Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.09.1992 - 3 Ws 457/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9134
OLG Koblenz, 30.09.1992 - 3 Ws 457/92 (https://dejure.org/1992,9134)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.09.1992 - 3 Ws 457/92 (https://dejure.org/1992,9134)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. September 1992 - 3 Ws 457/92 (https://dejure.org/1992,9134)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,9134) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Regensburg, 13.05.1982 - 2 StVK 50/80
    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.1992 - 3 Ws 457/92
    Darüber hinaus hat sich die Strafvollstreckungskammer nach der Stellungnahme des Ministeriums der Justiz vom 18. September 1992 in Gegensatz zu einer Entscheidung des Landgerichts Regensburg vom 13. Mai 1982 ( 2 StVK 50/80 [3 b]) gesetzt.
  • OLG Saarbrücken, 26.08.1982 - 1 Ws 69/81
    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.1992 - 3 Ws 457/92
    In einer Anstalt des geschlossenen Vollzuges, die wie die Justizvollzugsanstalt D. nach dem Vollstreckungsplan für die Aufnahme von langstrafigen Gefangenen vorgesehen ist, ist eine optische Besuchsüberwachung zulässig (vgl. OLG Koblenz, NStZ 1988, 382 ; OLG Saarbrücken, NStZ 1983, 94 ).
  • OLG Koblenz, 09.06.1987 - 2 Vollz (Ws) 27/87

    Überwachung; Optische; Akustische; Gefangener; Besuch

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.1992 - 3 Ws 457/92
    In einer Anstalt des geschlossenen Vollzuges, die wie die Justizvollzugsanstalt D. nach dem Vollstreckungsplan für die Aufnahme von langstrafigen Gefangenen vorgesehen ist, ist eine optische Besuchsüberwachung zulässig (vgl. OLG Koblenz, NStZ 1988, 382 ; OLG Saarbrücken, NStZ 1983, 94 ).
  • KG, 10.06.2009 - 2 Ws 510/08

    Strafvollzug: Anordnung des Besuch von Familienangehörigen an einem

    Nach herrschender Meinung, die auch der Senat teilt, sind Maßnahmen der optischen Besuchsüberwachung der beschriebenen Art in Anstalten des geschlossenen Vollzuges, in denen auch Gefangene mit mehrjährigen Strafen behandelt und verwahrt werden, grundsätzlich zulässig, weil es dort die besonderen Verhältnisse der Anstalt nicht zulassen, deren Sicherheit durch unkontrollierte Besuche zu gefährden (vgl. OLG Hamm ZfStrVo 1993, 309; OLG Koblenz, Beschluß vom 30. September 1992 - 3 Ws 457/92 - anders noch in ZfStrVo 1987, 305 = NStZ 1988, 382; OLG Saarbrücken NStZ 1983, 94; Senat NStZ 1995, 103 und 1984, 94; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 27 Rdn. 2; Schwind/Böhm/Jehle § 27 StVollzG Rdn. 6 mit weit.
  • OLG Hamm, 20.12.2012 - 1 Vollz (Ws) 566/12

    Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug; Beweiswürdigung bei Annahme der

    Dies kann der Fall sein, weil die Strafvollstreckungskammer von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht nur in einem besonderen Einzelfall abgewichen ist (BVerfG, Beschl. v. 11.04.2008 - 2 BvR 866/06 - juris), oder weil die Entscheidung von der ständigen Rechtsprechung anderer Strafvollstreckungskammern abweicht (OLG Koblenz, Beschl. v. 30.09.1992 - 3 Ws 457/92 - juris LS).
  • KG, 05.12.2016 - 2 Ws 242/16

    Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin: Beachtung des Abstandsgebots bei

    Eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist insbesondere dann gegeben, wenn die Strafvollstreckungskammer von der höchstrichterlichen oder obergerichtlichen Rechtsprechung nicht nur in einem besonderen Einzelfall abweichen will (vgl. OLG Hamm ZfStrVo 1984, 318) oder wenn die angefochtene Entscheidung von der ständigen Rechtsprechung anderer Strafvollstreckungskammern abweicht (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1993, 244; OLG Bamberg, ZfStrVo SH 1978, 31) oder auf verfahrens- oder materiellrechtlichen Fehlern beruht.
  • BayObLG, 12.05.2021 - 203 StObWs 154/21

    Zulässigkeit der Aufnahme von Gesprächen zwischen Gefangenen und Angehörigen

    Es handelt sich nicht um eine Überwachung der Unterhaltung im Sinne von Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BaySvVollzG , da, wie die Strafvollstreckungskammer nach vollständiger Beweisaufnahme zutreffend festgestellt hat, der Zeuge K... die von ihm niedergeschriebenen Gesprächsteile zufällig in einem Zeitraum von nur etwa 2 Minuten bei einer Gesamtgesprächsdauer von fünf Stunden wahrgenommen hat (OLG Koblenz, Beschluss vom 30.9.1992, Az.: 3 Ws 457/92 - juris; Arloth/Krä, StVollzG , 4. Aufl., 2017, § 27 StVollzG Rn. 6; Art. 30 BayStVollzG Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht