerdeführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 147 Abs. 7
    Gehörsverletzung durch Beschwerdeentscheidung ohne vorherige Gewährung der beantragten Akteneinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 502 Qs 65/10
  • KG, 10.09.2010 - 3 Ws 454/10, 1 AR 1229/10
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 28.07.1964 - 2 BvR 201/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Revisionsverfahren

    Auszug aus KG, 10.09.2010 - 3 Ws 454/10
    Auch eine rechtlich vollständige und sorgfältige Sachprüfung des Gerichts begründet, für sich betrachtet, kein zwingendes Ausschlusskriterium für die Möglichkeit einer anderen Sachentscheidung bei Beachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 1964 - 2 BvR 201/64 - juris, Rn. 4).
  • OLG Hamm, 28.07.2008 - 2 Ws 171/08

    letzung rechtliches Gehör; Anspruch; Verletzung Nachholung rechtliches Gehör

    Auszug aus KG, 10.09.2010 - 3 Ws 454/10
    Lediglich in denjenigen Fällen, in denen der betroffene Verfahrensbeteiligte nichts anderes hätte vortragen können, als er tatsächlich bereits vorgetragen hat, oder es sonst ausgeschlossen ist, dass das Gericht bei ordnungsgemäßer Anhörung anders entschieden hätte, kann die Entscheidungserheblichkeit der Gehörsverletzung verneint werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2005 - 2 StR 518/03 - juris, Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juli 2008 - 2 Ws 171/08 - juris, Rn. 10).
  • OLG Jena, 20.12.2007 - 1 Ws 474/07

    Anhörungsrüge

    Auszug aus KG, 10.09.2010 - 3 Ws 454/10
    Behält sich der Beschwerdeführer - wie hier - eine (weitere) Begründung seines Rechtsmittels vor, so steht dies im Regelfall einer sofortigen Entscheidung über die Beschwerde entgegen (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 1 Ws 474/07 - juris, Rn. 17).
  • BGH, 28.04.2005 - 2 StR 518/03

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Revisionsrechtszug

    Auszug aus KG, 10.09.2010 - 3 Ws 454/10
    Lediglich in denjenigen Fällen, in denen der betroffene Verfahrensbeteiligte nichts anderes hätte vortragen können, als er tatsächlich bereits vorgetragen hat, oder es sonst ausgeschlossen ist, dass das Gericht bei ordnungsgemäßer Anhörung anders entschieden hätte, kann die Entscheidungserheblichkeit der Gehörsverletzung verneint werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2005 - 2 StR 518/03 - juris, Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juli 2008 - 2 Ws 171/08 - juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 23.10.1992 - 1 BvR 1232/92

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei gerichtliche Entscheidung nach

    Auszug aus KG, 10.09.2010 - 3 Ws 454/10
    Das Gericht muss in diesen Fällen im Hinblick auf Art. 103 Abs. 1 GG bis zur Entscheidung eine angemessene Zeit warten, wenn es für diese Begründung keine Frist gesetzt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 - juris, Rn. 2, m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 18.12.2006 - 1 Ws 406/05

    Strafverfahren: Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf nachträgliche

    Auszug aus KG, 10.09.2010 - 3 Ws 454/10
    Da das Nachholungsverfahren gemäß § 33a S. 1 StPO gesetzessystematisch der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entspricht, deren Gewährung die davon betroffene gerichtliche Entscheidung gegenstandslos werden lässt (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 44 Rn. 25, m.w.N.) und Gleiches daher auch bei Zurückversetzung auf erfolgreiche Anhörungsrüge gilt (vgl. Thüringer OLG, OLGSt, a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 1 Ws 406/05 - juris, Rn. 26), war der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 27. Mai 2010 für gegenstandslos zu erklären.
  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör iSv Art 15

    Auszug aus KG, 10.09.2010 - 3 Ws 454/10
    Will ein nach § 33a S. 1 StPO angerufenes Gericht in einer derartigen Konstellation die Entscheidungserheblichkeit der Gehörsverletzung verneinen, bedarf es daher zwingend einer hinreichenden und schlüssigen Begründung (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 - juris, Rn. 21.).
  • Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3707
    Auszug aus KG, 10.09.2010 - 3 Ws 454/10
    Einer Nachholung des rechtlichen Gehörs gemäß § 33a StPO bedarf es immer dann, wenn sich die unterbliebene Anhörung auf das Ergebnis der Entscheidung ausgewirkt hat (vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drucksache 15/3707 S. 17; Senat, Beschluss vom 26. Juli 2000 - 3 Ws (B) 345/00 -).
  • KG, 04.11.1999 - 5 Ws (B) 580/99
    Auszug aus KG, 10.09.2010 - 3 Ws 454/10
    Zwar sind Beschlüsse im Nachverfahren gemäß § 33a StPO insoweit unanfechtbar, als sie eine auf die Überprüfung hin getroffene Sachentscheidung enthalten, jedoch ist die Beschwerde gegen eine solche Entscheidung stets dann zulässig, wenn in dem angefochtenen Beschluss - wie hier- die Voraussetzungen einer Nachholung rechtlichen Gehörs verneint worden sind (vgl. KG NJW 1966, 991; KG, Beschluss vom 4. November 1999 - 5 Ws (B) 580/99 - juris, Rn. 3).
  • KG, 26.07.2000 - 3 Ws (B) 345/00
    Auszug aus KG, 10.09.2010 - 3 Ws 454/10
    Einer Nachholung des rechtlichen Gehörs gemäß § 33a StPO bedarf es immer dann, wenn sich die unterbliebene Anhörung auf das Ergebnis der Entscheidung ausgewirkt hat (vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drucksache 15/3707 S. 17; Senat, Beschluss vom 26. Juli 2000 - 3 Ws (B) 345/00 -).
  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • KG, 14.10.2015 - 4 Ws 78/15

    Erfolgreiche Beschwerde im Anhörungsrügeverfahren

    Auch eine rechtlich vollständige und sorgfältige Sachprüfung des Gerichts begründet, für sich betrachtet, kein zwingendes Ausschlusskriterium für die Möglichkeit einer anderen Sachentscheidung bei Beachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. KG, Beschluss vom 10. September 2010 - 3 Ws 454/10 -).
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