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   OLG Hamm, 10.09.2002 - 3 Ws 466/02   

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https://dejure.org/2002,10808
OLG Hamm, 10.09.2002 - 3 Ws 466/02 (https://dejure.org/2002,10808)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.09.2002 - 3 Ws 466/02 (https://dejure.org/2002,10808)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. September 2002 - 3 Ws 466/02 (https://dejure.org/2002,10808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Akustische Besuchsübewachung,

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer akustische Besuchsübewachung in der Untersuchungshaft; Vermeidung von Fluchtvorbereitungen; Verfahrenssicherung; Erwartete Strafhöhe; Fluchtgefahr ; Verdunkelungsgefahr

  • Judicialis

    StPO § 119; ; UVollzO Nr. 74

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 119; UVollzO Nr. 74
    Akustische Besuchsübewachung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2002 - 3 Ws 466/02
    Die Anordnung der akustischen Besuchsüberwachung stellt, wie auch die in § 27 Abs. 1 StVollzG vorgenommene Differenzierung zwischen der akustischen Überwachung und anderen Formen der Besuchsüberwachung zeigt, einen ganz erheblichen Eingriff in den persönlichen, durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Lebensbereich sowohl des Gefangenen als auch des Besuchers dar (BVerfG, StV 1993, 592).

    § 119 Abs. 3 StPO stellt sich damit als grundrechtseinschränkende Bestimmung dar, deren Auslegung der Tatsache Rechnung zu tragen hat, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt worden ist und deshalb nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfG, NJW 1976, 1311; StV 1993, 592; OLG Köln StV 1995, 259; Senat, Beschluss vom 05.11.1996 - 3 Ws 514/96 - Beschluss vom 24.02.1998 - 3 Ws 579/97 - OLG Hamm, 5. Strafsenat, Beschluss vom 26.04.2001 - 5 Ws 174/01 -).

    Der Richter hat daher stets zu prüfen, ob im Einzelfall überhaupt konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein nicht akustisch überwachter Besuch eine Gefährdung von Haftzweck oder Ordnung der Anstalt mit sich brächte (BVerfG, StV 1993, 592; Senat, a.a.O.; OLG Hamm, 5. Strafsenat, a.a.O.).

    Der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht dagegen bei einer den Grundrechten Rechnung tragenden Auslegung von § 119 Abs. 3 StPO nicht aus, um dem Gefangenen Beschränkungen aufzuerlegen (BVerfG, StV 1993, 592; Senat, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ws 514/96
    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2002 - 3 Ws 466/02
    § 119 Abs. 3 StPO stellt sich damit als grundrechtseinschränkende Bestimmung dar, deren Auslegung der Tatsache Rechnung zu tragen hat, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt worden ist und deshalb nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfG, NJW 1976, 1311; StV 1993, 592; OLG Köln StV 1995, 259; Senat, Beschluss vom 05.11.1996 - 3 Ws 514/96 - Beschluss vom 24.02.1998 - 3 Ws 579/97 - OLG Hamm, 5. Strafsenat, Beschluss vom 26.04.2001 - 5 Ws 174/01 -).

    Bei Vorliegen von Verdunkelungsgefahr wird daher die Anordnung akustischer Besuchsüberwachung naheliegen, beim Haftgrund der Fluchtgefahr dagegen nur dann, wenn konkrete Hinweise dafür bestehen, dass gerade zwischen dem Untersuchungsgefangenen und seinen Besuchern Fluchtpläne abgesprochen werden könnten (Senat, Beschluss vom 05.11.1996 - 3 Ws 514/96 OLG Hamm - OLG Köln, StV 1995, 260).

  • OLG Stuttgart, 21.09.1994 - 1 Ws 197/94

    Ausländischer Beschuldigter; Untersuchungshaft; Telefongespräch; Angehörige;

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2002 - 3 Ws 466/02
    Insoweit ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass der Richter auch Besuche ohne Überwachung gestatten kann, wenn der Haftzweck, die Person der Beteiligten und die Ordnung der Anstalt es zulassen (Senat, a.a.O.; OLG Köln, StV 1995, 260; OLG Düsseldorf, StV 1983, 111; OLG Frankfurt, StV 1983, 289, 465; LR-Wendisch, StPO, 24. Aufl., § 119 Rdnr. 42; KK-Boujong, StPO, 4. Aufl., § 119 Rdnr. 26).

    Bei Vorliegen von Verdunkelungsgefahr wird daher die Anordnung akustischer Besuchsüberwachung naheliegen, beim Haftgrund der Fluchtgefahr dagegen nur dann, wenn konkrete Hinweise dafür bestehen, dass gerade zwischen dem Untersuchungsgefangenen und seinen Besuchern Fluchtpläne abgesprochen werden könnten (Senat, Beschluss vom 05.11.1996 - 3 Ws 514/96 OLG Hamm - OLG Köln, StV 1995, 260).

