Weitere Entscheidung unten: KG, 22.11.1999

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.07.1999 - 3 Ws 591/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8991
OLG Frankfurt, 02.07.1999 - 3 Ws 591/99 (https://dejure.org/1999,8991)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.07.1999 - 3 Ws 591/99 (https://dejure.org/1999,8991)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Juli 1999 - 3 Ws 591/99 (https://dejure.org/1999,8991)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,8991) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozeßrecht: Wichtiger Grund gegen Pflichtverteidigerbestellung, Mehrere Verteidiger aus einer Sozietät, Interessenkonflikte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 333
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91

    Revisibilität der Verteidigerbestellung - Fürsorgepflicht des Vorsitzenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.1999 - 3 Ws 591/99
    Die Fürsorgepflicht eines/einer Vorsitzenden kann es verbieten, einen Pflichtverteidiger zu bestellen, der die Verteidigung wegen eines Interessenkonflikts möglicherweise nicht mit vollem Einsatz führen kann (vgl. BGH in StV 92, 406; Kleinknecht-Meyer/Goßner, StPO , 44. Aufl., § 142 Rdnr. 3).
  • OLG Bremen, 02.03.2018 - 1 Ws 12/18

    Anforderungen der Begründung der Ablehnung der Bestellung zum Pflichtverteidiger

    Hinsichtlich der Konkretisierung des Interessenkonflikts ist dabei zwischen den Situationen der Verteidigerbestellung und der Aufhebung einer Verteidigerbestellung zu unterscheiden: Danach kann bereits ein absehbarer Interessenkonflikt genügen, um von der Bestellung eines bestimmten Verteidigers abzusehen (siehe BGH, Urteil vom 24.02.2016 - 2 StR 319/15, juris Rn. 19, NStZ 2017, 59; vgl. auch Beschluss vom 15.01.2003 - 5 StR 251/02, juris Rn. 18, BGHSt 48, 170; ebenso bereits OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.06.2000 - 1 Ws 125/00, juris Rn. 8, OLGSt StPO § 142 Nr. 5; enger dagegen teilweise noch die frühere Rechtsprechung, siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.07.1999 - 3 Ws 591/99, juris Rn. 7, NStZ-RR 1999, 333; OLG Hamm, Beschluss vom 01.06.2004 - 2 Ws 156/04, juris Rn. 30 f., StV 2004, 641).

    Dem entspricht es, wenn in der Rechtsprechung eine solche Verteidigung verschiedener Mitbeschuldigter durch Anwälte derselben Sozietät oder Bürogemeinschaft bei Vorliegen eines gleichartigen Verteidigungszieles als zulässig angesehen wurde, wobei zur Frage des Vorliegens eines solchen gleichartigen Verteidigungszieles namentlich auf das Einlassungsverhalten der Beschuldigten abzustellen war, insbesondere etwa darauf, ob sich die Mitangeklagten im Vorverfahren der Allein- oder Haupttäterschaft des jeweils anderen bezichtigen (siehe BGH, Urteil vom 11.06.2014 - 2 StR 489/13, juris Rn. 35, NStZ 2014, 660; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.07.1999 - 3 Ws 591/99, juris Rn. 9, NStZ-RR 1999, 333; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.06.2000 - 1 Ws 125/00, juris Rn. 6, OLGSt StPO § 142 Nr. 5; enger dagegen noch teilweise die frühere Auffassung der Rechtsprechung, die hierin noch keinen Interessenkonflikt sah, siehe insbesondere KG Berlin, Beschluss vom 28.03.2012 - 4 Ws 28/12, juris Rn. 6, NStZ-RR 2012, 352; OLG Rostock, Beschluss vom 17.03.2003 - I Ws 64/03, juris Ls., StV 2003, 373).

  • OLG Rostock, 17.03.2003 - I Ws 64/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger - Interessenkonflikt bei

    Voraussetzung ist vielmehr das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte dafür, dass sich ein möglicher Interessenkonflikt real manifestiert hat (ebenso OLG Frankfurt NJW 1999, 1414 ff. und NStZ-RR 1999, 333f.; OLG Stuttgart 5. Strafsenat StV 2000, 656ff. - entgegen OLG Stuttgart 1. Strafsenat OLGSt StPO § 142 Nr. 5, der jedoch an dieser Auffassung nicht mehr festhält, vgl. StV 2000, 658 - a.A. LG Frankfurt StV 1998, 358).
  • OLG Stuttgart, 17.05.2011 - 2 Ws 97/11

    Pflichtverteidigung: Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung wegen nicht

    Es entspricht herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (OLG Stuttgart, 5. Senat, StV 2000, 656 ff.; OLG Hamm StV 2004, 641f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 333f.; Löwe-Rosenberg/Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Auflage, § 142, Rdnr. 21 a; Laufhütte in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage § 142, Rdnr. 7; unklar dagegen Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 146, Rdnr. 8), dass die Verteidigung mehrerer Mitbeschuldigter wegen derselben Tat durch mehrere Mitglieder einer Rechtsanwaltssozietät einen der Bestellung entgegenstehenden wichtigen Grund im Sinne dieser Vorschrift darstellen kann .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 22.11.1999 - 3 Ws 591/99, 1 AR 1372/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,51331
KG, 22.11.1999 - 3 Ws 591/99, 1 AR 1372/99 (https://dejure.org/1999,51331)
KG, Entscheidung vom 22.11.1999 - 3 Ws 591/99, 1 AR 1372/99 (https://dejure.org/1999,51331)
KG, Entscheidung vom 22. November 1999 - 3 Ws 591/99, 1 AR 1372/99 (https://dejure.org/1999,51331)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,51331) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht