Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 21.03.2007

Rechtsprechung
   KG, 24.01.2008 - 3 Ws 66/07, 1 AR 1590/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,29336
KG, 24.01.2008 - 3 Ws 66/07, 1 AR 1590/06 (https://dejure.org/2008,29336)
KG, Entscheidung vom 24.01.2008 - 3 Ws 66/07, 1 AR 1590/06 (https://dejure.org/2008,29336)
KG, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 3 Ws 66/07, 1 AR 1590/06 (https://dejure.org/2008,29336)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Praktikantin der Feuerwehr als Amtsträgerin im Sinne von § 11 Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB); Erforderlichkeit einer förmlichen Verpflichtung im Sinne des Verpflichtungsgesetzes für die Annahme der Amtsträgerschaft; Voraussetzungen für die Zulassung eines Betroffenen ...

  • Judicialis

    StGB § 11 Abs. 2 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 198
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus KG, 24.01.2008 - 3 Ws 66/07
    Zwar bedarf es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für die Begründung der Eigenschaft als Amtsträger eines öffentlich-rechtlichen, wenn auch nicht notwendigerweise förmlichen Bestellungsaktes zur Unterscheidung von einer bloßen privatrechtlichen Beauftragung (vgl. BGHSt 43, 96 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.1996 - 1 Ws 999/96
    Auszug aus KG, 24.01.2008 - 3 Ws 66/07
    Insbesondere ist es nicht nach § 305 StPO ausgeschlossen, weil es sich bei der Entscheidung über die Zulassung der Nebenklage um eine verfahrensrechtliche selbständige Entscheidung handelt (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1997, 204; Senge in Karlsruher Kommentar, StPO 5. Auflage, § 396 Rdnr. 11 m.w.N.).
  • BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15

    Amtsträgerstellung (Voraussetzungen: selbstständige Wahrnehmung öffentlicher

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Betroffene mit der selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betraut ist (vgl. LK/Hilgendorf, StGB, aaO § 11 Rn. 36; Lackner/Kühl/Heger, aaO § 11 Rn. 9a; vgl. auch KG, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 3 Ws 66/07, NStZ-RR 08, 198) und er diese Aufgaben - wenn auch auf niedriger Ranghöhe - unmittelbar wahrnimmt (vgl. MüKo/Radtke aaO § 11 Rn. 77).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 3 Ws 66/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13968
OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 3 Ws 66/07 (https://dejure.org/2007,13968)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.03.2007 - 3 Ws 66/07 (https://dejure.org/2007,13968)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. März 2007 - 3 Ws 66/07 (https://dejure.org/2007,13968)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Gefangenen auf Aushändigung einer Spielkonsole "Nintendo Game Cube"; Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt; Annahme einer generell-abstrakten Gefährlichkeit der Spielkonsole; Möglichkeit der Speicherung und des Austauschs von ...

  • Judicialis

    StVollzG § 70 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 70 Abs. 2 Nr. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 707 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 22.07.2005 - 5 Ws 178/05

    Strafvollzug: Nicht genehmigungsfähiger Besitz der Spielkonsole "Sony Playstation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 3 Ws 66/07
    Dabei kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56; Brandenburg. OLG ZfStrVo 2004, 115; OLG Hamm ZfStrVo 2005, 119; KG ZfStrVo 2005, 306) und verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NStZ 1994, 453; NStZ 2003, 621) bereits die dem Gegenstand innewohnende allgemeine Gefährlichkeit dessen Besitz ausschließen, ohne dass in der Person des Gefangenen liegende Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt vorliegen müssen.

    Doch gilt dies nicht, wenn möglichen sicherheitsgefährdenden Verwendungen nur mit einem von der Anstalt nicht erwartbaren zusätzlichen Kontrollaufwand begegnet werden kann (BVerfG NStZ 2003, 621; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; KG ZfStrVo 2005, 306; OLG Hamm ZfStrVo 2005, 119; vgl. auch BVerfG NStZ 1994, 453).