  • OLG Hamm, 26.04.2001 - 5 Ws 174/01

    Überwachungsmaßnahmen, akustische und optische Besuchsüberwachung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2002 - 3 Ws 466/02
    § 119 Abs. 3 StPO stellt sich damit als grundrechtseinschränkende Bestimmung dar, deren Auslegung der Tatsache Rechnung zu tragen hat, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt worden ist und deshalb nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfG, NJW 1976, 1311; StV 1993, 592; OLG Köln StV 1995, 259; Senat, Beschluss vom 05.11.1996 - 3 Ws 514/96 - Beschluss vom 24.02.1998 - 3 Ws 579/97 - OLG Hamm, 5. Strafsenat, Beschluss vom 26.04.2001 - 5 Ws 174/01 -).
  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2002 - 3 Ws 466/02
    § 119 Abs. 3 StPO stellt sich damit als grundrechtseinschränkende Bestimmung dar, deren Auslegung der Tatsache Rechnung zu tragen hat, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt worden ist und deshalb nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfG, NJW 1976, 1311; StV 1993, 592; OLG Köln StV 1995, 259; Senat, Beschluss vom 05.11.1996 - 3 Ws 514/96 - Beschluss vom 24.02.1998 - 3 Ws 579/97 - OLG Hamm, 5. Strafsenat, Beschluss vom 26.04.2001 - 5 Ws 174/01 -).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.1982 - 2 Ws 709/82
    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2002 - 3 Ws 466/02
    Insoweit ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass der Richter auch Besuche ohne Überwachung gestatten kann, wenn der Haftzweck, die Person der Beteiligten und die Ordnung der Anstalt es zulassen (Senat, a.a.O.; OLG Köln, StV 1995, 260; OLG Düsseldorf, StV 1983, 111; OLG Frankfurt, StV 1983, 289, 465; LR-Wendisch, StPO, 24. Aufl., § 119 Rdnr. 42; KK-Boujong, StPO, 4. Aufl., § 119 Rdnr. 26).
  • OLG Hamm, 24.02.1998 - 3 Ws 579/97

    Akustische Besuchsüberwachung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2002 - 3 Ws 466/02
    § 119 Abs. 3 StPO stellt sich damit als grundrechtseinschränkende Bestimmung dar, deren Auslegung der Tatsache Rechnung zu tragen hat, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt worden ist und deshalb nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfG, NJW 1976, 1311; StV 1993, 592; OLG Köln StV 1995, 259; Senat, Beschluss vom 05.11.1996 - 3 Ws 514/96 - Beschluss vom 24.02.1998 - 3 Ws 579/97 - OLG Hamm, 5. Strafsenat, Beschluss vom 26.04.2001 - 5 Ws 174/01 -).
  • OLG Hamm, 03.08.2004 - 1 Ws 227/04

    Untersuchungshaft, Besuchsüberwachung; akustische Überwachung; Aufhebung

    Der für Haftentscheidungen zuständige Richter hat daher stets zu prüfen, ob im Einzelfall überhaupt konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein nicht akustisch überwachter Besuch eine Gefährdung von Haftzweck oder Ordnung der Anstalt mit sich brächte; der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht bei einer den Grundrechten Rechnung tragenden Auslegung des § 119 Abs. 3 StPO dagegen nicht aus, um dem Untersuchungsgefangenen Beschränkungen aufzuerlegen (BVerfG NStZ 1994, 52; 1996, 613 = NStZ-RR 1997, 7; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 2. Juni 2004 - 1 Ws 254/04 - Beschlüsse vom 17. Dezember 2003 - 2 Ws 319/03 - 10. September 2002 - 3 Ws 466/02 -, 26. April 2001 - 5 Ws 174/01 - 24. Februar 1998 - 3 Ws 579/97 - StV 1997, 258 = MDR 1997, 283; OLG Düsseldorf JMBl. NRW 2003, 71 = NStZ-RR 2003, 126; KG Berlin, Beschlüsse vom 18. Juni 1999 - 5 Ws 377/99 -; 23. Dezember 1997 - 4 Ws 253/97 - und vom 8. Dezember 1993 - 5 Ws 216/93 -).
  • OLG Hamm, 15.12.2003 - 2 Ws 319/03

    Besuchsüberwachung; akustische, Anstaltspfarrer; Bedienstete der

    Insoweit ist stets zu prüfen, ob im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Haftzweck oder Ordnung der Anstalt durch einen akustisch nicht überwachten Besuch vorliegen (vgl. BVerfG, StV 1993, 592; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2003, 126, 127; OLG Hamm, Beschlüsse vom 10. September 2002 in 3 Ws 466/02 sowie 26. April 2001 in 5 Ws 174/01).
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