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   OLG Frankfurt, 14.01.2016 - 3 Ws 780/15 (StVollz)   

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OLG Frankfurt, 14.01.2016 - 3 Ws 780/15 (StVollz) (https://dejure.org/2016,20260)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.01.2016 - 3 Ws 780/15 (StVollz) (https://dejure.org/2016,20260)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - 3 Ws 780/15 (StVollz) (https://dejure.org/2016,20260)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Betreuung vor Vollzug der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 119a; StGB § 66c
    Prüfung der Betreuung vor Vollzug der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de

    StVollzG § 119a; StGB § 66c
    Prüfung der Betreuung vor Vollzug der Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 19.08.2015 - 2 Ws 154/15

    Sicherungsverwahrung; Überprüfungsverfahren i.S.d. § 119a StVollzG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2016 - 3 Ws 780/15
    Die Justizvollzugsanstalt hatte bei der Auswahl der Betreuungsmaßnahmen die der Anordnung der Sicherungsverwahrung zu Grunde liegenden Feststellungen, die Behandlungsindikation und den bisherigen Vollzugsverlauf in den Blick zu nehmen (KG, B. vom 19. August 2015 - 2 Ws 154/15 - 141 AR 327/15).

    Demnach kommt es auch nicht darauf an, ob er das Programm letztlich (erfolgreich) durchlaufen hat, sondern lediglich darauf, dass ihm die Teilnahme hieran angeboten wurde (KG Berlin, B. vom 19.09.2015 - 2 Ws 154/15).

  • OLG Hamm, 26.11.2015 - 1 Vollz (Ws) 525/15

    Mindestanforderungen an die Begründung einer Entscheidung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2016 - 3 Ws 780/15
    Soweit die Verteidigung beanstandet, dass die Feststellungen in den Beschlussgründen unvollständig seien, übersieht sie, dass der Senat im Beschwerdeverfahren die umfassende Prüfungs- und Entscheidungskompetenz hat und nicht auf eine Rechtskontrolle wie im Rechtsbeschwerdeverfahren beschränkt ist (OLG Hamm, B. vom 26.11.2015 - 1 Vollz (Ws) 525/15, 1 Vollz (Ws) 526/15).
  • BGH, 28.06.2017 - 2 StR 178/16

    Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe rechtmäßig

    Im Hinblick auf die begrenzten Kapazitäten in den sozialtherapeutischen Einrichtungen (Neubacher in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschn. J Rn. 3 ff.; Egg in Schwind/Böhme/Jehle/ Laubenthal, Strafvollzugsgesetze - Bund und Länder, 6. Aufl., § 9 StVollzG Rn. 4) führen die gesetzlichen Betreuungsvorgaben zu einer Privilegierung von Strafgefangenen mit angeordneter Sicherungsverwahrung gegenüber den Gefangenen, die "nur' eine lebenslange oder zeitige Freiheitsstrafe zu verbüßen haben (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14. Januar 2016 - 3 Ws 780/15 (StVollzG), Forum Strafvollzug 2016, 221; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 15. Januar 2016 - 3 Ws 109/15 Vollz, bei Roth, NStZ 2017, 206 f.; SK-StGB/Sinn, 9. Aufl., § 66c Rn. 12; SSW-StGB/Jehle, 3. Aufl., § 66c Rn. 23).
  • OLG Celle, 17.08.2022 - 3 Ws 204/22

    Dauer des über Prüfungszeitraums für die vollzugsbegleitende gerichtliche

    Hinzu kommt, dass auf eine Prüfung nach § 119a StVollzG zwar nicht verzichtet werden kann, wenn es wegen des generellen Vorrangs des Strafvollzugs vor dem Maßregelvollzug zum Vollzug einer neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe angeordneten Sicherungsverwahrung aus Rechtsgründen nicht kommen kann (BVerfG, Beschluss vom 08.11.2006, Az.: 2 BvR 578/02, BVerfGE 117, 71 [93]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Januar 2016, Az.: 3 Ws 780/15, auch FS 2016, 221; Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl., § 119a Rn. 2), dass hieraus aber auch folgt, dass in diesen Fällen die Bedeutung von Entscheidungen nach § 119a Abs. 1 StVollzG herabgesetzt ist (OLG Celle, Beschluss vom 09.09.2015, Az: 1 Ws 353/15, juris), was auch im Hinblick auf die erforderliche Begründungstiefe nicht ohne Bedeutung bleiben kann.
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