    Hinsichtlich der hier zu beurteilenden Spielkonsole Nintendo "Game Cube" ist nach deren Beschaffenheit eine generell-abstrakte Gefährlichkeit zu bejahen In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist, was die Spielkonsole "Sony Playstation 2" betrifft, allgemein anerkannt (OLG Karlsruhe ZfStrVo 2003, 244; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; Brandenburg. OLG ZfStrVo 2004, 115; OLG Frankfurt ZfStrVo 2004, 248; OLG Saarbrücken ZfStrVo 2005, 122; KG ZfStrVo 2005, 306 ; OLG Rostock OLGSt StVollzG § 70 Nr. 11; OLG Karlsruhe B. v. 26.10.2006 - 2 Ws 241/05 -), dass ihr eine solche abstrakte Gefährlichkeit innewohnt, da das Gerät mittels eines Mobiltelefons und eines Modems Zugang zum Internet verschaffen kann und es dem Gefangenen ermöglicht, mit Hilfe einer Speicherkarte ("Memory Card") große Mengen schwer kontrollierbarer Daten mit sicherheits- oder vollzugszielgefährdendem Inhalt zu speichern und mit anderen Gefangenen oder gar der Außenwelt auszutauschen.

    Eine solche Versiegelung kann nämlich nicht verhindern, dass durch Manipulationen an der Hardware der Spielkonsole oder die Veränderung geeigneter Software andere, nicht zu verplombende Schnittstellen umfunktioniert werden (Brandenburg. OLG ZfStrVo 2004, 115 ; OLG Frankfurt ZfStrVo 2004, 248 ; NStZ-RR 2006, 125 ; KG ZfStrVo 2005, 306 ; OLG Rostock OLGSt StVollzG § 70 Nr. 11).

    Nachdem vom Antragsteller auch keine in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzustellenden ernsthaften und nachhaltigen Belange für die Verwendung einer Spielkonsole (BVerfG NStZ 1994, 453; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; OLG Hamm ZfStrVo 2005, 119; 306; Brandenburg. OLG ZfStrVo 2004, 115; KG ZfStrVo 2005, 306; OLG Rostock OLGSt StVollzG § 70 Nr. 11) vorgetragen werden, begegnet die Entscheidung der Justizvollzugsanstalt, dem Gefangenen die Herausgabe des Geräts zu versagen, im Hinblick auf die genannte allgemeine und mit zumutbaren Kontrollen nicht abwendbare Gefährdung von Sicherheit und Ordnung keiner Beanstandung.

  • OLG Jena, 25.03.2003 - 1 Ws 24/03

    Zulässigkeit des Besitzes einer Playstation 2

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 3 Ws 66/07
    Doch gilt dies nicht, wenn möglichen sicherheitsgefährdenden Verwendungen nur mit einem von der Anstalt nicht erwartbaren zusätzlichen Kontrollaufwand begegnet werden kann (BVerfG NStZ 2003, 621; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; KG ZfStrVo 2005, 306; OLG Hamm ZfStrVo 2005, 119; vgl. auch BVerfG NStZ 1994, 453).

    Hinsichtlich der hier zu beurteilenden Spielkonsole Nintendo "Game Cube" ist nach deren Beschaffenheit eine generell-abstrakte Gefährlichkeit zu bejahen In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist, was die Spielkonsole "Sony Playstation 2" betrifft, allgemein anerkannt (OLG Karlsruhe ZfStrVo 2003, 244; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; Brandenburg. OLG ZfStrVo 2004, 115; OLG Frankfurt ZfStrVo 2004, 248; OLG Saarbrücken ZfStrVo 2005, 122; KG ZfStrVo 2005, 306 ; OLG Rostock OLGSt StVollzG § 70 Nr. 11; OLG Karlsruhe B. v. 26.10.2006 - 2 Ws 241/05 -), dass ihr eine solche abstrakte Gefährlichkeit innewohnt, da das Gerät mittels eines Mobiltelefons und eines Modems Zugang zum Internet verschaffen kann und es dem Gefangenen ermöglicht, mit Hilfe einer Speicherkarte ("Memory Card") große Mengen schwer kontrollierbarer Daten mit sicherheits- oder vollzugszielgefährdendem Inhalt zu speichern und mit anderen Gefangenen oder gar der Außenwelt auszutauschen.

    Außerdem können mit der sog. "Memory-Card" eine große Menge von Daten gespeichert werden, deren Kontrolle nur durch umfassende Sichtung und damit mit erheblichen Zeitaufwand möglich ist (vgl. OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; OLG Frankfurt ZfStrVo 2004, 248).

