Rechtsprechung
OLG Hamm, 28.09.2007 - 3 Ws 568 - 570/07, 3 Ws 568/07, 3 Ws 569/07, 3 Ws 570/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
StPO § 140
Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafvollstreckungsverfahren; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren
- Judicialis
StPO § 140
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - StVK S 1134/07
- OLG Hamm, 28.09.2007 - 3 Ws 568 - 570/07, 3 Ws 568/07, 3 Ws 569/07, 3 Ws 570/07
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 219
Wird zitiert von ... (14)
- OLG Köln, 29.12.2015 - 2 Ws 834/15
Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Vollstreckungsverfahren in weitaus geringerem Maße als in dem kontradiktorisch ausgestalteten Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht (BVerfG NJW 2002, 2773; SenE vom 03.03.2010 - 2 Ws 126/10; SenE vom 25.08.2010 - 2 Ws 515-516/10; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 219;… OLG Frankfurt/Main a.a.O.).Daher sind im Vollstreckungsverfahren die drei abschließend genannten Merkmale des § 140 Absatz 2 Satz 1 StPO einschränkend zu beurteilen (SenE vom 03.03.2010 - 2 Ws 126/10 - SenE vom 25.08.2010 - 2 Ws 515-516/10 - OLG Hamm NStZ-RR 2008, 219; KG vom 10.02.2006 - 5 Ws 61/06 - zit. nach juris).
- OLG Stuttgart, 05.10.2015 - 4 Ws 328/15
Notwendige Verteidigung: Pflichtverteidigerbestellung im …
Eine Pflichtverteidigerbestellung kommt im Vollstreckungsverfahren gemäß § 140 Abs. 2 StPO analog in Betracht, wenn die Schwere des Vollstreckungsfalles für den Verurteilten oder die besondere Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage im Vollstreckungsverfahren die Bestellung gebietet oder die Unfähigkeit des Verurteilten, sich selbst zu verteidigen, ersichtlich ist (vgl. BVerfG, NJW 2002, 2773; OLG Hamm, NStZ-RR 2008, 219). - OLG Köln, 03.03.2010 - 2 Ws 126/10
Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Vollstreckungsverfahren in weitaus geringerem Maße als in dem kontradiktorisch ausgestalteten Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht (BVerfG NJW 2002, 2773; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 219;… OLG Frankfurt/Main a.a.O.).Daher sind im Vollstreckungsverfahren die drei abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO einschränkend zu beurteilen (OLG Hamm NStZ-RR 2008, 219; KG vom 10.02.2006 - 5 Ws 61/06 - zit. nach juris).
- OLG Köln, 09.05.2016 - 2 Ws 294/16
Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass in weitaus geringerem Maße als in dem kontradiktorisch ausgestalteten Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht (BVerfG NJW 2002, 2773; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 219;… OLG Frankfurt/Main a.a.O.).Daher sind die drei abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO einschränkend zu beurteilen (OLG Hamm NStZ-RR 2008, 219; KG vom 10.02.2006 - 5 Ws 61/06 - zit. nach juris).
- OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07
Therapieunwilligkeit
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass im Vollstreckungsverfahren in weitaus geringerem Maße als im Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht, so dass die 3 abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO einschränkend zu beurteilen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 28.09.2007, 3 Ws 568-570/07 unter Hinweis auf KG Berlin, Beschluss vom 10.06.2006 - 5 Ws 61/06 m. w. N.). - OLG Köln, 09.06.2016 - 2 Ws 363/16
Pflichtverteidigung im Überprüfungsverfahren nach § 454 Abs. 2 StPO ; …
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass in weitaus geringerem Maße als in dem kontradiktorisch ausgestalteten Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht (BVerfG NJW 2002, 2773; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 219;… OLG Frankfurt/Main a.a.O.).Daher sind die drei abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO einschränkend zu beurteilen (OLG Hamm NStZ-RR 2008, 219; KG vom 10.02.2006 - 5 Ws 61/06 - zit. nach juris).
- OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 568/10 Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 S. 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass der Verurteilte seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann (SenE v. 05.01.2005 - 2 Ws 576/04-; OLG Hamm B. v. 28.09.2007 - 3 Ws 568-570/07 - juris;… Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage 2010, § 140 Rn. 33).
- OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 709/07
Therapieunwilligkeit
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass im Vollstreckungsverfahren in weitaus geringerem Maße als im Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht, so dass die 3 abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO einschränkend zu beurteilen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 28.09.2007, 3 Ws 568-570/07 unter Hinweis auf KG Berlin, Beschluss vom 10.06.2006 - 5 Ws 61/06 m. w. N.). - OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07
Therapieunwilligkeit
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass im Vollstreckungsverfahren in weitaus geringerem Maße als im Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht, so dass die 3 abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO einschränkend zu beurteilen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 28.09.2007, 3 Ws 568-570/07 unter Hinweis auf KG Berlin, Beschluss vom 10.06.2006 - 5 Ws 61/06 m. w. N.). - OLG Hamm, 15.12.2009 - 2 Ws 334/09 Mithin besteht im Vollstreckungsverfahren in weitaus geringerem Maße als in dem kontradiktorisch ausgestalteten Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten, so dass die drei abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO einschränkend zu beurteilen sind ( OLG Hamm, NStZ-RR 2008, 219).
- OLG Hamm, 29.10.2012 - 1 Ws 498/12
Widerruf der Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung nach Ablauf der …
- OLG Hamm, 19.01.2010 - 2 Ws 355/09
- OLG Hamm, 28.09.2007 - 3 Ws 569/07
Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafvollstreckungsverfahren
- OLG Hamm, 28.09.2007 - 3 Ws 570/07
Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafvollstreckungsverfahren