Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.12.2007 - 3 Ws 676/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15371
OLG Hamm, 20.12.2007 - 3 Ws 676/07 (https://dejure.org/2007,15371)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.12.2007 - 3 Ws 676/07 (https://dejure.org/2007,15371)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 3 Ws 676/07 (https://dejure.org/2007,15371)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,15371) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    StPO § 121; StPO § 147; MRK Art. 5; MRK Art. 6; StGB § 265b
    Haftprüfung; besonders umfangreiche Sache; Akteneinsicht; Beschränkung; nicht bekannte Ermittlungsergebnisse; Verwertung; Prüfungsumfang; Rechtsmittel;

  • openjur.de

    Haftprüfung bei teilweise nicht gewährter Akteneinsicht an Verteidiger; Prüfungsumfang durch das OLG; Genusschein als Kredit i.S.d. § 265b StGB

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    EMRK Art. 5 und 6; StPO §§ 121, 147; StGB § 265b
    Haftprüfung bei teilweise nicht gewährter Akteneinsicht an Verteidiger; Prüfungsumfang durch das OLG; Genusschein als Kredit i.S.d. § 265b StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungspflichten des Oberlandesgerichts (OLG) im Umfangsverfahren; Verwertung von der Verteidigung nicht bekannten Ermittlungsergebnissen zulasten des Beschuldigten zur Prüfung der allgemeinen Haftvoraussetzungen; Begriff des dringenden Tatverdachts; Begründung von ...

  • Judicialis

    EMRK Art. 5; ; EMRK Art. 6; ; StPO § 121; ; StPO § 147; ; StGB § 265b

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.07.2005 - 3 StR 36/05

    Abfassung der Revisionsbegründung durch einen Rechtsanwalt (Verantwortung für die

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2007 - 3 Ws 676/07
    Letztendlich kommt es aber insoweit nicht darauf an, ob nur die drei genannten Fällen des Kreditbetruges mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Beschuldigten begangen wurden oder ob im Rahmen des jeweiligen Gesamtprojektes auch noch einmal einzelnen "Unterbanken" und nicht nur den jeweiligen Syndikatsführern falsche Berichte vorgelegt wurden bzw. die Kredite in bestimmten Zeitabständen als revolvierende Kredite jeweils unter Vorlage von Konzernberichten neu beantragt wurden, denn die Vorlage geschah im Hinblick auf einen einheitlichen Erfolg (der Gesamt-Kreditgewährung) und ein möglicherweise anderes Konkurrenzverhältnis der Einzelhandlungen würde zu keiner anderen Bewertung des jeweiligen Gesamtunrechts führen (vgl. BGH Beschl.v. 26.07.2005 - 3 StR 36/05; Kalf NStZ 1997, 66).
  • EGMR, 13.02.2001 - 24479/94

    Recht auf Akteneinsicht bei der Haftprüfung (wesentliche Verfahrensakten;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2007 - 3 Ws 676/07
    Der Verteidigung ist grundsätzlich darin Recht zu geben, dass zur Vermeidung einer Verletzung der Art. 5 Abs. 4; 6 EMRK vor dem Hintergrund der Entscheidung des EGMR NJW 2002, 2013 der Senat daran gehindert war, zur Prüfung der allgemeinen Haftvoraussetzungen (zu Lasten) des Beschuldigten Ermittlungsergebnisse zu verwerten, die der Verteidigung nicht bekannt sind.
  • BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05

    Anwälte: Sensibel mit der Verfassung umgehen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2007 - 3 Ws 676/07
    Die Alternative zu dem vom Senat gewählten Vorgehen wäre hier allenfalls gewesen, die Haftprüfungsentscheidung unter Übertragung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Rechtsmitteln gegen eine beendete Durchsuchung und gleichzeitiger fehlender Bekanntgabe des entscheidungserheblichen Akteninhalts an die Verteidigung zur Schutz der Ermittlungen (BVerfG NStZ 2007, 274, 275) so lange hinaus zu schieben, bis vollständige Akteneinsicht gewährt worden ist.
  • BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 436/01

    Zu den Anforderungen an den Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2007 - 3 Ws 676/07
    Der Senat weist darauf hin, dass die Taten nach § 265b StGB im Haftbefehl, dem seinerzeitigen Ermittlungsstand entsprechend noch hinreichend konkret umschrieben sind (vgl. dazu: BVerfG NStZ 2002, 212 - betreffend Durchsuchungsanordnung; OLG Koblenz Beschl. v. 23.01.2006 - (1) 4420 BL - III - 51/05; Meyer-Goßner 50. Aufl. § 114 Rdn. 7) .
  • OLG Hamm, 15.10.1998 - 2 Ws 474/98

