Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 05.11.1992

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   OLG Düsseldorf, 10.09.1992 - 3 Ws 539 - 541/92, 3 Ws 539/92, 3 Ws 540/92, 3 Ws 541/92   

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OLG Düsseldorf, 10.09.1992 - 3 Ws 539 - 541/92, 3 Ws 539/92, 3 Ws 540/92, 3 Ws 541/92 (https://dejure.org/1992,4366)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.09.1992 - 3 Ws 539 - 541/92, 3 Ws 539/92, 3 Ws 540/92, 3 Ws 541/92 (https://dejure.org/1992,4366)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. September 1992 - 3 Ws 539 - 541/92, 3 Ws 539/92, 3 Ws 540/92, 3 Ws 541/92 (https://dejure.org/1992,4366)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1280
  • StV 1993, 35
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvR 1904/03

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidung bezüglich

    Dieses Rechtsmittel wird zwar teilweise nur unter der Voraussetzung zugelassen, dass die Untätigkeit einer endgültigen Ablehnung gleichkommt (vgl. BGH, NJW 1993, S. 1280; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, S. 188 f. und 189 f.).
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   OLG Hamm, 05.11.1992 - 3 Ws 540/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,10409
OLG Hamm, 05.11.1992 - 3 Ws 540/92 (https://dejure.org/1992,10409)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.1992 - 3 Ws 540/92 (https://dejure.org/1992,10409)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 1992 - 3 Ws 540/92 (https://dejure.org/1992,10409)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft bei möglicher Reststrafenaussetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08

    Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht

    Dieser Rechtsgedanke erfordert es auch, dass bei der Ermittlung der Dauer der zu erwartenden Strafhaft eine Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB jedenfalls dann berücksichtigt werden muss, wenn sie im konkreten Fall zu erwarten ist (vgl. BVerfGK 7, 140 ; OLG Celle, Beschluss vom 22. April 2002 - 2 StE 6/01 -, NStZ-RR 2002, S. 254; OLG Hamm, Beschluss vom 5. November 1992 - 3 Ws 540/92 -, JURIS; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. April 1989 - Ws 148/89 -, StV 1989, S. 486; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Juni 1986 - 1 Ws 146/86 -, NStZ 1986, S. 568; LG Köln, Beschluss vom 24. Juni 1998 - 110-13/97 -, StraFo 1998, S. 351; LG Zweibrücken, Beschluss vom 29. September 1994 - 1 Qs 135/94 -, StV 1994, S. 589; Boujong, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 112 Rn. 48; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 1996, § 120 Rn. 10; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2006, § 120 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 04.07.2003 - 2 Ws 149/03

    Fluchtgefahr, Höhe der Freiheitsstrafe, Reststrafe

    Allerdings kann die Möglichkeit der Reststrafenaussetzung zur Bewährung nach § 57 Abs. 1 StGB bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht unberücksichtigt bleiben (Senatsbeschluss vom 04. Januar 1998 in 2 Ws 600/98; Beschluss des 3. Strafsenats vom 05. November 1992 in 3 Ws 540/92).
  • OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03

    Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Abwägung aller Umstände

    Allerdings kann die Möglichkeit der Reststrafenaussetzung zur Bewährung nach § 57 Abs. 1 StGB bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht unberücksichtigt bleiben (Senatsbeschluss vom 04. Januar 1998 in 2 Ws 600/98; Beschluss des 3. Strafsenats vom 05. November 1992 in 3 Ws 540/92).
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