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   OLG Frankfurt, 13.11.2018 - 3 Ws 847/18, 3 Ws 847/18 (StVollz)   

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OLG Frankfurt, 13.11.2018 - 3 Ws 847/18, 3 Ws 847/18 (StVollz) (https://dejure.org/2018,40023)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.11.2018 - 3 Ws 847/18, 3 Ws 847/18 (StVollz) (https://dejure.org/2018,40023)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. November 2018 - 3 Ws 847/18, 3 Ws 847/18 (StVollz) (https://dejure.org/2018,40023)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 109 StVollzG, § 138 Abs. 3 StVollzG, § 7a Abs. 5 Satz 3 HMVollzG
    Kein Antragsrecht der Maßregelvollzugseinrichtung nach § 109 StVollzG, eine Fesselung des Untergebrachten richterlich genehmigen oder anordnen zu lassen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Antragsrecht der Maßregelvollzugseinrichtung nach § 109 StVollzG, eine Fesselung des Untergebrachten richterlich genehmigen oder anordnen zu lassen.

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Maßregelvollzug, Fixierung, Fesselung, Antragsrecht der Einrichtung, Maßregelvollzug, richterliche Genehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herbeiführung einer richterlichen Genehmigung oder Anordnung einer Fesselung im Maßregelvollzug

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fixierung eines Untergebrachten im Maßregelvollzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 365
  • FamRZ 2019, 241
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2018 - 3 Ws 847/18
    Eine entsprechende Anwendung der Regelungen, die der Landesgesetzgeber in Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsmedikation getroffen hat (BVerfGE 128, 282 ff. [BVerfG 24.02.2011 - 2 BvE 1/10] ), führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvE 1/10

    A-limine-Abweisung eines offensichtlich unbegründeten Antrags im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2018 - 3 Ws 847/18
    Eine entsprechende Anwendung der Regelungen, die der Landesgesetzgeber in Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsmedikation getroffen hat (BVerfGE 128, 282 ff. [BVerfG 24.02.2011 - 2 BvE 1/10] ), führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2018 - 3 Ws 847/18
    Es ist angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 309/15; 2 BvR 502/16) zum Erfordernis der richterlichen Anordnung oder nachträglichen Genehmigung einer Fixierung von nach landesrechtlichen Vorschriften untergebrachten psychisch kranken Personen klärungsbedürftig, ob auch im Falle einer strafrechtlichen Unterbringung (§ 63 StGB) die Maßregelvollzugsanstalt vor der Fixierung eine richterliche Anordnung erwirken muss oder die nachträgliche richterliche Genehmigung der Maßnahme notwendig ist.
  • LG Darmstadt, 06.09.2018 - 3a StVK 1314/18
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2018 - 3 Ws 847/18
    Dies obliegt allein dem Gesetzgeber (so zutreffend LG Darmstadt, Beschluss vom 6. September 2018 - 3a StVK 1314/18).
  • BGH, 16.01.2019 - XII ZB 429/18

    Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren: Antragsrecht der eine

    Inwieweit für eine Fixierung im Rahmen des nordrhein-westfälischen Maßregelvollzugs gesetzliche Regelungen bestehen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen (vgl. BVerfG FamRZ 2018, 1442 zur Fixierung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung), ist mithin hier ebenso wenig zu entscheiden wie die sich bei Bejahung eines Richtervorbehalts für die Fixierungsgenehmigung auch für diese Fallgestaltung stellende streitige Frage, welches Gericht dann zur Entscheidung berufen wäre (vgl. dazu etwa OLG Saarbrücken Beschluss vom 2. November 2018 - Vollz (WS) 16/18 - juris Rn. 12 ff.; OLG Frankfurt Beschluss vom 13. November 2018 - 3 Ws 847/18 StVollz - juris Rn. 5 ff.; LG Lübeck BeckRS 2018, 17918) und nach welchen Bestimmungen sich das Genehmigungsverfahren richten würde.
  • LG Paderborn, 14.02.2019 - 13 StVK 2/19

    Genehmigung einer den Untergebrachten betreffenden 7-Punkt-Fixierung zur

    Sie eröffnen lediglich eine Anfechtungs- und Überprüfungsmöglichkeit für den Betroffenen selbst (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.11.2018, Az.: 3 Ws 847/18, Rn 6).

    Den Ausführungen des LG Aachen und des OLG Frankfurt in dessen herangezogener Entscheidung (Beschl. v. 13.11.2018, Az. 3 Ws 847/18) ist insoweit nichts hinzuzufügen.

    Dies obliegt allein dem Gesetzgeber (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.11.2018, Az.: 3 Ws 847/18, Rn 10; so auch LG Darmstadt, Beschluss vom 6.9.2018 - 33a StVK 1314/18).

  • LG Aachen, 19.12.2018 - 33a StVK 1278/18

    Fixierung im Maßregelvollzug NRW

    Sie eröffnen lediglich eine Anfechtungs- und Überprüfungsmöglichkeit für den Betroffenen selbst (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.11.2018, Az.: 3 Ws 847/18, Rn 6).

    Dies obliegt allein dem Gesetzgeber (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.11.2018, Az.: 3 Ws 847/18, Rn 10; so auch LG Darmstadt, Beschluss vom 6.9.2018 - 3a StVK 1314/18).