    Nachdem vom Antragsteller auch keine in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzustellenden ernsthaften und nachhaltigen Belange für die Verwendung einer Spielkonsole (BVerfG NStZ 1994, 453; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; OLG Hamm ZfStrVo 2005, 119; 306; Brandenburg. OLG ZfStrVo 2004, 115; KG ZfStrVo 2005, 306; OLG Rostock OLGSt StVollzG § 70 Nr. 11) vorgetragen werden, begegnet die Entscheidung der Justizvollzugsanstalt, dem Gefangenen die Herausgabe des Geräts zu versagen, im Hinblick auf die genannte allgemeine und mit zumutbaren Kontrollen nicht abwendbare Gefährdung von Sicherheit und Ordnung keiner Beanstandung.

  • OLG Frankfurt, 02.01.2004 - 3 Ws 1384/02

    Strafvollzug: Unzulässiger Besitz einer Spielkonsole der Marke "Sony Playstation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 3 Ws 66/07
    Hinsichtlich der hier zu beurteilenden Spielkonsole Nintendo "Game Cube" ist nach deren Beschaffenheit eine generell-abstrakte Gefährlichkeit zu bejahen In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist, was die Spielkonsole "Sony Playstation 2" betrifft, allgemein anerkannt (OLG Karlsruhe ZfStrVo 2003, 244; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; Brandenburg. OLG ZfStrVo 2004, 115; OLG Frankfurt ZfStrVo 2004, 248; OLG Saarbrücken ZfStrVo 2005, 122; KG ZfStrVo 2005, 306 ; OLG Rostock OLGSt StVollzG § 70 Nr. 11; OLG Karlsruhe B. v. 26.10.2006 - 2 Ws 241/05 -), dass ihr eine solche abstrakte Gefährlichkeit innewohnt, da das Gerät mittels eines Mobiltelefons und eines Modems Zugang zum Internet verschaffen kann und es dem Gefangenen ermöglicht, mit Hilfe einer Speicherkarte ("Memory Card") große Mengen schwer kontrollierbarer Daten mit sicherheits- oder vollzugszielgefährdendem Inhalt zu speichern und mit anderen Gefangenen oder gar der Außenwelt auszutauschen.

    Eine solche Versiegelung kann nämlich nicht verhindern, dass durch Manipulationen an der Hardware der Spielkonsole oder die Veränderung geeigneter Software andere, nicht zu verplombende Schnittstellen umfunktioniert werden (Brandenburg. OLG ZfStrVo 2004, 115 ; OLG Frankfurt ZfStrVo 2004, 248 ; NStZ-RR 2006, 125 ; KG ZfStrVo 2005, 306 ; OLG Rostock OLGSt StVollzG § 70 Nr. 11).

    Außerdem können mit der sog. "Memory-Card" eine große Menge von Daten gespeichert werden, deren Kontrolle nur durch umfassende Sichtung und damit mit erheblichen Zeitaufwand möglich ist (vgl. OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; OLG Frankfurt ZfStrVo 2004, 248).

  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93

    Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 3 Ws 66/07
    Dabei kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56; Brandenburg. OLG ZfStrVo 2004, 115; OLG Hamm ZfStrVo 2005, 119; KG ZfStrVo 2005, 306) und verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NStZ 1994, 453; NStZ 2003, 621) bereits die dem Gegenstand innewohnende allgemeine Gefährlichkeit dessen Besitz ausschließen, ohne dass in der Person des Gefangenen liegende Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt vorliegen müssen.

    Doch gilt dies nicht, wenn möglichen sicherheitsgefährdenden Verwendungen nur mit einem von der Anstalt nicht erwartbaren zusätzlichen Kontrollaufwand begegnet werden kann (BVerfG NStZ 2003, 621; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; KG ZfStrVo 2005, 306; OLG Hamm ZfStrVo 2005, 119; vgl. auch BVerfG NStZ 1994, 453).