    Fluchtgefahr, hohe Strafe, Verurteilung zu drei Jahren, Geständnis, dem Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2007 - 3 Ws 676/07
    b) Die hohe Straferwartung allein vermag allerdings grundsätzlich noch keine Fluchtgefahr zu begründen (EGMR NJW 2005, 3125, 3126; OLG Hamm StV 1999, 37).
  • BVerfG, 28.02.1991 - 2 BvR 86/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer von Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2007 - 3 Ws 676/07
    Die Vollstreckung der Untersuchungshaft steht - auch im Hinblick auf den (allerdings nicht bedrohlichen) Gesundheitszustand des Beschuldigten und sein fortgeschrittenes Alter - nicht außer Verhältnis zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Bestrafung (vgl. BVerfG NJW 1991, 2821; BVerfG StV 1999, 162).
  • OLG Hamm, 13.02.2002 - 2 BL 7/02

    Haftprüfung; verweigerte Akteneinsicht, Auswirkungen, wichtiger Grund

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2007 - 3 Ws 676/07
    Der Senat neigt (entgegen OLG Hamm NStZ 2003, 386, 388 und KK-Boujong 5. Aufl. § 121 Rdn. 24) der Ansicht zu, dass er bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO auch Aktenteile verwerten kann, die bisher noch nicht Gegenstand der Akteneinsicht waren.
  • EGMR, 29.07.2004 - 49746/99

    Übermäßig lange Dauer der Untersuchungshaft und Verstoß gegen den

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2007 - 3 Ws 676/07
    b) Die hohe Straferwartung allein vermag allerdings grundsätzlich noch keine Fluchtgefahr zu begründen (EGMR NJW 2005, 3125, 3126; OLG Hamm StV 1999, 37).
  • OLG Dresden, 14.03.2006 - 3 Ws 12/06

    Begriff der kriminellen Vereinigung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2007 - 3 Ws 676/07
    Dafür hat das nach §§ 125, 126 StPO zuständige Gericht - im Ermittlungsverfahren im Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft - Sorge zu tragen (OLG Koblenz Beschl. v. 23.01.2006 - (1) 4420 BL - III - 51/05; vgl. auch OLG Dresden StV 2006, 700).
  • BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1998/98

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2007 - 3 Ws 676/07
    Die Vollstreckung der Untersuchungshaft steht - auch im Hinblick auf den (allerdings nicht bedrohlichen) Gesundheitszustand des Beschuldigten und sein fortgeschrittenes Alter - nicht außer Verhältnis zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Bestrafung (vgl. BVerfG NJW 1991, 2821; BVerfG StV 1999, 162).
  • BGH, 08.12.1981 - 1 StR 706/81

    Verwendung allgemeiner und in besonderem Maße einer Deutung durch den Richter

  • BGH, 05.05.1992 - StB 9/92

    Kein dringender Tatverdacht allein aufgrund Aktenlage der

  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 114/14

    Kreditbetrug: Schutz ausländischer Kreditgeber; Genussrechtekapital als Kredit

    Unter dem Begriff des Gelddarlehens ist jedes rechtsgeschäftliche Zurverfügungstellen von Geld für einen begrenzten Zeitraum zu verstehen (in diesem Sinne Saliger in SSW-StGB, 2. Aufl., § 265b Rn. 5 mwN; ähnlich bereits OLG Hamm wistra 2008, 195; dem folgend Tiedemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 265b Rn. 35).

    Teile der Rechtsprechung und des Schrifttums gehen von einer allgemeinen Zuordnung der Genussrechte zum Kreditbegriff des § 265b Abs. 3 Nr. 2 StGB aus (OLG Hamm wistra 2008, 195, 197; Perron in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 265b Rn. 12; Saliger aaO).

  • KG, 09.06.2015 - 161 HEs 13/15

    Untersuchungshaft über 6 Monate in Umfangsverfahren: Anforderungen an die Prüfung

    In Umfangsverfahren muss das nach den §§ 121, 122 StPO befasste Oberlandesgericht nicht in jedem Einzelfall prüfen, ob für alle im Haftbefehl aufgeführten Taten bzw. Tatteile die allgemeinen Haftvoraussetzungen vorliegen, wenn die Frage, ob der Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus gerechtfertigt ist, bereits unter Berücksichtigung einzelner Taten oder Tatkomplexe positiv beantwortet werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 3 Ws 676/07 - [juris]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht