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OLG München, 06.09.2007 - 3 Ws 507/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 27.03.2017 - HEs 2 Ws 63/17
Besondere Haftprüfung: Fortdauer der Untersuchungshaft bei verspätetem …
In diesem Zusammenhang steht insbesondere der derzeit noch nicht verbeschiedene Kompetenzkonflikt über die Eröffnungszuständigkeit zwischen Amtsgericht und Landgericht der Annahme eines wichtigen Grundes vorliegend nicht entgegen, da weder eine Anklage bei einem unzuständigen Gericht erfolgte noch eine verzögerte Herbeiführung der Verfahrensübernahme nach § 209 Abs. 2 StPO durch das Amtsgericht festzustellen ist (hierzu OLG München, Beschluss vom 06.09.2007 - 3 Ws 507/07 H -, juris Rn. 8, 16) und auch ein grober Fehler des Amtsgerichts bei der Vorlage an das Landgericht im Sinne einer etwa willkürlichen Annahme der eigenen Unzuständigkeit nicht vorliegt (hierzu BVerfG, Beschluss vom 04.02.2000 - 2 BvR 453/99 -, NJW 2000, 1401 f.). - OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 1 HEs 147/10
Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Verzögerungen durch Trennung eines …
Alleine die durch die Abtrennung erforderlich gewordene zusätzliche Einarbeitungs- und Vorbereitungszeit stellt daher - wenn die Sache wie hier (vgl. das Gegenbeispiel OLG München, Beschluss vom 06.09.2007, 3 Ws 507/07 H, 3 Ws 508/07 H) ansonsten mit der in Haftsachen erforderlichen Beschleunigung betrieben wird - keine vermeidbare Verzögerung dar.