    Nachdem vom Antragsteller auch keine in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzustellenden ernsthaften und nachhaltigen Belange für die Verwendung einer Spielkonsole (BVerfG NStZ 1994, 453; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; OLG Hamm ZfStrVo 2005, 119; 306; Brandenburg. OLG ZfStrVo 2004, 115; KG ZfStrVo 2005, 306; OLG Rostock OLGSt StVollzG § 70 Nr. 11) vorgetragen werden, begegnet die Entscheidung der Justizvollzugsanstalt, dem Gefangenen die Herausgabe des Geräts zu versagen, im Hinblick auf die genannte allgemeine und mit zumutbaren Kontrollen nicht abwendbare Gefährdung von Sicherheit und Ordnung keiner Beanstandung.

  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 3 Ws 66/07
    Dabei kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56; Brandenburg. OLG ZfStrVo 2004, 115; OLG Hamm ZfStrVo 2005, 119; KG ZfStrVo 2005, 306) und verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NStZ 1994, 453; NStZ 2003, 621) bereits die dem Gegenstand innewohnende allgemeine Gefährlichkeit dessen Besitz ausschließen, ohne dass in der Person des Gefangenen liegende Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt vorliegen müssen.

    Doch gilt dies nicht, wenn möglichen sicherheitsgefährdenden Verwendungen nur mit einem von der Anstalt nicht erwartbaren zusätzlichen Kontrollaufwand begegnet werden kann (BVerfG NStZ 2003, 621; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; KG ZfStrVo 2005, 306; OLG Hamm ZfStrVo 2005, 119; vgl. auch BVerfG NStZ 1994, 453).

  • OLG Karlsruhe, 26.10.2006 - 2 Ws 241/05

    Freizeitgestaltung im Strafvollzug: Abstrakte Gefährlichkeit der Spielkonsole

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 3 Ws 66/07
    Hinsichtlich der hier zu beurteilenden Spielkonsole Nintendo "Game Cube" ist nach deren Beschaffenheit eine generell-abstrakte Gefährlichkeit zu bejahen In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist, was die Spielkonsole "Sony Playstation 2" betrifft, allgemein anerkannt (OLG Karlsruhe ZfStrVo 2003, 244; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; Brandenburg. OLG ZfStrVo 2004, 115; OLG Frankfurt ZfStrVo 2004, 248; OLG Saarbrücken ZfStrVo 2005, 122; KG ZfStrVo 2005, 306 ; OLG Rostock OLGSt StVollzG § 70 Nr. 11; OLG Karlsruhe B. v. 26.10.2006 - 2 Ws 241/05 -), dass ihr eine solche abstrakte Gefährlichkeit innewohnt, da das Gerät mittels eines Mobiltelefons und eines Modems Zugang zum Internet verschaffen kann und es dem Gefangenen ermöglicht, mit Hilfe einer Speicherkarte ("Memory Card") große Mengen schwer kontrollierbarer Daten mit sicherheits- oder vollzugszielgefährdendem Inhalt zu speichern und mit anderen Gefangenen oder gar der Außenwelt auszutauschen.
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05

    Allgemeine Gefährlichkeit einer Computerspielkonsole ("Sony Playstation 2") für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 3 Ws 66/07
    Soweit im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung darüber hinaus erwogen werden muss, ob den von der Spielkonsole ausgehenden Gefahren mit zumutbaren Kontrollmitteln durch die Anstalt begegnet werden kann, hält der Senat in Übereinstimmung mit der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung, der inzwischen auch der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe (B. v. 18.01.2007 - 1 Ws 203/05 -) gefolgt ist, die Versiegelung und Verplombung der Hohlräume und Schnittstellen zur Verhinderung einer missbräuchlichen Verwendung nicht für ausreichend.
  • OLG Dresden, 16.09.1999 - 2 Ws 637/98

    "Sony Playstation" im Justizvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 3 Ws 66/07
    Die von der Rechtsbeschwerde zur Stützung ihrer gegenteiligen Ansicht herangezogenen Entscheidungen (OLG Celle NStZ 1994, 360; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 222, OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 191) betreffen andere Spielkonsolen älterer Bauart, die in ihrer technischen Nutzbarkeit dem Gerät Nintendo "Game Cube" nicht vergleichbar sind.
  • OLG Brandenburg, 26.01.2007 - 2 VAs 7/06

    Jugendstrafvollzug: Besitz und Nutzung der Spielkonsole "Nintendo Game Cube"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 3 Ws 66/07
    Soweit ersichtlich, ist diese Frage bisher nur vom Brandenburgischen Oberlandesgericht (B. v. 26.01.2007 - 2 VAs 7/06 - bei juris) entschieden worden.
  • OLG Nürnberg, 12.02.2002 - Ws 62/02

