Rechtsprechung
| OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 46/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entscheidungsmaßstab bei Beschränkungsanordnungen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO § 119
Entscheidungsmaßstab bei Beschränkungsanordnungen
Kurzfassungen/Presse (2)
- lto.de (Kurzinformation)
Nach der gesetzlichen Neuregelung muss jede einzelne Beschränkung der Untersuchungshaft ausdrücklich angeordnet werden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 119 Abs. 1
Zulässigkeit der akustischen und optischen Überwachung des Besuchs eines Untersuchungsgefangenen und der Überwachung der Telekommunikation; Überwachung des Paketverkehrs wegen gesteigerter Fluchtgefahr; Erlaubnispflichtigkeit der Übergabe von Waren aus in der Anstalt befindlichen Automaten
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - 9 KLs 25/09
- OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 46/10
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10
Erforderlichkeit von Überwachungsanordnungen nach § 119 Abs 1 StPO in der …
Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, genügt nicht (vgl. BVerfG, StV 1993, 592 f., NStZ 1996, 613 f., NJW 1997, 185 und StV 2009, 253 ; KG…, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 AR 960/00 - 4 Ws 23 und 24/01 -, juris Rn. 2 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 Ws 46/10 -, juris Rn. 42 ff.; König, NStZ 2010, 185 ; Michalke, NJW 2010, 17 ). - OLG Düsseldorf, 22.08.2011 - 4 Ws 473/11
Voraussetzungen für die Anordnung einer Beschränkung nach § 119 Abs. 1 StPO
Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, genügt nicht (vgl. BVerfG, StV 2009, 253; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 Ws 46/10).
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