  • OLG Hamm, 11.04.2019 - 1 Vollz (Ws) 197/19

    Maßregelvollzug; Fixierung; Richtervorbehalt; Zuständigkeit der

    Der Senat verbleibt bei seiner Auffassung (vgl. Senat, Beschluss vom 20.11.2018, III-1 Vollz(Ws) 391/18), dass in Fällen zukünftig beabsichtigter 5- oder 7-Punkt-Fixierungen im Maßregelvollzug bis zu der angesichts der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung gebotenen Neufassung des § 17 Abs. 3 MRVG NRW in Form der erforderlichen konkreten Ausgestaltung eines Richtervorbehaltes vorläufig in unmittelbarer Anwendung des Art. 104 Abs. 2 S. 4 GG die vorherige Einholung einer richterlichen Entscheidung erforderlich ist und dafür mangels derzeit anderweitiger gesetzlicher Regelung entsprechend der Zuständigkeit im Fall der nachträglichen Anfechtung einer solchen Maßnahme durch den Betroffenen eine Zuständigkeit der kleinen Strafvollstreckungskammern bei den Landgerichten besteht (vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.11.2018 - Vollz (Ws) 16/18 -, juris, a.A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 Ws 847/18 StVollz -, juris).

    Soweit das OLG Frankfurt sich mit dem in der Zwischenzeit veröffentlichten und von der Strafvollstreckungskammer zitierten Beschluss vom 13.11.2018 (3 Ws 847/18 StVollz) gehindert gesehen hat, die durch das Fehlen einer den Richtervorbehalt ausgestaltenden landesgesetzlichen Regelung durch entsprechende Anwendung der Vorschriften des StVollzG zu schließen, teilt der Senat diese Bedenken nicht und hält an seiner bisherigen Auffassung fest (vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.11.2018 - Vollz (Ws) 16/18 -, juris).

  • LG Aachen, 07.01.2019 - 33m StVK 22/19

    Fixierungen im Maßregelvollzug

    Sie eröffnen lediglich eine Anfechtungs- und Überprüfungsmöglichkeit für den Betroffenen selbst (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.11.2018, Az.: 3 Ws 847/18, Rn 6).

    Dies obliegt allein dem Gesetzgeber (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.11.2018, Az.: 3 Ws 847/18, Rn 10; so auch LG Darmstadt, Beschluss vom 6.9.2018 - 33a StVK 1314/18).

  • AG Fulda, 22.08.2019 - 88 XIV 380/19
    Damit wäre ein Antrag des Arztes, der die Fixierung angeordnet hatte, auf richterliche Entscheidung bereits unzulässig und das Betreuungsgericht wäre mangels einer Rechtsgrundlage gar nicht befugt über eine weitere Fixierung zu entscheiden (so auch im Ergebnis bezüglich einer Fixierung im Maßregelvollzug OLG Frankfurt, NStZ 2019, 365 mit kritischer Anmerkung von Mazur).
  • AG Fulda, 18.06.2019 - 87 XIV 280/19

    Verfassungswidrigkeit des hessischen PsychKHG

    Damit wäre ein Antrag des Arztes, der die Fixierung angeordnet hatte, auf richterliche Entscheidung bereits unzulässig und das Betreuungsgericht wäre mangels einer Rechtsgrundlage gar nicht befugt über eine weitere Fixierung zu entscheiden (so auch im Ergebnis bezüglich einer Fixierung im Maßregelvollzug OLG Frankfurt, NStZ 2019, 365 mit kritischer Anmerkung von Mazur).
  • OLG Hamm, 20.11.2018 - 1 Vollz (Ws) 391/18

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für 5- oder 7-Punkt-Fixierungen im

    Hierfür besteht nach Auffassung des Senats mangels derzeit anderweitiger gesetzlicher Regelung entsprechend der Zuständigkeit im Fall der nachträglichen Anfechtung einer solchen Maßnahme durch den Betroffenen eine Zuständigkeit der kleinen Strafvollstreckungskammern bei den Landgerichten (abweichend von OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 Ws 847/18 StVollz -, juris, im Entscheidungszeitpunkt noch nicht bekannt).
  • AG Fulda, 04.07.2019 - 88 XIV 312/19
    Damit wäre ein Antrag des Arztes, der die Fixierung angeordnet hatte, auf richterliche Entscheidung bereits unzulässig und das Betreuungsgericht wäre mangels einer Rechtsgrundlage gar nicht befugt über eine weitere Fixierung zu entscheiden (so auch im Ergebnis bezüglich einer Fixierung im Maßregelvollzug OLG Frankfurt, NStZ 2019, 365 mit kritischer Anmerkung von Mazur).
  • KG, 23.01.2019 - 2 Ws 20/19

    Strafvollzug: Zulässigkeit des Antrags sowie der Rechtsbeschwerde der

    Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Verfahrensarten wäre es zu erwarten gewesen, dass das Gericht sich auch zu Fixierungen äußert, die als besondere Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der Vollstreckung von Strafurteilen erfolgen, wenn es die Sachentscheidung auch auf diese Sachverhalte hätte erstrecken wollen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 Ws 847/18 StVollz -, juris).
  • LG Kassel, 25.02.2019 - 2 StVK 178/18

    Strafvollzug, Ausführung, Fesselung, Krankenbett, Hamburger Fessel,

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