Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.01.1998 - 3 Ws 506/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Postlaufzeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verschulden an Fristversäumung
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 22.01.1998 - 3 Ws 506/97
- OLG Hamm, 27.09.1998 - 3 Ws 506/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81
Verpätete Anbringung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
Auszug aus OLG Hamm, 22.01.1998 - 3 Ws 506/97
Sie hat nämlich hinreichend glaubhaft gemacht, dass sie bzw. ihre Verfahrensbevollmächtigten, deren Verschulden sie sich zurechnen lassen muß (OLG Düsseldorf, NStE Nr. 40 zu § 172 StPO; vgl. auch BGHSt 30, 309, 310 f), kein Verschulden an der Fristversäumnis trifft, §§ 44, 45 Abs. 2 S.1 StPO.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.09.1998 - 3 Ws 506/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Beabsichtigte Anklageerhebung, Aussetzung der Entscheidung
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 22.01.1998 - 3 Ws 506/97
- OLG Hamm, 27.09.1998 - 3 Ws 506/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 04.12.1985 - 2 Ws 1145/84
Auszug aus OLG Hamm, 27.09.1998 - 3 Ws 506/97
Der Senat folgt insoweit der Ansicht des OLG München (NStZ 1986, 376, 377), die ihm im Hinblick auf die Bestimmung des _175 StPO folgerichtiger erscheint als die gegenteilige Ansicht der Oberlandesgerichte Koblenz (NStZ 1990, 48) und Zweibrücken (MDR 1987, 341), wonach sich der Klageerzwingungsantrag bereits mit der Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft erledigen soll.Sollte im vorliegenden Falle die Staatsanwaltschaft aufgrund der von ihr wieder aufgenommenen Ermittlungen die öffentliche Klage gegen den Beschuldigten erheben, beabsichtigt der Senat im Hinblick auf § 395 Abs. 1 Nr. 3 StPO durch Beschluss festzustellen, dass der Klageerzwingungsantrag erfolgreich war (vgl. auch insoweit OLG München, NStZ 1986, 376, 377).
- OLG Koblenz, 11.09.1989 - 2 Ws 149/88
Auszug aus OLG Hamm, 27.09.1998 - 3 Ws 506/97
Der Senat folgt insoweit der Ansicht des OLG München (NStZ 1986, 376, 377), die ihm im Hinblick auf die Bestimmung des _175 StPO folgerichtiger erscheint als die gegenteilige Ansicht der Oberlandesgerichte Koblenz (NStZ 1990, 48) und Zweibrücken (MDR 1987, 341), wonach sich der Klageerzwingungsantrag bereits mit der Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft erledigen soll. - OLG Zweibrücken, 25.09.1986 - 1 Ws 388/86
Klageerzwingungsantrag trotz Zurückweisung des Ermittlungsverfahrens wegen …
Auszug aus OLG Hamm, 27.09.1998 - 3 Ws 506/97
Der Senat folgt insoweit der Ansicht des OLG München (NStZ 1986, 376, 377), die ihm im Hinblick auf die Bestimmung des _175 StPO folgerichtiger erscheint als die gegenteilige Ansicht der Oberlandesgerichte Koblenz (NStZ 1990, 48) und Zweibrücken (MDR 1987, 341), wonach sich der Klageerzwingungsantrag bereits mit der Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft erledigen soll.
- OLG Hamm, 29.09.1998 - 1 Ws 227/98 Soweit der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluß vom 27. August 1997 in 3 Ws 506/97) im Anschluß an die Entscheidung des OLG München (NStZ 1986, 376, 377) in ähnlicher Situation eine Aussetzung des Verfahrens für geboten angesehen hat, betrifft dies andere Sachverhalte.