    Besitz und Betrieb eines Telespielgeräts der Marke Sony Playstation I in einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 3 Ws 66/07
    Die von der Rechtsbeschwerde zur Stützung ihrer gegenteiligen Ansicht herangezogenen Entscheidungen (OLG Celle NStZ 1994, 360; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 222, OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 191) betreffen andere Spielkonsolen älterer Bauart, die in ihrer technischen Nutzbarkeit dem Gerät Nintendo "Game Cube" nicht vergleichbar sind.
  • OLG Celle, 25.01.1994 - 1 Ws 324/93

    Gegenstände zur Freizeitbeschäftigung eines Strafgefangenen; Sicherheit und

  • OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 3 Ws 950/05

    Strafvollzug: Untersagung des Besitzes einer Sony Playstation II

  • OLG Stuttgart, 27.01.2015 - 4 Ws 472/14

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Besitz einer elektrischer Zigarette durch

    Dabei genügt zwar grundsätzlich bereits eine dem Gegenstand innewohnende abstrakte Gefährlichkeit (Spieth in BeckOK Strafvollzug BW, § 58 JVollzGB III Rn. 11 (Stand: August 2014); vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 2731/93, juris Rn. 10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. März 2007 - 3 Ws 66/07, juris Rn. 3).
  • OLG Koblenz, 13.12.2021 - 2 Ws 563/21

    Gestattung von Kauf und Besitz einer Spielkonsole in der Sicherungsverwahrung

    Dass von technischen Vorrichtungen, welche der Speicherung oder Kommunikation dienen regelmäßig eine Gefahr für die Sicherheit einer Vollzugsanstalt ausgehen kann, entspricht der allgemeinen Rechtsprechung (für Spielkonsolen: Senat, 2 Ws 552/15 Vollz v. 04.11.2015 [PlayStation 3]; BayObLG, 203 StObWs 338/21 v. 30.08.2021, juris [PlayStation 4]; OLG Hamm, 1 Vollz (Ws) 137/18 v. 22.05.2018, juris [PlayStation 1]; KG, 2 Ws 289/15 Vollz v. 28.12.2015, juris [Wii]; 5 Ws 641/03 v. 08.01.2004, juris [PlayStation 2]; OLG Celle, 1 Ws 488/10 (StrVollz) v. 13.10.2010, juris [DS Lite]; OLG Brandenburg, 1 Ws (Vollz) 14/03 v. 25.08.2003, juris [PlayStation 2]; OLG Jena, 1 Ws 24/03 v. 25.03.2003, juris [PlayStation 2]; OLG Frankfurt, 3 Ws 279/08 v. 28.04.2008, juris [PlayStation 2, Xbox]; OLG Saarbrücken, Vollz (Ws) 19/04 v. 16.11.2004, juris [Playstation 2]; OLG Karlsruhe, 3 Ws 66/07 v. 21.03.2007, juris [Game Cube]; zur verfassungs- und konventionsrechtlichen Vereinbarkeit: BVerfG, 2 BvR 609/01 v. 09.11.2001, juris; EGMR, 20579/04 v. 22.01.2008, BeckRS 2016, 16743; für die Abspielbarkeit von Datenträgern: Senat, 2 Ws 459/18 Vollz v. 27.09.2018, juris; PC/Laptop im Maßregelvollzug: Senat, 2 Ws 723/13 Vollz v. 05.02.2014, juris; OLG Nürnberg, 1 Ws 418/15 v. 14.10.2015, juris; OLG Hamm, III-1 Vollz (Ws) 139/13 v. 14.05.2013, juris; KG Berlin, 5 Ws 171/05 Vollz v. 08.06.2005, juris).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 3 Ws 990/08

    Besitz einer Spielkonsole im Strafvollzug: Zulässigkeit einer formularmäßigen

    An diesen für die "Z" entwickelten Grundsätzen, die auf die Spielekonsole "Y" übertragbar sind, hält der Senat fest (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 28.09.2006 - 3 Ws 933/06 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2007 - 7 VAs 7/06; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.03.2007 - 3 Ws 66/07).
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