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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.01.2013 - III-3 Ws 5/13   

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https://dejure.org/2013,626
OLG Hamm, 15.01.2013 - III-3 Ws 5/13 (https://dejure.org/2013,626)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.01.2013 - III-3 Ws 5/13 (https://dejure.org/2013,626)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - III-3 Ws 5/13 (https://dejure.org/2013,626)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Verdachtsgrad bei Anordnung einer Telefonüberwachung; Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots bei einer zu Unrecht angeordneten Maßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdachtsgrad bei Anordnung einer Telefonüberwachung; Beweisverwertungsverbot bei einer zu Unrecht angeordneten Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07

    Verabredung eines Verbrechens (notwendige Genauigkeit der getroffenen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2013 - 3 Ws 5/13
    Die Vorschrift setzt nicht die Festlegung aller Einzelheiten der in Aussicht genommenen Tat, sondern nur voraus, dass diese in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert ist (BGH NStZ 2007, 697).

    Auch gab es hinreichende Anhaltspunkte, zu wessen Nachteil die Tat begangen werden sollte: Der genauen Bestimmung einer einzelnen Person als Tatopfer bedarf es dabei nicht, wenn dessen Person unwesentlich ist (vgl. BGH NStZ 2007, 697).

  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82

    Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2013 - 3 Ws 5/13
    aa) Danach mussten bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass der Angeklagte N eine Katalogtat des § 100a Abs. 2 StPO, nämlich einen Mord gemäß § 100a Abs. 2 Nr. 1 h), durch eine Straftat des Versuchs der Beteiligung gemäß § 30 StGB vorbereitet hatte (vgl. zu § 30 StGB i. V. m. § 211 StGB als Katalogtat BGHSt 32, 10).
  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94

    Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2013 - 3 Ws 5/13
    Insoweit bestand bei der Anordnung der Telefonüberwachung ein Beurteilungsspielraum (vgl. BGHSt 41, 30), der nicht überschritten ist.
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2013 - 3 Ws 5/13
    Dem Gesichtspunkt hypothetisch rechtmäßiger Ermittlungsverläufe kommt zwar bei einer Verkennung des Richtervorbehalts keine Bedeutung zu, da er andernfalls stets unterlaufen werden könnte (vgl. BGHSt 51, 285).
  • BGH, 11.03.2010 - StB 16/09

    Militante gruppe (mg); Überwachung der Telekommunikation (Fernmeldegeheimnis;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2013 - 3 Ws 5/13
    Durch schlüssiges Tatsachenmaterial muss der Tatverdacht ein gewisses Maß an Verdichtung erreicht haben (vgl. BGH, Beschluss vom 11.03.2010, StB 16/09 = NStZ 2010, 711).
  • LG Paderborn, 12.07.2021 - 2 KLs 3/19
    Diese sollen gerade erst durch das Ermittlungsverfahren aufgedeckt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 2013 - III-3 Ws 5/13).

    Es müssen Umstände vorliegen, die nach der Lebenserfahrung, auch der kriminalistischen Erfahrung, in erheblichem Maße darauf hindeuten, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine Tat begangen hat (OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 2013 - III-3 Ws 5/13 -, juris).

  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 3 Ws 148/13

    Anforderungen an die Umsetzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen im Rahmen

    Eine zwischenzeitlich eingelegte Beschwerde des Angeklagten T gegen die Haftfortdauerentscheidung vom 28. Juni 2012 verwarf der Senat mit Beschluss vom 15. Januar 2013 (III-3 Ws 5/13) als unbegründet.

    Der Senat verweist insoweit auf die bislang nicht durch neue Erkenntnisse ausgeräumten Ausführungen in seinem Beschluss vom 15. Januar 2013 (III-3 Ws 5/13).

  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 3 Ws 161/13

    Beschleunigungsgrundsatz, Haftsache, Terminsplanung, Urlaub

    Eine zwischenzeitlich eingelegte Beschwerde des Angeklagten MS gegen die Haftfortdauerentscheidung vom 28. Juni 2012 verwarf der Senat mit' Beschluss vom 15. Januar 2013 (111-3 Ws 5/13) als unbegründet.

    Der Senat verweist insoweit auf die bislang nicht durch neue Erkenntnisse ausgeräumten Ausführungen in seinem Beschluss vom 15. Januar 2013 (111-3 Ws 5/13).

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.01.2013 - 3 Ws 5/13 - 1 OBL 9/13, 3 Ws 5/13, 1 OBL 9/13   

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https://dejure.org/2013,15145
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze über ein Gebotensein der Bestellung eines Pflichtverteidigers aus Gründen des fairen Verfahrens und des Grundsatzes der Waffengleichheit

  • rechtsportal.de

    StPO § 140 Abs. 2
    Grundsätze über ein Gebotensein der Bestellung eines Pflichtverteidigers aus Gründen des fairen Verfahrens und des Grundsatzes der Waffengleichheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Itzehoe, 12.01.2012 - 1 Qs 3/12

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Verfahren mit mehreren Beschuldigten aus

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2013 - 3 Ws 5/13
    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzutreten, die im konkreten Fall eine Beiordnung geboten erscheinen lassen (LG Itzehoe, Beschl. v. 12.01.2012, nach www.burhoff.de).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2007 - 3 Ws 470/07

    Pflichtverteidigung: Erfordernis der Bestellung eines weiteren

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2013 - 3 Ws 5/13
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Bestellung eines Pflichtverteidigers aus Gründen des fairen Verfahrens und des Grundsatzes der Waffengleichheit geboten sein kann, namentlich, wenn der Antragsteller nicht über einen Verteidiger verfügt, wohl aber der Mitangeklagte (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 244 m.w.N.).
  • LG Essen, 09.03.2018 - 64 Qs 51/17

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Beiordnung, Waffengleichheit

    Vielmehr ist in jedem Einzelfall anhand einer umfassenden Würdigung der Gesamtumstände gesondert zu prüfen, ob aus Gründen der Waffengleichheit und / oder des fairen Verfahrens die Beiordnung eines Pflichtverteidigers geboten ist (vgl. hierzu etwa OLG Köln, Beschluss vom 20.06.2012 - 2 Ws 466/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.11.2012 - 4a Ws 151/12; OLG Hamburg, Beschluss vom 30.01.2013 - 3 Ws 5/13).

    Es ist daher anerkannt, dass es in derartigen Konstellationen nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens geboten sein kann, dem nicht verteidigten Angeklagten einen Pflichtverteidiger beizuordnen, um dessen Fähigkeit, sich zu verteidigen und auf etwaige belastende Angaben des verteidigten Mitangeklagten angemessen reagieren zu können, sicherzustellen (vgl. etwa LG Verden, Beschluss vom 04.03.2014 - 1 Qs 36/14; LG Itzehoe, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 Qs 3/12 sowie i.E. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 30.01.2013 - 3 Ws 5/13; OLG Köln, Beschluss vom 20.06.2012 - 2 Ws 466/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.11.2012 - 4a Ws 151/12).

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