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   OLG Hamburg, 19.06.2002 - 3 Ws 70/02   

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https://dejure.org/2002,5528
OLG Hamburg, 19.06.2002 - 3 Ws 70/02 (https://dejure.org/2002,5528)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.06.2002 - 3 Ws 70/02 (https://dejure.org/2002,5528)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - 3 Ws 70/02 (https://dejure.org/2002,5528)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Telefonüberwachungsmaßnahme ; Verwertbarkeit von Beweismitteln; Dringender Tatverdacht; Geldwäsche; Steuerhehlerei als Vortat; Strafausschließungsgrund; Keine Fernwirkung von Beweisverboten

  • Judicialis

    StGB § 257 Abs. 2; ; StGB § ... 261; ; StGB § 261 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 261 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 261 Abs. 1 Satz 3; ; StGB § 261 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 261 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 261 Abs. 4; ; StGB § 261 Abs. 9; ; StGB § 261 Abs. 9 Satz 2; ; StGB § 129; ; StPO § 100 a; ; StPO § 100 a Satz 1 Nr. 2; ; StPO § 100 a Satz 1 Nr. 1 c; ; StPO § 112; ; AO § 370; ; AO § 373; ; AO § 374; ; AO § 375 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Geldwäsche - Telefonüberwachung trotz Zusammentreffens mit Steuerdelikt?

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozessrecht, Vermögensdelikte, Gleichzeitige Steuerhehlerei als Vortat der Geldwäsche; Verwertungsverbot bei unzulässiger Telefonüberwachung

Papierfundstellen

  • StV 2002, 590
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.03.1998 - 5 StR 693/97

    Überwachungen wegen Verdachts des Menschenhandels und Zuhälterei; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.06.2002 - 3 Ws 70/02
    Bei der Beurteilung der für den Verdacht einer Katalogtat maßgeblichen Tatsachen ist nach der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 41, 30ff und BGH NStZ 98, 426) zwar dem die Überwachungsmaßnahme anordnenden Richter ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, ob ein auf bestimmte Tatsachen gestützter Verdacht einer Katalogtat gegeben ist und der Subsidiaritätsgrundsatz der Anordnung nicht entgegen steht.

    Die Überprüfung hat sich allein an dem zu orientieren, wovon in der konkreten Anordnung bei Prüfung des Tatverdachts ausgegangen ist (so BGH NStZ 1998, 426).

    Die Rechtsprechung lehnt grundsätzlich eine Fernwirkung von Beweisverboten ab (so im Ergebnis auch BGH, NStZ 1998, 426).

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.06.2002 - 3 Ws 70/02
    Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen mit Blick auf die Grundsätze des rechtstaatlichen Strafverfahrens die aus einer rechtswidrig angeordneten Telefonüberwachung gewonnenen Erkenntnisse nicht als Beweismittel verwendet werden (BGHSt 31, 304; 32, 68).

    Die Anordnung war daher rechtswidrig, so dass die aus diesen Telefonüberwachungsmaßnahmen gewonnenen Erkenntnisse nicht als Beweismittel in Strafverfahren verwendet werden dürfen (BGHSt 32, 68) und für die Bewertung des dringenden Tatverdachtes ausscheiden.

    So hat der BGH (BGHSt 32, 68) für § 100a StPO die Fernwirkung eines Verwertungsverbotes mit der Begründung verneint, ein solcher Verfahrensfehler dürfe nicht das gesamte Verfahren "lahmlegen".

  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94

    Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.06.2002 - 3 Ws 70/02
    Dementsprechend hat es etwa die Unverwertbarkeit zur Folge, wenn der Verdacht einer Katalogtat von vornherein nicht bestanden hat oder die Anordnung unter Mißachtung des Subsidiaritätsgrundsatzes ergangen ist (BGHR § 100 a StPO - Verwertungsverbot 9).

    Bei der Beurteilung der für den Verdacht einer Katalogtat maßgeblichen Tatsachen ist nach der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 41, 30ff und BGH NStZ 98, 426) zwar dem die Überwachungsmaßnahme anordnenden Richter ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, ob ein auf bestimmte Tatsachen gestützter Verdacht einer Katalogtat gegeben ist und der Subsidiaritätsgrundsatz der Anordnung nicht entgegen steht.

  • BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97

    Begünstigung durch Verschleierung von Vermögen durch einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.06.2002 - 3 Ws 70/02
    Danach darf die Strafe für die Begünstigung nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe (BGHR StGB § 257 Abs. 2 - Verjährung 1).
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.06.2002 - 3 Ws 70/02
    Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen mit Blick auf die Grundsätze des rechtstaatlichen Strafverfahrens die aus einer rechtswidrig angeordneten Telefonüberwachung gewonnenen Erkenntnisse nicht als Beweismittel verwendet werden (BGHSt 31, 304; 32, 68).
  • BGH, 20.09.2000 - 5 StR 252/00

    Vortat bei der Geldwäsche; Gewerbsmäßige Steuerhehlerei; Notwendige Teilnahme;:

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.06.2002 - 3 Ws 70/02
    Mit diesen Überlegungen ist es ausgeschlossen, dass sich aus der Anschlusstat der Geldwäsche eine höhere Strafe ergeben könnte als aus der Vortat (so auch BGHR StGB § 261 - Strafzumessung 3).
  • BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79

    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.06.2002 - 3 Ws 70/02
    Demgegenüber hat der BGH in einer Entscheidung (BGHSt 29, 244), die sich auf die ausdrückliche gesetzliche Regeluung in § 7 Abs. 3 G 10 stützt, gegenteilig entschieden, dabei aber die Übertragbarkeit der aufgestellten Grundsätze bei einer nach § 100 a StPO angeordneten Maßnahme offen gelassen.
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.06.2002 - 3 Ws 70/02
    Zwar kann ein unterschiedlicher Strafrahmen für die Bestimmung des Verhältnisses verschiedener Tatbestände zueinander grundsätzlich von Bedeutung sein (vgl. BGHSt 31, 163, 165 ff zum Verhältnis von § 30 Abs. 1 Nr. 4 zu § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05

    Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer

    Eine Fernwirkung durch die Rechtswidrigkeit nur einer vorgelagerten, für das Verfahren selbst nicht unmittelbar beweiserheblichen Telekommunikations-Überwachungsmaßnahme ergibt sich nicht (so auch OLG Hamburg StV 2002, 590, 592).
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02

    Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung

    Wenn der Gesetzgeber den gewerbsmäßigen Schmuggel nicht für schwerwiegend genug erachtet, um hierfür die Telefonüberwachung zuzulassen, muß diese Wertung bei einer zugleich vorliegenden Geldwäsche gleichermaßen durchschlagen, insbesondere weil dem Schmuggel eine Geldwäschehandlung tatbestandlich immanent ist (vgl. HansOLG Hamburg StV 2002, 590).
  • KG, 11.09.2002 - 2 HEs 18/02

    Leitsatz

    Die in dem Beschluß des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 19.Juni 2002 (3 Ws 70/02) vertretene Auffassung, in derartigen Fällen müsse mit der Folge eines Verwertungsverbots stets schon zu Beginn der Ermittlungen davon ausgegangen werden, daß aufgrund des § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB eine Verurteilung wegen Geldwäsche nicht in Betracht komme, teilt der Senat nicht.
  • KG, 11.09.2002 - 2 HEs 113/02

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Beruhen des dringenden Tatverdachts auf

    Die in dem Beschluß des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 19.Juni 2002 (3 Ws 70/02) vertretene Auffassung, in derartigen Fällen müsse mit der Folge eines Verwertungsverbots stets schon zu Beginn der Ermittlungen davon ausgegangen werden, daß aufgrund des § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB eine Verurteilung wegen Geldwäsche nicht in Betracht komme, teilt der Senat nicht.
  • KG, 11.09.2002 - 2 HEs 115/02

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Beruhen des dringenden Tatverdachts auf

    Die in dem Beschluß des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 19.Juni 2002 (3 Ws 70/02) vertretene Auffassung, in derartigen Fällen müsse mit der Folge eines Verwertungsverbots stets schon zu Beginn der Ermittlungen davon ausgegangen werden, daß aufgrund des § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB eine Verurteilung wegen Geldwäsche nicht in Betracht komme, teilt der Senat nicht.
  • KG, 11.09.2002 - 2 HEs 114/02

    Erwerb größere Mengen unversteuerter und unverzollter Zigaretten zur

    Die in dem Beschluß des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 19.Juni 2002 (3 Ws 70/02) vertretene Auffassung, in derartigen Fällen müsse mit der Folge eines Verwertungsverbots stets schon zu Beginn der Ermittlungen davon ausgegangen werden, daß aufgrund des § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB eine Verurteilung wegen Geldwäsche nicht in Betracht komme, teilt der Senat nicht.
  • LG Hildesheim, 17.09.2002 - 25 Qs 3/02

    Verdacht der Geldwäsche: Anordnung einer Telefonüberwachung trotz persönlichen

    Auf das Fehlen von persönlichen Strafausschließungsgründen kommt es hingegen nicht an (so aber Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 19.6. 2002 (3 Ws 70/02)).
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