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   OLG Frankfurt, 23.11.2001 - 3 Ws 662/01   

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https://dejure.org/2001,5541
OLG Frankfurt, 23.11.2001 - 3 Ws 662/01 (https://dejure.org/2001,5541)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.11.2001 - 3 Ws 662/01 (https://dejure.org/2001,5541)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. November 2001 - 3 Ws 662/01 (https://dejure.org/2001,5541)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 172 StPO, § 211 StPO, § 408 Abs 2 StPO
    Klageerzwingungsverfahren: Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach Ablehnung des Erlasses eines Strafbefehls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnungsentscheidung; Tragende Gründe; Ermittlungsverfahren; Einstellung; Strafbefehl; Gerichtliche Entscheidung; Antrag

Verfahrensgang

  • StA Frankfurt/Main - 8 Js 272257/00
  • OLG Frankfurt, 23.11.2001 - 3 Ws 662/01

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 78
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.01.1963 - 4 StR 385/62

    Entscheidung des Revisionsgerichts in eigener Verantwortung über das Vorliegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2001 - 3 Ws 662/01
    Damit die Sperrwirkung entfällt, müssen die neuen Tatsachen und Beweismittel (gegebenenfalls zusammen mit den "alten" Tatsachen) die tragenden Gründe der Vorentscheidung in einem Maße erschüttern, daß nunmehr hinreichender Tatverdacht gegeben ist; maßgebend ist hierbei die Rechtsauffassung des Gerichts, das die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hat, selbst wenn diese rechtsirrig sein sollte (vgl. BGHSt 18, 225 = NJW 1963, 1019; BGH, StV 1990, 7; Kleinknecht/Meyer- Goßner, § 211 Rdnr. 4; Treier, in: KK-StPO, § 211 Rdnr. 7 f ­jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.12.1988 - 3 StR 460/88

    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens - Anforderungen an Tatsachen und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2001 - 3 Ws 662/01
    Damit die Sperrwirkung entfällt, müssen die neuen Tatsachen und Beweismittel (gegebenenfalls zusammen mit den "alten" Tatsachen) die tragenden Gründe der Vorentscheidung in einem Maße erschüttern, daß nunmehr hinreichender Tatverdacht gegeben ist; maßgebend ist hierbei die Rechtsauffassung des Gerichts, das die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hat, selbst wenn diese rechtsirrig sein sollte (vgl. BGHSt 18, 225 = NJW 1963, 1019; BGH, StV 1990, 7; Kleinknecht/Meyer- Goßner, § 211 Rdnr. 4; Treier, in: KK-StPO, § 211 Rdnr. 7 f ­jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 230/16

    Wiederaufnahme der Klage auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel (Nova;

    Sie sind dann erheblich, wenn sie vom Standpunkt des eröffnenden Gerichts aus geeignet gewesen sind, allein oder im Zusammenwirken mit den übrigen, dem Erstgericht schon bekannt gewesenen Tatsachen und Beweismitteln die Frage nach dem Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts im Sinne des § 203 StPO nunmehr anders zu beurteilen als bisher (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1963 - 4 StR 385/62, NJW 1963, 1019, 1020; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. November 2001 - 3 Ws 662/01, NStZ-RR 2002, 78; KK-Schneider aaO, Rn. 5; LR/Stuckenberg aaO, Rn. 12; MüKoStPO/Wenske aaO, Rn. 23).
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