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   OLG Frankfurt, 26.06.2013 - 3 Ws 478/13   

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https://dejure.org/2013,28501
OLG Frankfurt, 26.06.2013 - 3 Ws 478/13 (https://dejure.org/2013,28501)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.06.2013 - 3 Ws 478/13 (https://dejure.org/2013,28501)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - 3 Ws 478/13 (https://dejure.org/2013,28501)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Strafvollstreckung: Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft- und Unterbringungszeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft/Unterbringung bei funktionaler Verfahrenseinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55
    Anrechnung verfahrensfremder freiheitsentziehender Maßnahmen bei fiktiver Gesamtstrafenlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.08.1994 - 2 BvR 2352/93

    Aussetzung der Strafvollstreckung wegen möglicher Anrechnung verfahrensfremder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2013 - 3 Ws 478/13
    Darüber hinaus ist allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfahrensfremde Freiheitsentziehung anzurechnen, wenn zumindest eine potentielle Gesamtstrafenfähigkeit der Strafe, auf die die Untersuchungshaft/vorläufige Unterbringung angerechnet werden soll, besteht (BVerfGE NStZ 1994, 607, NStZ 2001, 501).
  • OLG Naumburg, 11.10.2012 - 2 Ws 198/12

    Strafbemessung: Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2013 - 3 Ws 478/13
    Dies gilt auch bei einer fiktiven Gesamtstrafenlage, bei der der Angeklagte die verfahrensfremde Untersuchungshaft/vorläufige Unterbringung im Hinblick auf Tatvorwürfe erlitten hat, von denen er freigesprochen wurde (vgl. hierzu OLG Sachsen-Anhalt Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - 2 Ws 198/12, StraFO 2013, 32 zitiert über Juris).
  • BVerfG, 25.04.2001 - 2 BvQ 15/01

    Anweisung an die Strafvollstreckungsbehörde durch eA, bis zur Rechtskraft einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2013 - 3 Ws 478/13
    Darüber hinaus ist allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfahrensfremde Freiheitsentziehung anzurechnen, wenn zumindest eine potentielle Gesamtstrafenfähigkeit der Strafe, auf die die Untersuchungshaft/vorläufige Unterbringung angerechnet werden soll, besteht (BVerfGE NStZ 1994, 607, NStZ 2001, 501).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2020 - 1 OWi 2 SsBs 146/20

    Fahrverbotsverhängung wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anrechenbarkeit der

    Dies gilt auch bei einer Gesamtstrafenbildung bzw. einer potentiellen Gesamtstrafenfähigkeit in den Fällen, in denen eine Gesamtstrafenfähigkeit der getrennt geführten Verfahren grundsätzlich bestand, der Verurteilte in dem Verfahren, in dem er Untersuchungshaft erlitt, jedoch später freigesprochen wurde (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Dezember 1999, aaO; Einstweilige Anordnung vom 25. April 2001, Az. 2 BvQ 15/01 in NStZ 2001, 501; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Oktober 2012, Az. 2 Ws 198/12 nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Juni 2013, Az. 3 Ws 478/13, nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 21. Juni 2018, Az. 4 Ws 75 - 76/18, nach juris).
  • LG Freiburg, 19.01.2022 - 2 Qs 98/21

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Anrechnung erlittener Untersuchungshaft bei

    Ferner ist eine verfahrensfremde Untersuchungshaft auch dann anzurechnen, wenn zumindest eine potentielle Gesamtstrafenfähigkeit der Strafe besteht, auf die die Untersuchungshaft angerechnet werden soll (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.04.2001 - 2 BvQ 15/01; OLG Frankfurt a.M. Beschl. v. 26.06.2013 - 3 Ws 478/13; Fischer aaO; Maier aaO Rn. 22).
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