Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.11.2007 - 3 Ws 656/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20662
OLG Hamm, 20.11.2007 - 3 Ws 656/07 (https://dejure.org/2007,20662)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2007 - 3 Ws 656/07 (https://dejure.org/2007,20662)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2007 - 3 Ws 656/07 (https://dejure.org/2007,20662)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,20662) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwer eines Angeklagten durch Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Nebenkläger

  • Judicialis

    StPO § 395 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 397 a Abs. 1

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 07.02.2006 - 4 Ws 48/06

    Strafprozessrecht: Beschwerde des Beschuldigten gegen die Beiordnung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2007 - 3 Ws 656/07
    Die Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Nebenkläger beeinträchtigt andere Verfahrensbeteiligte, insbesondere die Angeklagte, jedoch nicht unmittelbar (OLG Hamm, 4. Strafsenat, NJW 2006, 2057; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 397a, Rdnr. 19).
  • KG, 01.11.2019 - 2 Ws 165/19

    Beschwerde gegen die einen Mitangeklagten betreffende

    Dies gilt nicht nur für die Heranziehung von Nebenklägervertretern (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschlüsse vom 7. Februar 2006 - 4 Ws 48/06 - und vom 20. November 2007 - 3 Ws 656/07 -, juris; Kammergericht, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 3 Ws 548/16 - Senat, Beschluss vom 24. September 2018 - 2 Ws 184/18 -), sondern ebenso für die Bestellung von Pflichtverteidigern für Mitangeklagte.
  • KG, 24.09.2018 - 2 Ws 184/18

    Benachteiligung des Angeklagten durch weitere Beistandsbestellung für den

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist ein Beschuldigter oder Angeklagter durch die Bestellung eines Nebenklägerbeistandes nach § 397a StPO in seiner Rechtsposition nicht unmittelbar beeinträchtigt und daher nicht beschwert (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 7. Februar 2006 - 4 Ws 48/06 - und 20. November 2007 - 3 Ws 656/07 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht