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   OLG Düsseldorf, 26.10.1995 - 3 Ws 604/95   

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https://dejure.org/1995,13362
OLG Düsseldorf, 26.10.1995 - 3 Ws 604/95 (https://dejure.org/1995,13362)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.10.1995 - 3 Ws 604/95 (https://dejure.org/1995,13362)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - 3 Ws 604/95 (https://dejure.org/1995,13362)
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Dresden, 04.02.2019 - 2 Ws 39/19

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen Weisungen der

    Soweit sich indessen ergibt, dass der Verurteilte trotz Unterbleibens der Belehrung durch spätere Aufforderungen und Ermahnungen des Gerichts hinreichend deutlich auf die Folgen seines Fehlverhaltens hingewiesen worden ist und deshalb nicht im unklaren über seine Bewährungspflichten einerseits und die Konsequenzen bei Verletzung dieser Pflichten andererseits sein konnte, bleibt es für die Frage des Widerrufs ohne Belang, ob das Gericht den Erfordernissen des § 268a StPO Genüge getan hat (vgl. OLG Celle, NJW 1958, 1009; OLG Düsseldorf, VRS 91, 115).
  • OLG Hamm, 06.05.2021 - 4 Ws 77/21

    Konkludente Einwilligung in Weisung nach § 56c StGB ; Anforderungen an

    Eine fehlende Belehrung gebietet lediglich eine besonders sorgfältige Prüfung der Widerrufsvoraussetzungen (vgl. BVerfG NJW 1992, 2877; OLG Celle NJW 1958, 1009; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.10.1995 - 3 Ws 604/95 - juris LS).
  • OLG Hamm, 20.12.2016 - 3 Ws 408/16

    Anordnung der Erbringung von Arbeitsleistungen gegen einen Jugendlichen;

    Die Frage des Unter-bleibens der Belehrung ist jedoch im Rahmen der Beurteilung der Intensität und der Beharrlichkeit eines Weisungs- oder Auflagenverstoßes zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Oktober 1995 - 3 Ws 604/95 -, VRS 91, 115-117 (1996)).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 124-IV-18

    Rechtmäßige Anordnung des Widerrufs einer Strafaussetzung zur Bewährung

    Des Weiteren zeigt der Beschwerdeführer nicht auf, aus welchen Gründen die Gerichte Anlass für eine Prüfung seiner Zahlungsfähigkeit gehabt haben sollten (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Oktober 1995 - 3 Ws 604/95 - juris), zumal die Umwandlung der Arbeits- in eine Geldauflage auf Wunsch des Beschwerdeführers erfolgte.
  • LG Berlin, 02.12.2020 - 510 Qs 90/20

    Strafaussetzung, Widerruf, neue Straffälligkeit, Auflagenverstoß

    Vielmehr hat eine möglicherweise unterbliebene Belehrung lediglich bei der Beurteilung der Beharrlichkeit eines Auflagenverstoßes im Sinne des § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB Relevanz (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Oktober 1995 - 3 Ws 604/95 - juris; vgl. auch Fischer, StGB, 67. Auflage 2020, § 56f Rdnr. 10a).
  • OLG Koblenz, 22.10.2001 - 1 Ws 1271/01

    Bewährung, Widerruf, Bewährungswiderruf, Zuständigkeit,

    Die Belehrung nach §§ 268 a Abs. 3, 409 Abs. 1 S. 2 oder 453 a Abs. 1 StPO ist keine materielle Voraussetzung des Widerrufs (BVerfG StV 92, 283; OLG Düsseldorf VRS 91, 115; OLG Zelle NJW 58, 1009 f).
  • LG Offenburg, 21.07.2017 - 3 Qs 55/17

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf; Mahnung bei einem Verstoß gegen

    Nach teilweise vertretener Auffassung sollen nähere Aufklärungsmaßnahmen zur Zahlungsfähigkeit nur dann erforderlich sein, wenn sich aus dem Akteninhalt, dem Vorbringen des Verurteilten oder sonstigen Umständen des Bewährungsverlaufs Anhaltspunkte für ein fehlendes Zahlungsvermögen als Ursache für den Auflagenverstoß ergeben (vgl. OLG Düsseldorf VRS 91, 115; anders OLG Hamm StV 1993, 259).
  • OLG Jena, 21.02.2006 - 1 Ws 100/06

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Denn es wäre zu weitgehend, dass es in jedem Fall Sache des Gerichts ist, die Leistungsfähigkeit aufzuklären und darzulegen (wie hier für Geldauflagen: OLG Düsseldorf VRS 91, 115, 116).
  • OLG Jena, 26.05.2005 - 1 Ws 143/05

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Zwar steht auch hier das Unterbleiben der Belehrung einem Widerruf nicht grundsätzlich entgegen (so auch OLG Düsseldorf, VRS 91, 115).
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